| # taz.de -- Polizeigebühren bei Bundesliga-Spielen: Legitimer Akt der Umvertei… | |
| > Der Staat darf Proficlubs zur Kasse bitten. Gut so, denn es ist legitim, | |
| > wenn sich milliardenschwere Vereine an den Kosten der Sicherheit | |
| > beteiligen. | |
| Bild: Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden … | |
| Nun ist es endgültig: [1][Fußballvereine können an den Polizeikosten von | |
| Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligt werden]. Das hat das | |
| Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Bremer Gesetz für | |
| verfassungskonform erklärt. Zunächst eine Klarstellung, was die Karlsruher | |
| Richter:innen damit nicht entschieden haben: Sie haben nicht | |
| entschieden, dass das Bremer Gesetz sinnvoll ist. Sie haben nicht | |
| entschieden, dass nun alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen. | |
| Und sie haben nicht entschieden, dass nun auch im Breitensport und bei | |
| Kulturereignissen die Veranstalter an den Polizeikosten zu beteiligen sind. | |
| Das alles sind politische Fragen, die die Parlamente zu entscheiden haben. | |
| Zuständig sind vor allem die Landtage, denn Polizeirecht ist in der Regel | |
| Landesrecht. Karlsruhe hat nur erläutert und klargestellt, dass der | |
| Spielraum des Gesetzgebers hier sehr groß ist. Für eine gewisse | |
| Überraschung hat insbesondere die Feststellung der | |
| Verfassungsrichter:innen gesorgt, dass für die Arbeit der Polizei im | |
| Prinzip Gebühren verlangt werden können. Bisher war das weithin anders | |
| gesehen worden: Polizeiarbeit müsse grundsätzlich gebührenfrei sein, weil | |
| die Gewährleistung von Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehöre. | |
| Das wird noch spannende Debatten geben, wenn wohl bald gefordert wird, dass | |
| sich flüchtige Straftäter an den Kosten ihrer Fahndung beteiligen sollen. | |
| Die Gefahr besteht, dass Polizeigebühren überall dort eingeführt werden, wo | |
| die Polizei gegen ohnehin ausgegrenzte Rechtsbrecher:innen eingesetzt | |
| wird, während die Regelung des Autoverkehrs selbstverständlich kostenfrei | |
| bleiben wird. | |
| ## Nur bei Gewinnorientierung | |
| Es ist also zunächst abzuwarten, welche politischen Forderungen nun | |
| aufgestellt werden. Wer als Gesetzgeber kein Risiko eingehen will, | |
| [2][orientiert sich zunächst am Bremer Beispiel], denn das ist nun wirklich | |
| Karlsruhe-geprüft. Danach sind Polizeigebühren verhältnismäßig, wenn sie | |
| auf gewinnorientierte Veranstalter beschränkt sind und nur bei | |
| Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmer:innen und drohenden | |
| gewaltsamen Auseinandersetzungen verlangt werden. | |
| Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden | |
| Profivereine, die pro Jahr gemeinsam mehr als 4 Milliarden Euro Umsatz | |
| machen, auch mit ein paar Millionen an den Polizeikosten der Bundesländer | |
| beteiligen. Dass die Vereine auch Steuern zahlen, ist richtig, aber kein | |
| zwingendes Argument gegen Gebühren. Auch ein steuerzahlender Energiekonzern | |
| muss heute schon die Polizeikosten für die Anlieferung der neuen Turbine | |
| bezahlen – weil man es legitim findet, damit nicht die Allgemeinheit der | |
| Bürger:innen zu belasten. | |
| 14 Jan 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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