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# taz.de -- Prozess Bremen vs. Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußbal…
> Die DFL lehnt es auch in zweiter Instanz ab, Gebühren zu zahlen, die die
> Stadt Bremen für aufwändige Polizeieinsätze bei Spielen erhoben hat.
Bild: DFL-Präsident Rainer Rauball (links) und Bremens Innensentor Ulrich Mäu…
BREMEN taz | Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Stadt Bremen haben so
lang und ausgiebig gestritten, dass das Oberverwaltungsgericht die
Entscheidung auf Anfang nächster Woche verschoben hat. Der Prozess um die
Kostenübernahme für überbordende Polizeieinsätze bei kommerziellen
Großereignissen war am Donnerstag vor dem bremischen Oberverwaltungsgericht
in die zweite Instanz gegangen. Die Parteien ringen um die Kostenübernahme
von sogenannten Hochrisikospielen wie dem Nordderby zwischen Werder Bremen
und dem Hamburger SV, bei denen der Innensenator aufgrund „erfahrungsgemäß
erwartbarer Gewalthandlungen“ sehr viel Polizei aufbietet.
Im ersten Urteil aus dem Mai 2017 erklärte das Verwaltungsgericht einen
entsprechenden Gebührenbescheid als ungültig und gab zunächst der DFL
Recht, da nicht verständlich sei, warum der Gebührenbescheid über
425.718,11 Euro formal nur der DFL, nicht jedoch dem Klub Werder Bremen
zugestellt worden sei.
Allerdings äußerte sich das Gericht damals nicht dazu, ob es grundsätzlich
zulässig sei, für große Polizeieinsätze Gebühren vom Veranstalter zu
verlangen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt durch
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) Berufung eingelegt. Beide Parteien
kündigten an, sich notfalls durch alle Instanzen zu klagen.
Über sechs Stunden lang stritten nun beide Parteien vor dem
Oberverwaltungsgericht, das nun auch erstmals die Verfassungskonformität
des Gesetzes und der Gebühr generell beurteilen wollte. Auch weil das
bremische Gesetz viele rechtlich vage Begriffe wie „erfahrungsgemäße
erwartbare Gewalthandlungen“ enthielt, zog sich die Verhandlung bis in die
späten Nachmittagsstunden.
Teilweise nahm die Verhandlung absurde Züge an, als die DFL trotz
jährlicher Rekordgewinne – zuletzt in Höhe von über einer Milliarde Euro �…
proklamierte, nicht Veranstalter und Profiteur von Bundesligaspielen zu
sein. O-Ton: „Wir organisieren nicht die Bundesliga – wir machen nur Ort
und Uhrzeit.“ Frage der Gegenseite: „Aber die Medienerlöse ziehen sie ein?…
– „Nein, das macht der DFL e. V.“, so ihr Anwalt, „nicht etwa die DFL
GmbH.“
Zudem stritt der Bundesligaverband ab, als DFL GmbH überhaupt in einem
großen Umfang von der Durchführung von Bundesligapartien zu profitieren –
weil ein Großteil der Ticket- und Sponsoringeinnahmen bei den Vereinen
bleibe.
Die Anwälte der DFL argumentierten grundsätzlich, dass die Veranstalter
eines Bundesligaspiels nur für die Sicherheit im Stadion verantwortlich
sein könnten. Zumal formal überhaupt nicht die DFL, sondern in diesem Fall
Werder Bremen Veranstalter genannt werden müsse. Die DFL GmbH sei nur für
Ansetzungen, das Marketing und die TV-Vermarktung – nicht jedoch für die
Durchführung von Bundesligapartien verantwortlich. Um das feststellen zu
lassen, stellte die DFL einen Beweisantrag.
Wenn überhaupt, dann dürfen Veranstalter aus Sicht der DFL nur für
Sicherheitskosten im unmittelbaren „Pflichtkreis“ in Anspruch genommen
werden, also bei Polizeieinsätzen im Fußballstadion selbst und nicht in
dessen Umfeld. Dort trügen die Vereine ja bereits die Sicherheitskosten für
den Ordnerdienst und Weiteres. Aber eine Zuständigkeit der Veranstalter für
eine Gefährdungslage fünf Kilometer entfernt im Stadtgewimmel sei nicht
klar zu bestimmen.
Bremen argumentierte, vertreten vom Rechtsprofessor Joachim Wieland und
Innensenator Mäurer, dass ein Mehraufwand für die Sicherheitskosten in
diesem Fall ein kommerzieller Sondervorteil für die DFL sei, die sämtliche
Nordderbys nur bei einem Einsatz von bis zu 1.000 PolizistInnen sicher
durchführen könne. Man könnte das Spiel bei einer Gefährdungslage ja auch
verlegen oder absagen, was für die DFL nicht infrage komme, weil dadurch
die Attraktivität ihres Produkts sinke. Daran ändere auch nichts, dass die
Fußball-Liga ihre Milliardeneinnahmen auf die Bundesligavereine umlege.
Zumal die DFL alles regele, was im Bundesligafußball Relevanz habe:
Marketing, Spielregeln, Durchführungsbestimmungen, Nebenveranstaltungen.
Ulrich Mäurer, der immer wieder versuchte, den Streit praxisnah
herunterzubrechen, sagte: „Der Steuerzahler zahlt immer noch das Gros der
Kosten für Polizeieinsätze.“ Nur bei unverhältnismäßig großen
Polizeieinsätzen erhebe der Senat Gebühren. In jüngerer Zeit sei das nur
bei Spielen gegen den HSV der Fall gewesen.
2 Feb 2018
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Fußball
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Nordderby
DFL
Senat Bremen
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