# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Bremen will Geld sehen | |
> Die Deutsche Fußball Liga soll die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei | |
> Hochrisikospielen übernehmen, findet Bremen. Ein Gericht entscheidet | |
> diese Woche. | |
Bild: Polizist*innen beim Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV | |
Seit Jahren streitet sich die Stadt Bremen mit der Deutschen Fußball Liga | |
(DFL) vor Gericht. In dieser Woche soll nun ein rechtskräftiges Urteil | |
fallen. Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über | |
die Frage, ob die DFL die Mehrkosten für sogenannte Hochsicherheitsspiele | |
übernehmen muss – so wie es die Stadt Bremen verlangt. Eine Entscheidung in | |
der Sache wird für Freitag erwartet. | |
Hintergrund des Streits ist, dass Bremen 2014 seine Gebührenordnung | |
änderte. Seitdem kann das Land für ausufernde Polizeieinsätze bei | |
kommerziellen Großveranstaltungen Gebühren verlangen. Ziel der | |
Gesetzesänderung waren sogenannte Hochrisiko-Fußballspiele, bei denen wegen | |
erwarteter gewaltbereiter Fans entsprechend mehr Polizei eingesetzt wird. | |
Etwa 50 solcher Spiele gibt es jährlich in Deutschland, in Bremen zählte | |
dazu im vergangenen Jahr nur das Derby gegen den HSV. Bremens Innensenator | |
Ulrich Mäurer (SPD) wollte mit Blick auf Bremens klamme Haushaltslage, dass | |
„Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen | |
Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene | |
Gebühr entrichten“. | |
Erstmals für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im | |
April 2015 schickte Bremen eine Rechnung über 425.718,11 Euro an die DFL. | |
Die wollte aber nicht zahlen und reichte Klage ein. [1][Das Bremer | |
Verwaltungsgericht gab der DFL erstinstanzlich recht] und wies den | |
Gebührenbescheid als rechtswidrig zurück. Der zugrunde liegende Paragraf | |
der Bremischen Gebührenordnung sei „keine wirksame Rechtsgrundlage für die | |
Berechnung der Gebühren“, begründete die Vorsitzende Richterin in ihrem | |
Urteil im Mai 2017.Schuldner*innen müssten die Gebührenhöhe ungefähr | |
abschätzen können. | |
Mäurer ließ sich dadurch aber nicht von seinem Plan abbringen und legte | |
Berufung ein. Und das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihm im | |
Februar 2018 recht. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht, | |
dass die DFL mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und | |
infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen | |
profitiere. Und wenn sie trotz eines großen Risikos Spiele durchführe, | |
profitiere sie auch mehr von der Sicherheit als die Allgemeinheit. | |
## Die DFL sieht den Staat in der Pflicht | |
Die DFL sieht das anders. [2][Sie argumentiert], dass die zusätzliche | |
Bereitstellung von Polizist*innen außerhalb der Stadien der | |
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit diene und im Interesse der | |
Allgemeinheit liege. Und ebendiese Gewährleistung der öffentlichen | |
Sicherheit sei staatliche Kernaufgabe. Während der zweiten Verhandlung am | |
OVG gab die DFL sogar an, nicht Veranstalter und Profiteur von | |
Bundesligaspielen zu sein. „Wir machen nur Ort und Uhrzeit“, hieß es vom | |
DFL-Anwalt. Die Milliardenerlöse würde der DFL e. V. erzielen, nicht die | |
GmbH. | |
Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Positionen | |
auseinandersetzen. Wie schon bei der OVG-Verhandlung schickt die DFL ihren | |
Präsidenten Reinhard Rauball nach Leipzig. Auch Bremens Innensenator Mäurer | |
wird da sein. „Es ist selbstverständlich,dass sich in einem auch für die | |
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so wichtigen Rechtsstreit nicht nur der | |
Rechtsvertreter des Landes Bremen teilnimmt, sondern auch der politische | |
Vertreter präsent ist“, hieß es dazu aus der Innenbehörde. Er fahre mit | |
Zuversicht nach Leipzig, sagte Mäurer im Vorfeld. „Moralisch und politisch“ | |
sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg. | |
Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Bremens Gunsten entscheiden, dürften | |
der DFL noch mehr Rechnungen ins Haus flattern. Inzwischen gibt es für | |
Spiele seit 2015 sechs weitere Kostenbescheide, die laut Mäurer insgesamt | |
2,3 Millionen Euro schwer sind. Sie ruhen nun bis zur Gerichtsentscheidung. | |
Ob sich dann auch weitere Bundesländer ein Beispiel an Bremen nehmen und | |
Rechnungen an die DFL schicken, ist fraglich. Obwohl Mäurer bei seinen | |
Innenminister-Kollegen ordentlich Werbung für seinen Vorstoß gemacht hat, | |
war die Reaktion – außer in Rheinland-Pfalz – bisher zurückhaltend. | |
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schloss eine Gebühr aus, | |
Hamburg will das letztinstanzliche Urteil abwarten und dann eine Position | |
zur Frage der Kostenbeteiligung bei Risiko-Fußballspielen entwickeln. | |
Werder Bremen hat bereits vorgesorgt und Rücklagen in Höhe von einer | |
Million Euro gebildet. Weil der Verein bei Heimspielen als Veranstalter | |
auftritt, ist er sich sicher, dass sich die DFL bei einer Niederlage vor | |
Gericht die Kosten für die Polizeieinsätze dann bei ihm wiederholen wird. | |
Doch ob der Streit dann nach dem Bundesverwaltungsgericht wirklich beendet | |
sein wird, ist fraglich. Bis heute beharrt die DFL darauf, dass die | |
Bremische Gebührenordnung verfassungswidrig sei. Dass sich auch das | |
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen muss, ist | |
durchaus möglich. | |
25 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Gericht-gibt-Deutscher-Fussball-Liga-Recht/!5407717 | |
[2] https://www.dfl.de/de/aktuelles/polizeikosten-fragen-und-antworten-zum-rech… | |
## AUTOREN | |
Marthe Ruddat | |
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