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# taz.de -- Polizeikosten bei Fußballspielen: Richter lassen die Liga zahlen
> Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Bremer Gesetz zu
> Polizeikosten bei Fußballspielen ist rechtmäßig.
Bild: Wer zahlt, wenn hunderte zusätzliche Polizisten bei einem Risikospiel ei…
Leipzig taz | Bremen hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Fußball-Liga
(DFL) im Wesentlichen gewonnen. Die DFL muss für Hochrisikospiele der
Bundesliga in Bremen grundsätzlich Gebühren bezahlen. Das Bremer Gesetz
verstoße nicht gegen Bundesrecht, entschied jetzt das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Seit 2014 können nach einer Gesetzesänderung in Bremen die Zusatzkosten für
gewinnorientierte Großveranstaltungen (über 5.000 Teilnehmer), die
erfahrungsgemäß zu Gewalttätigkeiten führen, dem Veranstalter in Rechnung
gestellt werden. Für ein Spiel von Werder Bremen gegen den Hamburger SV
[1][im April 2015 verlangte das Land von der DFL 425.000 Euro]. Die klagte
gegen den Gebührenbescheid. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung musste nun
das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die DFL hielt schon das Bremer Gesetz für verfassungswidrig, scheiterte nun
aber mit diesem Einwand. Die Gebührenregelung sei gerechtfertigt, weil die
Polizei hier eine besondere Leistung erbringe, die sich von der allgemeinen
Gefahrenabwehr abgrenzen lasse, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang
Bier. Die Gebühr werde nicht bei allen Bundesligaspielen verlangt, sondern
nur bei Hochrisikospielen. Die DFL müsse auch nicht die gesamten
Polizeikosten bezahlen, sondern nur die Mehrkosten. [2][Beim fraglichen
Spiel Bremen gegen Hamburg waren 969 Beamte im Einsatz] statt wie üblich
150.
Der Veranstalter müsse die Gebühr nicht zahlen, weil er die Sonderleistung
der Polizei verursacht hat, sondern weil er einen „Sondervorteil“ hat, so
Richter Bier. Er brauche und erhalte bei Hochrisikospielen eine besonders
aufwändige Sicherheitsvorsorge. Sonst bestünde etwa das Risiko, dass
Zuschauer nicht zum Stadion kommen oder dass das Spiel sogar abgesagt
werden müsse.
Richter Bier räumte ein, dass die Gebühren eine „beträchtliche“ Höhe
erreichen können. Sie seien aber in der Ersten Bundesliga „nicht
unverhältnismäßig“. In der dritten und vierten Liga oder bei sonstigen
Sport- und Kulturereignissen könne das Bremer Gesetz „einschränkend
ausgelegt“ werden.
Das Leipziger Gericht billigte auch, dass die Bremer Polizei die Gebühren
von der DFL verlangte und nicht vom örtlichen Verein Werder Bremen. Wenn
eine Veranstaltung mehrere Veranstalter habe, könne die Polizei nach Bremer
Recht frei wählen, wen sie in Anspruch nehme.
Nur wegen eines Details wurde der Prozess an das Oberverwaltungsgericht
Bremen zurückverwiesen. Die Kosten, die von einzelnen Störern
zurückverlangt werden können, darf die Polizei nicht der DFL in Rechnung
stellen. Es geht hier aber wohl nur um wenige Prozent der Gesamtsumme.
Es dauert also noch einige Monate. Die DFL und die anderen Bundesländer
haben damit Zeit gewonnen. DFL-Präsident Reinhard Rauball sagte nach dem
Leipziger Urteil, er werde zunächst das Bremer Verfahren abwarten und dann
mit den Vereinen das weitere Vorgehen beraten. Erst dann will die DFL auch
entscheiden, ob sie gegen die Urteile noch das Bundesverfassungsgericht
anruft. Jedenfalls werde sich die DFL die Polizeigebühren von Werder Bremen
erstatten lassen – was aber vermutlich nur teilweise gelingen wird, da die
DFL ja zweifellos Mitveranstalterin der Bundesliga ist.
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) forderte die DFL auf, sofort
mit Gesprächen zu beginnen. Er schlägt einen Fonds für Polizeikosten vor,
in den alle Vereine unabhängig von der Gesetzeslage vor Ort einzahlen,
„damit wir keine Wettbewerbsverzerrungen bekommen“.
29 Mar 2019
## LINKS
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[2] /Ultras-gegen-Hooligans/!5011698
## AUTOREN
Christian Rath
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