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# taz.de -- Gericht gibt Deutscher Fußball Liga Recht: Bremen bleibt auf Fußb…
> Bremen kann Kosten von Polizeieinsätzen für Risikospiele nicht dem
> Deutschen Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen. Das entschied
> das Verwaltungsgericht.
Bild: Wer soll zahlen? Polizeiaufgebot in Bremen um Krawalle in den Griff zu be…
Alle haben gewonnen, und keinem ging es ums Geld: Den Eindruck konnte
gewinnen, wer nach dem Urteil vor dem Bremer Verwaltungsgericht die
Statements der Prozessbeteiligten hörte. Das waren auf der einen Seite das
Land Bremen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und auf der anderen die
Deutsche Fußball Liga (DFL) mit ihrem Präsidenten Reinhard Rauball.
Das Gericht hatte nach einem langen Verhandlungstag mit mehreren
Unterbrechungen schließlich geurteilt, dass der Gebührenbescheid für den
Polizeieinsatz im Rahmen des Nordderbys zwischen Werder und dem Hamburger
SV im April 2015 rechtswidrig war.
425.718 Euro und elf Cent wollte Mäurer von der DFL für die Mehrkosten
haben. Denn wenn der HSV nach Bremen kommt, ist dort Alarmstufe rot: Die
Bundesligaspiele zwischen dem SV Werder und dem HSV gelten als
Hochrisikospiele. Die anreisenden Fangruppen müssen von den heimischen
Werder-Fans separiert, in Sonderbussen zum Stadion kutschiert und hinterher
wieder zurück zum Bahnhof gebracht werden.
Dafür und auch für die Sicherung des Bahnhofes braucht es viele Polizisten,
weshalb zu solchen Risikospielen – auch Begegnungen zwischen Werder und
Hannover 96 zählen dazu – regelmäßig auch aus anderen Bundesländern
Hundertschaften angefordert werden und dann alle miteinander einen Berg an
Überstunden vor sich herschieben.
Das alles verursacht hohe Kosten, weshalb Innensenator Mäurer vor drei
Jahren angekündigt hatte, der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Veranstalter
der Bundesliga die Mehrkosten für solche Einsätze in Rechnung zu stellen
und ein entsprechendes Gesetz beschließen ließ. Mit diesem Vorstoß stand
und steht Mäurer in Deutschland ziemlich alleine da; sein Amtskollege Boris
Pistorius (SPD) aus Niedersachsen etwa vertritt wie die Mehrheit der
Innenminister den Standpunkt, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung sei allein der Staat verantwortlich.
Aber Mäurer machte ernst und am 18. August 2015 flatterte der DFL der erste
Gebührenbescheid aus Bremen ins Haus. Im Einzelnen stellte Bremen in
Rechnung: Überstunden, Zuschläge für Wochenendarbeit, Transport und
Hotelübernachtungskosten für auswärtige Beamte. Während bei normalen
Fußballspielen zwischen 300 und 400 Beamte ausreichen, waren bei dem
fraglichen Spiel gegen den HSV mehr als 900 PolizistInnen im Einsatz.
Die DFL legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und klagte gegen die
Hansestadt Bremen. Dass der Gebührenbescheid nun als rechtswidrig
zurückgewiesen wurde, begründete die Vorsitzende Richterin Silke Benjes
damit, dass der zugrundeliegende Paragraph aus der Bremischen
Gebührenordnung „keine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der
Gebühren“ sei. Denn laut höchstrichterlicher Entscheidung müssen Schuldner
die Gebührenhöhe ungefähr abschätzen können.
Wie die Richterin in der Urteilsbegründung weiter sagte, hat das Gericht
auch Bedenken gegen die Ermessensgrundlage: So war ein Streitpunkt der
Parteien die Frage gewesen, wer überhaupt als Schuldner in Betracht kommt:
Nur die DFL oder auch der SV Werder als weiterer Veranstalter? Die
Ermessensgründe, warum nur der DFL eine Rechnung bekam und Werder nicht,
waren in dem Bescheid nicht aufgeführt worden. Ebenfalls nicht abschließend
klärte das Gericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Eine Revision gegen
das Urteil ist möglich.
Mäurer zeigte sich nach dem Urteil mit sich im Reinen: „Wir werden
weitermachen“, sagte er, und einfach die Bescheide „entsprechend anpassen�…
Abgesehen davon gehe es „ja gar nicht um das Geld, sondern dass
Polizeibeamte auch mal ein freies Wochenende haben“. Auch Rauball entdeckte
nach der Urteilsverkündung sein Herz für PolizistInnen: „Das Kernproblem
wird durch das Hin- und Herschieben von Geld nicht gelöst.“
Künftig könnte sich ohnehin eine Einigung – vielleicht in Richtung
pauschaler Zahlungen – abzeichnen: Noch vor der Urteilsverkündung gab der
DFL-Präsident bekannt, dass er Mäurer ein Gesprächsangebot gemacht habe. In
zwei bis drei Wochen wolle man sich zu einem „Orientierungsgespräch“
treffen, um den „Schulterschluss zwischen Vereinen, der Politik und den
Fans“ zu proben. Der Innensenator habe dem Treffen zugestimmt –
Gebührenbescheide verschickt er aber erstmal trotzdem weiter.
17 May 2017
## AUTOREN
Karolina Meyer-Schilf
## TAGS
Gewalt
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