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# taz.de -- Kommentar Gesetz zur Dritten Option: Eine historische Chance vergeb…
> Das Gesetz zur dritten Geschlechtsoption ist zu restriktiv: Er macht
> ärztliche Diagnosen zur Bedingung – und ist so selbst diskriminierend.
Bild: Wenn es um Würde und positive Identität geht, müssen die betreffenden …
Statt „weiteres“ nun also „divers“. Sonst bleibt alles gleich. Das
Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Fachverbänden viel kritisierten
Gesetzentwurf des Innenministeriums zur sogenannten dritten Option
angenommen. Familienministerin Giffey lobt das Papier als „modernes
Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt“.
Justizministerin Barley (beide SPD) sagt, es gehe „um Würde und positive
Identität“. Nur Horst Seehofer, CSU-Minister des federführenden
Innenministeriums, schweigt dazu.
[1][An dem Gesetzentwurf ist wenig Gutes.] Der Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts 2017 war eine kleine Revolution: Das Grundgesetz
schützt auch die geschlechtliche Identität von Personen, die sich dauerhaft
weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Damit machte
das Gericht den Weg frei für die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.
Der vorliegende Entwurf indes setzt [2][den Karlsruher Beschluss] nicht um.
Er knüpft die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags an
die Bedingung einer ärztliche Bescheinigung der „Variante der
Geschlechtsentwicklung“. Warum? Das hat keinen Sinn. Hatte doch Karlsruhe
klargestellt, dass das Grundgesetz die Geschlechtsidentitäten aller
Menschen schützt, die weder männlich noch weiblich sind. Und die Identität
ist nun mal immer mehr als nur körperliche Merkmale.
Wenn es um Würde und positive Identität geht, müssen die betreffenden
Personen für sich selbst entscheiden dürfen. Es gibt intergeschlechtliche,
transgeschlechtliche Menschen – und das sollte als selbstverständlich
anerkannt werden, auch ohne ärztliche Bescheinigung.
Seit Jahren formulieren Interessenverbände Kritik an den Verfahren, [3][mit
denen Inter*Menschen ins System der Zweigeschlechtlichkeit gepresst
werden.] Jetzt werden sie anerkannt, aber immer noch müssen Ärzt*innen ihre
Existenz bescheinigen. Leuchtet nicht ein. Vielleicht ist es kein Zufall,
dass das federführende Ministerium selbst nicht so recht weiß, was es dazu
sagen soll, und schweigt.
16 Aug 2018
## LINKS
[1] /Gastkommentar-Drittes-Geschlecht/!5515913
[2] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5458877
[3] /Kommentar-BVerfG--Geschlechtervielfalt/!5461482
## AUTOREN
Caroline Ausserer
Josch Hoenes
Caroline Ausserer & Josch Hoenes
## TAGS
Trans-Community
Dritte Option
Geschlechtsidentität
Intersexualität
Katarina Barley
Horst Seehofer
Franziska Giffey
Dritte Option
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