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# taz.de -- Polizeigebühren bei Bundesliga-Spielen: Legitimer Akt der Umvertei…
> Der Staat darf Proficlubs zur Kasse bitten. Gut so, denn es ist legitim,
> wenn sich milliardenschwere Vereine an den Kosten der Sicherheit
> beteiligen.
Bild: Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden …
Nun ist es endgültig: [1][Fußballvereine können an den Polizeikosten von
Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligt werden]. Das hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Bremer Gesetz für
verfassungskonform erklärt. Zunächst eine Klarstellung, was die Karlsruher
Richter:innen damit nicht entschieden haben: Sie haben nicht
entschieden, dass das Bremer Gesetz sinnvoll ist. Sie haben nicht
entschieden, dass nun alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen.
Und sie haben nicht entschieden, dass nun auch im Breitensport und bei
Kulturereignissen die Veranstalter an den Polizeikosten zu beteiligen sind.
Das alles sind politische Fragen, die die Parlamente zu entscheiden haben.
Zuständig sind vor allem die Landtage, denn Polizeirecht ist in der Regel
Landesrecht. Karlsruhe hat nur erläutert und klargestellt, dass der
Spielraum des Gesetzgebers hier sehr groß ist. Für eine gewisse
Überraschung hat insbesondere die Feststellung der
Verfassungsrichter:innen gesorgt, dass für die Arbeit der Polizei im
Prinzip Gebühren verlangt werden können. Bisher war das weithin anders
gesehen worden: Polizeiarbeit müsse grundsätzlich gebührenfrei sein, weil
die Gewährleistung von Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehöre.
Das wird noch spannende Debatten geben, wenn wohl bald gefordert wird, dass
sich flüchtige Straftäter an den Kosten ihrer Fahndung beteiligen sollen.
Die Gefahr besteht, dass Polizeigebühren überall dort eingeführt werden, wo
die Polizei gegen ohnehin ausgegrenzte Rechtsbrecher:innen eingesetzt
wird, während die Regelung des Autoverkehrs selbstverständlich kostenfrei
bleiben wird.
## Nur bei Gewinnorientierung
Es ist also zunächst abzuwarten, welche politischen Forderungen nun
aufgestellt werden. Wer als Gesetzgeber kein Risiko eingehen will,
[2][orientiert sich zunächst am Bremer Beispiel], denn das ist nun wirklich
Karlsruhe-geprüft. Danach sind Polizeigebühren verhältnismäßig, wenn sie
auf gewinnorientierte Veranstalter beschränkt sind und nur bei
Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmer:innen und drohenden
gewaltsamen Auseinandersetzungen verlangt werden.
Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden
Profivereine, die pro Jahr gemeinsam mehr als 4 Milliarden Euro Umsatz
machen, auch mit ein paar Millionen an den Polizeikosten der Bundesländer
beteiligen. Dass die Vereine auch Steuern zahlen, ist richtig, aber kein
zwingendes Argument gegen Gebühren. Auch ein steuerzahlender Energiekonzern
muss heute schon die Polizeikosten für die Anlieferung der neuen Turbine
bezahlen – weil man es legitim findet, damit nicht die Allgemeinheit der
Bürger:innen zu belasten.
14 Jan 2025
## LINKS
[1] /Polizeikosten-fuer-Hochrisikospiele/!6058654
[2] /Gewalt-bei-Fussballspielen/!5582783
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
DFL
Bundesverfassungsgericht
Polizei
Steuergelder
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Schwerpunkt Stadtland
Fußball
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