| # taz.de -- Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Bremen will Geld sehen | |
| > Die Deutsche Fußball Liga soll die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei | |
| > Hochrisikospielen übernehmen, findet Bremen. Ein Gericht entscheidet | |
| > diese Woche. | |
| Bild: Polizist*innen beim Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV | |
| Seit Jahren streitet sich die Stadt Bremen mit der Deutschen Fußball Liga | |
| (DFL) vor Gericht. In dieser Woche soll nun ein rechtskräftiges Urteil | |
| fallen. Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über | |
| die Frage, ob die DFL die Mehrkosten für sogenannte Hochsicherheitsspiele | |
| übernehmen muss – so wie es die Stadt Bremen verlangt. Eine Entscheidung in | |
| der Sache wird für Freitag erwartet. | |
| Hintergrund des Streits ist, dass Bremen 2014 seine Gebührenordnung | |
| änderte. Seitdem kann das Land für ausufernde Polizeieinsätze bei | |
| kommerziellen Großveranstaltungen Gebühren verlangen. Ziel der | |
| Gesetzesänderung waren sogenannte Hochrisiko-Fußballspiele, bei denen wegen | |
| erwarteter gewaltbereiter Fans entsprechend mehr Polizei eingesetzt wird. | |
| Etwa 50 solcher Spiele gibt es jährlich in Deutschland, in Bremen zählte | |
| dazu im vergangenen Jahr nur das Derby gegen den HSV. Bremens Innensenator | |
| Ulrich Mäurer (SPD) wollte mit Blick auf Bremens klamme Haushaltslage, dass | |
| „Veranstalter, die durch eine staatliche Leistung einen wirtschaftlichen | |
| Vorteil erlangen, im Interesse aller Steuerzahler dafür eine angemessene | |
| Gebühr entrichten“. | |
| Erstmals für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im | |
| April 2015 schickte Bremen eine Rechnung über 425.718,11 Euro an die DFL. | |
| Die wollte aber nicht zahlen und reichte Klage ein. [1][Das Bremer | |
| Verwaltungsgericht gab der DFL erstinstanzlich recht] und wies den | |
| Gebührenbescheid als rechtswidrig zurück. Der zugrunde liegende Paragraf | |
| der Bremischen Gebührenordnung sei „keine wirksame Rechtsgrundlage für die | |
| Berechnung der Gebühren“, begründete die Vorsitzende Richterin in ihrem | |
| Urteil im Mai 2017.Schuldner*innen müssten die Gebührenhöhe ungefähr | |
| abschätzen können. | |
| Mäurer ließ sich dadurch aber nicht von seinem Plan abbringen und legte | |
| Berufung ein. Und das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) gab ihm im | |
| Februar 2018 recht. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das Gericht, | |
| dass die DFL mit Milliardenumsätzen von hohen Zuschauerzahlen und | |
| infolgedessen auch von großen Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen | |
| profitiere. Und wenn sie trotz eines großen Risikos Spiele durchführe, | |
| profitiere sie auch mehr von der Sicherheit als die Allgemeinheit. | |
| ## Die DFL sieht den Staat in der Pflicht | |
| Die DFL sieht das anders. [2][Sie argumentiert], dass die zusätzliche | |
| Bereitstellung von Polizist*innen außerhalb der Stadien der | |
| Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit diene und im Interesse der | |
| Allgemeinheit liege. Und ebendiese Gewährleistung der öffentlichen | |
| Sicherheit sei staatliche Kernaufgabe. Während der zweiten Verhandlung am | |
| OVG gab die DFL sogar an, nicht Veranstalter und Profiteur von | |
| Bundesligaspielen zu sein. „Wir machen nur Ort und Uhrzeit“, hieß es vom | |
| DFL-Anwalt. Die Milliardenerlöse würde der DFL e. V. erzielen, nicht die | |
| GmbH. | |
| Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit den beiden Positionen | |
| auseinandersetzen. Wie schon bei der OVG-Verhandlung schickt die DFL ihren | |
| Präsidenten Reinhard Rauball nach Leipzig. Auch Bremens Innensenator Mäurer | |
| wird da sein. „Es ist selbstverständlich,dass sich in einem auch für die | |
| Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so wichtigen Rechtsstreit nicht nur der | |
| Rechtsvertreter des Landes Bremen teilnimmt, sondern auch der politische | |
| Vertreter präsent ist“, hieß es dazu aus der Innenbehörde. Er fahre mit | |
| Zuversicht nach Leipzig, sagte Mäurer im Vorfeld. „Moralisch und politisch“ | |
| sei das Verfahren jetzt schon ein Erfolg. | |
| Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Bremens Gunsten entscheiden, dürften | |
| der DFL noch mehr Rechnungen ins Haus flattern. Inzwischen gibt es für | |
| Spiele seit 2015 sechs weitere Kostenbescheide, die laut Mäurer insgesamt | |
| 2,3 Millionen Euro schwer sind. Sie ruhen nun bis zur Gerichtsentscheidung. | |
| Ob sich dann auch weitere Bundesländer ein Beispiel an Bremen nehmen und | |
| Rechnungen an die DFL schicken, ist fraglich. Obwohl Mäurer bei seinen | |
| Innenminister-Kollegen ordentlich Werbung für seinen Vorstoß gemacht hat, | |
| war die Reaktion – außer in Rheinland-Pfalz – bisher zurückhaltend. | |
| Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schloss eine Gebühr aus, | |
| Hamburg will das letztinstanzliche Urteil abwarten und dann eine Position | |
| zur Frage der Kostenbeteiligung bei Risiko-Fußballspielen entwickeln. | |
| Werder Bremen hat bereits vorgesorgt und Rücklagen in Höhe von einer | |
| Million Euro gebildet. Weil der Verein bei Heimspielen als Veranstalter | |
| auftritt, ist er sich sicher, dass sich die DFL bei einer Niederlage vor | |
| Gericht die Kosten für die Polizeieinsätze dann bei ihm wiederholen wird. | |
| Doch ob der Streit dann nach dem Bundesverwaltungsgericht wirklich beendet | |
| sein wird, ist fraglich. Bis heute beharrt die DFL darauf, dass die | |
| Bremische Gebührenordnung verfassungswidrig sei. Dass sich auch das | |
| Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen muss, ist | |
| durchaus möglich. | |
| 25 Mar 2019 | |
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| [2] https://www.dfl.de/de/aktuelles/polizeikosten-fragen-und-antworten-zum-rech… | |
| ## AUTOREN | |
| Marthe Ruddat | |
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