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# taz.de -- Kein Bleiberecht für Gewaltopfer: Der Bund zeigt Härte
> Berlin führt ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ein, Thüringen will
> folgen. Der Bund hält nichts davon: Das berge zu hohes
> „Missbrauchspotenzial“.
Bild: Ein bleiberechtliches Signal gegen rechte Gewalt? Vorerst nur aus Branden…
Berlin taz | Diese Woche verkündete Berlins Innensenator Andreas Geisel
(SPD) seinen Beschluss: Abschiebepflichtige Migranten, die Opfer rechter
Gewalt wurden, erhalten ab sofort ein Bleiberecht. „Den Tätern muss klar
gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen und genau das
Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben“, stellte
Geisel klar.
Das rot-rot-grün geführte Berlin ist damit nach dem rot-roten Brandenburg
das zweite Bundesland, das diese Regelung einführt. Auf der
Innenministerkonferenz, die Anfang der Woche in Dresden tagte, warben beide
Länder für ihre Idee.
Unterstützung kommt auch von den Grünen im Bundestag, sie fordern den
Erlass im Bund. „Die Berliner Weisung setzt die Große Koalition unter
Zugzwang“, sagte Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik. „Ein
Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten müsste auf Bundesebene
geschaffen werden.“ Eine Anzeigebereitschaft der Betroffenen könnte so
erhöht, die Aufklärung der Straftaten verbessert werden, so Beck.
Bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) indes stößt die Forderung
auf Granit. Ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt werde es nicht geben,
sagte sein Sprecher der taz. „Aus Sicht des Bundesinnenministeriums sind
diese Regelungen zur Bekämpfung rechtsmotivierte Gewaltstraftaten
ungeeignet.“ Sie würden ein „erhebliches Missbrauchspotenzial“ bergen.
Dies, so der Sprecher, habe de Maizière auch auf der Innenministerkonferenz
bekräftigt. „Die Ahndung rassistisch oder extremistisch motivierter
Straftaten muss den Strafgerichten vorbehalten bleiben und lässt sich nicht
aufenthaltsrechtlich lösen.“
Berlins Innensenator Geisel hat einem Missbrauch der Regelung vorgebeugt.
Stelle sich heraus, dass Betroffene selbst für ihre Opferrolle
verantwortlich seien, gebe es kein Bleiberecht, teilte seine Verwaltung
mit. Gleiches gelte für verurteilte Straftäter oder Gefährder.
Auf Länderebene hat sich dagegen bereits ein weiterer Nachahmer gefunden:
Thüringen. Das rot-rot-grün geführte Land will als nächstes die
Bleiberechtsregelung einführen. Ein entsprechender Erlass werde derzeit
erarbeitet, bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums am Donnerstag
der taz.
15 Jun 2017
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Rechtsextremismus
Rechte Gewalt
Brandenburg
Bleiberecht
Andreas Geisel
Schwerpunkt Thüringen
Thomas de Maizière
Bundesregierung
Bleiberecht
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Bremen
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