| # taz.de -- Kommentar Gesetz zur Dritten Option: Eine historische Chance vergeb… | |
| > Das Gesetz zur dritten Geschlechtsoption ist zu restriktiv: Er macht | |
| > ärztliche Diagnosen zur Bedingung – und ist so selbst diskriminierend. | |
| Bild: Wenn es um Würde und positive Identität geht, müssen die betreffenden … | |
| Statt „weiteres“ nun also „divers“. Sonst bleibt alles gleich. Das | |
| Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Fachverbänden viel kritisierten | |
| Gesetzentwurf des Innenministeriums zur sogenannten dritten Option | |
| angenommen. Familienministerin Giffey lobt das Papier als „modernes | |
| Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt“. | |
| Justizministerin Barley (beide SPD) sagt, es gehe „um Würde und positive | |
| Identität“. Nur Horst Seehofer, CSU-Minister des federführenden | |
| Innenministeriums, schweigt dazu. | |
| [1][An dem Gesetzentwurf ist wenig Gutes.] Der Beschluss des | |
| Bundesverfassungsgerichts 2017 war eine kleine Revolution: Das Grundgesetz | |
| schützt auch die geschlechtliche Identität von Personen, die sich dauerhaft | |
| weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Damit machte | |
| das Gericht den Weg frei für die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt. | |
| Der vorliegende Entwurf indes setzt [2][den Karlsruher Beschluss] nicht um. | |
| Er knüpft die Möglichkeit eines dritten positiven Geschlechtseintrags an | |
| die Bedingung einer ärztliche Bescheinigung der „Variante der | |
| Geschlechtsentwicklung“. Warum? Das hat keinen Sinn. Hatte doch Karlsruhe | |
| klargestellt, dass das Grundgesetz die Geschlechtsidentitäten aller | |
| Menschen schützt, die weder männlich noch weiblich sind. Und die Identität | |
| ist nun mal immer mehr als nur körperliche Merkmale. | |
| Wenn es um Würde und positive Identität geht, müssen die betreffenden | |
| Personen für sich selbst entscheiden dürfen. Es gibt intergeschlechtliche, | |
| transgeschlechtliche Menschen – und das sollte als selbstverständlich | |
| anerkannt werden, auch ohne ärztliche Bescheinigung. | |
| Seit Jahren formulieren Interessenverbände Kritik an den Verfahren, [3][mit | |
| denen Inter*Menschen ins System der Zweigeschlechtlichkeit gepresst | |
| werden.] Jetzt werden sie anerkannt, aber immer noch müssen Ärzt*innen ihre | |
| Existenz bescheinigen. Leuchtet nicht ein. Vielleicht ist es kein Zufall, | |
| dass das federführende Ministerium selbst nicht so recht weiß, was es dazu | |
| sagen soll, und schweigt. | |
| 16 Aug 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Caroline Ausserer | |
| Josch Hoenes | |
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