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# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Bremen will Geld sehen
> Die Deutsche Fußball Liga soll die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei
> Hochrisikospielen übernehmen, findet Bremen. Ein Gericht entscheidet
> diese Woche.
Bild: Polizist*innen beim Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV
Seit Jahren streitet sich die Stadt Bremen mit der Deutschen Fußball Liga
(DFL) vor Gericht. In dieser Woche soll nun ein rechtskräftiges Urteil
fallen. Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über
die Frage, ob die DFL die Mehrkosten für sogenannte Hochsicherheitsspiele
übernehmen muss – so wie es die Stadt Bremen verlangt. Eine Entscheidung in
der Sache wird für Freitag erwartet.
Hintergrund des Streits ist, dass Bremen 2014 seine Gebührenordnung
änderte. Seitdem kann das Land für ausufernde Polizeieinsätze bei
kommerziellen Großveranstaltungen Gebühren verlangen. Ziel der
Gesetzesänderung waren sogenannte Hochrisiko-Fußballspiele, bei denen wegen
erwarteter gewaltbereiter Fans entsprechend mehr Polizei eingesetzt wird.
Etwa 50 solcher Spiele gibt es jährlich in Deutschland, in Bremen zählte
dazu im vergangenen Jahr nur das Derby gegen den HSV. Bremens Innensenator
Ulrich Mäurer (SPD) wollte mit Blick auf Bremens klamme Haushaltslage, dass
„Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen
Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene
Gebühr entrichten“.
Erstmals für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im
April 2015 schickte Bremen eine Rechnung über 425.718,11 Euro an die DFL.
Die wollte aber nicht zahlen und reichte Klage ein. [1][Das Bremer
Verwaltungsgericht gab der DFL erstinstanzlich recht] und wies den
Gebührenbescheid als rechtswidrig zurück. Der zugrunde liegende Paragraf
der Bremischen Gebührenordnung sei „keine wirksame Rechtsgrundlage für die
Berechnung der Gebühren“, begründete die Vorsitzende Richterin in ihrem
Urteil im Mai 2017.Schuldner*innen müssten die Gebührenhöhe ungefähr
abschätzen können.
Mäurer ließ sich dadurch aber nicht von seinem Plan abbringen und legte
Berufung ein. Und das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihm im
Februar 2018 recht. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht,
dass die DFL mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und
infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen
profitiere. Und wenn sie trotz eines großen Risikos Spiele durchführe,
profitiere sie auch mehr von der Sicherheit als die Allgemeinheit.
## Die DFL sieht den Staat in der Pflicht
Die DFL sieht das anders. [2][Sie argumentiert], dass die zusätzliche
Bereitstellung von Polizist*innen außerhalb der Stadien der
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit diene und im Interesse der
Allgemeinheit liege. Und ebendiese Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit sei staatliche Kernaufgabe. Während der zweiten Verhandlung am
OVG gab die DFL sogar an, nicht Veranstalter und Profiteur von
Bundesligaspielen zu sein. „Wir machen nur Ort und Uhrzeit“, hieß es vom
DFL-Anwalt. Die Milliardenerlöse würde der DFL e. V. erzielen, nicht die
GmbH.
Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Positionen
auseinandersetzen. Wie schon bei der OVG-Verhandlung schickt die DFL ihren
Präsidenten Reinhard Rauball nach Leipzig. Auch Bremens Innensenator Mäurer
wird da sein. „Es ist selbstverständlich,dass sich in einem auch für die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so wichtigen Rechtsstreit nicht nur der
Rechtsvertreter des Landes Bremen teilnimmt, sondern auch der politische
Vertreter präsent ist“, hieß es dazu aus der Innenbehörde. Er fahre mit
Zuversicht nach Leipzig, sagte Mäurer im Vorfeld. „Moralisch und politisch“
sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Bremens Gunsten entscheiden, dürften
der DFL noch mehr Rechnungen ins Haus flattern. Inzwischen gibt es für
Spiele seit 2015 sechs weitere Kostenbescheide, die laut Mäurer insgesamt
2,3 Millionen Euro schwer sind. Sie ruhen nun bis zur Gerichtsentscheidung.
Ob sich dann auch weitere Bundesländer ein Beispiel an Bremen nehmen und
Rechnungen an die DFL schicken, ist fraglich. Obwohl Mäurer bei seinen
Innenminister-Kollegen ordentlich Werbung für seinen Vorstoß gemacht hat,
war die Reaktion – außer in Rheinland-Pfalz – bisher zurückhaltend.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schloss eine Gebühr aus,
Hamburg will das letztinstanzliche Urteil abwarten und dann eine Position
zur Frage der Kostenbeteiligung bei Risiko-Fußballspielen entwickeln.
Werder Bremen hat bereits vorgesorgt und Rücklagen in Höhe von einer
Million Euro gebildet. Weil der Verein bei Heimspielen als Veranstalter
auftritt, ist er sich sicher, dass sich die DFL bei einer Niederlage vor
Gericht die Kosten für die Polizeieinsätze dann bei ihm wiederholen wird.
Doch ob der Streit dann nach dem Bundesverwaltungsgericht wirklich beendet
sein wird, ist fraglich. Bis heute beharrt die DFL darauf, dass die
Bremische Gebührenordnung verfassungswidrig sei. Dass sich auch das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen muss, ist
durchaus möglich.
25 Mar 2019
## LINKS
[1] /Gericht-gibt-Deutscher-Fussball-Liga-Recht/!5407717
[2] https://www.dfl.de/de/aktuelles/polizeikosten-fragen-und-antworten-zum-rech…
## AUTOREN
Marthe Ruddat
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