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# taz.de -- LGBTIQ* im Grundgesetz: „Mehr als nur Symbolpolitik“
> Der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität soll in der
> Verfassung verankert werden. Der Bundesrat diskutiert den Entwurf am
> Freitag.
Bild: Eine Gesetzesinitiative vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt will den…
Berlin taz | Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und
Thüringen wollen den Schutzbereich von Artikel 3 des Grundgesetzes
erweitern. In Zukunft soll dort stehen, dass keine Person aufgrund ihrer
„sexuellen und geschlechtlichen Identität“ benachteiligt werden darf. Am
Freitag wird der Entwurf, den der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt
(Grüne) eingereicht hat, im Bundesrat vorgestellt und diskutiert.
„Wir wollen die Rechte von LGBTIQ* langfristig schützen“, sagte Behrendt
der taz. Dazu brauche es die Absicherung im Grundgesetz. Das Ziel sei es
schließlich, Minderheiten auch vor sich ändernden politischen Mehrheiten zu
schützen.
Damit bezieht sich Behrendt auch auf den lange umkämpften Paragrafen 175
des Strafgesetzbuchs, der bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1993 sexuelle
Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. „Artikel 3 hat dieses
Gesetz nicht verhindert“, so der Justizsenator. „In seiner erweiterten Form
hätte er das schon.“
Der erste Satz von Artikel 3, Absatz 3, lautet bisher wie folgt: „Niemand
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Nun
soll an dieser Stelle das Merkmal „sexuelle und geschlechtliche Identität“
eingefügt werden.
Die Verankerung im Grundgesetz würde auch dazu führen, dass eine mögliche
Abkehr von dem Diskriminierungsverbot deutlich schwieriger wäre. Sollte
jemand das Gesetz in Zukunft wieder abschaffen wollen, bedürfte es dazu
schließlich einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
## Gegner*innen zweifeln an Notwendigkeit
Dennoch: Als Berlin, Bremen und Hamburg 2009 zum ersten Mal versuchten,
Artikel 3 zu erweitern, zweifelten Gegner*innen vor allem an der
Notwendigkeit einer solchen Änderung. Tatsächlich würde sich in der
konkreten Rechtsprechung für LGBTIQ* vermutlich wenig ändern. Bereits jetzt
sind sie im Grundgesetz unter anderem durch Artikel 3, Absatz 1 („Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) vor einer Benachteiligung durch den
Staat geschützt. Zudem sind Diskriminierungsverbote in vielen
Landesverfassungen sowie in diversen einfachen Gesetzen verankert.
Trotzdem sei die Änderung wichtig, so Behrendt. „Die Verfassung prägt immer
auch die Wertevorstellung.“ Außerdem hofft er, dass beispielsweise der
Schutz im Ausland verfolgter Homosexueller durch die Erweiterung des
Paragrafen besser gewährleistet werden kann. „Es geht also um mehr als nur
um Symbolpolitik“, betont der Justizsenator.
Am Freitag wird der Gesetzesentwurf in die Ausschüsse geleitet. Dort wird
der Antrag beraten und entschieden, ob eine Empfehlung ausgesprochen wird.
Stimmt der Bundesrat dem Entwurf dann zu, wird er über die Bundesregierung
an den Bundestag weitergeleitet.
„Der Erfolg der Initiative steht und fällt mit der Entscheidung der Union.
Und die ist tief gespalten“, so Behrendt. „Das hat man schon bei der
Abstimmung zur Ehe für alle bemerkt.“
Das saarländische Justizministerium, dessen Minister Peter Strobel (CDU)
auch stellvertretender Vorsitzender im Rechtsausschuss ist, hat auf
taz-Anfrage bereits mitgeteilt, dass es keinen Bedarf zu einer textlichen
Änderung sieht. Auch Niedersachsen habe bereits angekündigt, den Entwurf
abzulehnen, so Justizsenator Behrendt.
Trotzdem findet er: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Vorstoß.“ M…
der Ehe für alle und der Einführung des dritten Geschlechts in die
Geburtsregister seien in letzter Zeit wichtige Erfolge gefeiert worden.
8 Jun 2018
## AUTOREN
Miriam Schröder
## TAGS
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