# taz.de -- Prozess Bremen vs. Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußbal… | |
> Die DFL lehnt es auch in zweiter Instanz ab, Gebühren zu zahlen, die die | |
> Stadt Bremen für aufwändige Polizeieinsätze bei Spielen erhoben hat. | |
Bild: DFL-Präsident Rainer Rauball (links) und Bremens Innensentor Ulrich Mäu… | |
BREMEN taz | Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Stadt Bremen haben so | |
lang und ausgiebig gestritten, dass das Oberverwaltungsgericht die | |
Entscheidung auf Anfang nächster Woche verschoben hat. Der Prozess um die | |
Kostenübernahme für überbordende Polizeieinsätze bei kommerziellen | |
Großereignissen war am Donnerstag vor dem bremischen Oberverwaltungsgericht | |
in die zweite Instanz gegangen. Die Parteien ringen um die Kostenübernahme | |
von sogenannten Hochrisikospielen wie dem Nordderby zwischen Werder Bremen | |
und dem Hamburger SV, bei denen der Innensenator aufgrund „erfahrungsgemäß | |
erwartbarer Gewalthandlungen“ sehr viel Polizei aufbietet. | |
Im ersten Urteil aus dem Mai 2017 erklärte das Verwaltungsgericht einen | |
entsprechenden Gebührenbescheid als ungültig und gab zunächst der DFL | |
Recht, da nicht verständlich sei, warum der Gebührenbescheid über | |
425.718,11 Euro formal nur der DFL, nicht jedoch dem Klub Werder Bremen | |
zugestellt worden sei. | |
Allerdings äußerte sich das Gericht damals nicht dazu, ob es grundsätzlich | |
zulässig sei, für große Polizeieinsätze Gebühren vom Veranstalter zu | |
verlangen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt durch | |
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Berufung eingelegt. Beide Parteien | |
kündigten an, sich notfalls durch alle Instanzen zu klagen. | |
Über sechs Stunden lang stritten nun beide Parteien vor dem | |
Oberverwaltungsgericht, das nun auch erstmals die Verfassungskonformität | |
des Gesetzes und der Gebühr generell beurteilen wollte. Auch weil das | |
bremische Gesetz viele rechtlich vage Begriffe wie „erfahrungsgemäße | |
erwartbare Gewalthandlungen“ enthielt, zog sich die Verhandlung bis in die | |
späten Nachmittagsstunden. | |
Teilweise nahm die Verhandlung absurde Züge an, als die DFL trotz | |
jährlicher Rekordgewinne – zuletzt in Höhe von über einer Milliarde Euro �… | |
proklamierte, nicht Veranstalter und Profiteur von Bundesligaspielen zu | |
sein. O-Ton: „Wir organisieren nicht die Bundesliga – wir machen nur Ort | |
und Uhrzeit.“ Frage der Gegenseite: „Aber die Medienerlöse ziehen sie ein?… | |
– „Nein, das macht der DFL e. V.“, so ihr Anwalt, „nicht etwa die DFL | |
GmbH.“ | |
Zudem stritt der Bundesligaverband ab, als DFL GmbH überhaupt in einem | |
großen Umfang von der Durchführung von Bundesligapartien zu profitieren – | |
weil ein Großteil der Ticket- und Sponsoringeinnahmen bei den Vereinen | |
bleibe. | |
Die Anwälte der DFL argumentierten grundsätzlich, dass die Veranstalter | |
eines Bundesligaspiels nur für die Sicherheit im Stadion verantwortlich | |
sein könnten. Zumal formal überhaupt nicht die DFL, sondern in diesem Fall | |
Werder Bremen Veranstalter genannt werden müsse. Die DFL GmbH sei nur für | |
Ansetzungen, das Marketing und die TV-Vermarktung – nicht jedoch für die | |
Durchführung von Bundesligapartien verantwortlich. Um das feststellen zu | |
lassen, stellte die DFL einen Beweisantrag. | |
Wenn überhaupt, dann dürfen Veranstalter aus Sicht der DFL nur für | |
Sicherheitskosten im unmittelbaren „Pflichtkreis“ in Anspruch genommen | |
werden, also bei Polizeieinsätzen im Fußballstadion selbst und nicht in | |
dessen Umfeld. Dort trügen die Vereine ja bereits die Sicherheitskosten für | |
den Ordnerdienst und Weiteres. Aber eine Zuständigkeit der Veranstalter für | |
eine Gefährdungslage fünf Kilometer entfernt im Stadtgewimmel sei nicht | |
klar zu bestimmen. | |
Bremen argumentierte, vertreten vom Rechtsprofessor Joachim Wieland und | |
Innensenator Mäurer, dass ein Mehraufwand für die Sicherheitskosten in | |
diesem Fall ein kommerzieller Sondervorteil für die DFL sei, die sämtliche | |
Nordderbys nur bei einem Einsatz von bis zu 1.000 PolizistInnen sicher | |
durchführen könne. Man könnte das Spiel bei einer Gefährdungslage ja auch | |
verlegen oder absagen, was für die DFL nicht infrage komme, weil dadurch | |
die Attraktivität ihres Produkts sinke. Daran ändere auch nichts, dass die | |
Fußball-Liga ihre Milliardeneinnahmen auf die Bundesligavereine umlege. | |
Zumal die DFL alles regele, was im Bundesligafußball Relevanz habe: | |
Marketing, Spielregeln, Durchführungsbestimmungen, Nebenveranstaltungen. | |
Ulrich Mäurer, der immer wieder versuchte, den Streit praxisnah | |
herunterzubrechen, sagte: „Der Steuerzahler zahlt immer noch das Gros der | |
Kosten für Polizeieinsätze.“ Nur bei unverhältnismäßig großen | |
Polizeieinsätzen erhebe der Senat Gebühren. In jüngerer Zeit sei das nur | |
bei Spielen gegen den HSV der Fall gewesen. | |
2 Feb 2018 | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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