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# taz.de -- Kommentar BVerfG & Geschlechtervielfalt: Mehr Anerkennung für Inte…
> Das Bundesverfassungsgericht beschließt ein drittes Geschlecht im
> Geburtenregister. Die Entscheidung ist überfällig und füllt eine
> Leerstelle.
Bild: Jetzt gibt es auch eine dritte Option neben Frau und Mann
Jahrelang hat die Person, die sich nur als [1][Vanja] vorstellt, gekämpft –
und schließlich gewonnen. Am Mittwoch beschloss das
Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe den Eintrag eines drittes
Geschlechts im Geburtenregister – also etwa „inter“ oder „divers“. Im
August 2016 hatte der Bundesgerichtshof das noch abgelehnt. Offiziell hat
Vanja einen eindeutig weiblichen Vornamen. Der aber soll ungenannt bleiben
– denn Vanja ist intersexuell.
Dieser Beschluss des BverfG bedeutet nicht nur für Vanja einen
entscheidenden Schritt zu mehr Anerkennung, sondern auch für die anderen
etwa 80.000 intersexuellen Menschen in Deutschland. Also Menschen, deren
körperliche oder genetische Merkmale nicht eindeutig dem männlichen oder
weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind.
Die festgefahrene Vorstellung, dass es genau zwei Geschlechter gibt, ist
ungebrochen. Ein Mensch soll entweder Mann sein, oder Frau. Doch seit jeher
werden Menschen geboren, die in dieses starre Schema nicht passen. Dass
diese Menschen irgendwie „falsch“ oder „defekt“ sein sollen, ist die
Interpretation einer auf eindeutigen Kategorien beharrenden Gesellschaft.
Und so wurden bis in die 2000er-Jahre hinein etwa 90 Prozent der
intersexuellen Menschen operiert, um sie an eines der beiden
Normgeschlechter anzupassen. So wie sie geboren wurden durften sie nicht
bleiben.
Auch im Geburtenregister gab es für diese Menschen lange nur die
Möglichkeiten „männlich“ und „weiblich“. Seit 2013 kann man den Eintr…
auch leer lassen. Nun sind die 80.000 Menschen, um die es in Deutschland
geht, nicht Mann und nicht Frau – aber sie sind auch nicht nichts.
In einer Stellungnahme schrieb der Deutsche Ethikrat im Jahr 2012,
intersexuelle Menschen „müssen mit ihrer Besonderheit und als Teil
gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft
erfahren.“ Vielen Intersexuellen sei „in der Vergangenheit schlimmes Leid
widerfahren“. Auch das BverfG hat schon im Jahr 2005 „das Finden und
Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität“ als Teil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts anerkannt – also als Grundrecht, zusammengesetzt aus
Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.
Bei der Frage nach einem dritten Geschlecht geht es um mehr, als um ein
paar Buchstaben auf Papier; unsere gesellschaftlichen Kategorien bestimmen,
wie wir die Welt um uns herum wahrnehmen. Und so bedeutet diese Leerstelle
im Geburtenregister: Es gibt in dieser Gesellschaft für Menschen wie euch
keine Begriffe – keinen Platz. Ihr müsst aufs Männer- oder aufs Frauenklo.
Ordnet euch zu oder macht in die Hose. Es ist letztlich die Weigerung,
Menschen so anzuerkennen, wie sie sind.
Die aktuelle Entscheidung ist also nicht nur konsequent, sondern auch lange
überfällig. Sie bietet endlich, wie das BverfG betont, eine „positive“
Alternative zur bisherigen Leerstelle. Im nächsten Schritt könnte man dann
eine weitere Empfehlung des Ethikrats aus dem Jahr 2012 aufgreifen: „Es
sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im
Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist.“ Diesen Vorschlag
machte übrigens auch das Bundesverfassungsgericht.
8 Nov 2017
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[1] /Kampf-um-Anerkennung-von-Intersexualitaet/!5324278
## AUTOREN
Dinah Riese
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