# taz.de -- Polizeigebühren bei Bundesliga-Spielen: Legitimer Akt der Umvertei… | |
> Der Staat darf Proficlubs zur Kasse bitten. Gut so, denn es ist legitim, | |
> wenn sich milliardenschwere Vereine an den Kosten der Sicherheit | |
> beteiligen. | |
Bild: Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden … | |
Nun ist es endgültig: [1][Fußballvereine können an den Polizeikosten von | |
Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligt werden]. Das hat das | |
Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Bremer Gesetz für | |
verfassungskonform erklärt. Zunächst eine Klarstellung, was die Karlsruher | |
Richter:innen damit nicht entschieden haben: Sie haben nicht | |
entschieden, dass das Bremer Gesetz sinnvoll ist. Sie haben nicht | |
entschieden, dass nun alle Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen müssen. | |
Und sie haben nicht entschieden, dass nun auch im Breitensport und bei | |
Kulturereignissen die Veranstalter an den Polizeikosten zu beteiligen sind. | |
Das alles sind politische Fragen, die die Parlamente zu entscheiden haben. | |
Zuständig sind vor allem die Landtage, denn Polizeirecht ist in der Regel | |
Landesrecht. Karlsruhe hat nur erläutert und klargestellt, dass der | |
Spielraum des Gesetzgebers hier sehr groß ist. Für eine gewisse | |
Überraschung hat insbesondere die Feststellung der | |
Verfassungsrichter:innen gesorgt, dass für die Arbeit der Polizei im | |
Prinzip Gebühren verlangt werden können. Bisher war das weithin anders | |
gesehen worden: Polizeiarbeit müsse grundsätzlich gebührenfrei sein, weil | |
die Gewährleistung von Sicherheit zu den Kernaufgaben des Staates gehöre. | |
Das wird noch spannende Debatten geben, wenn wohl bald gefordert wird, dass | |
sich flüchtige Straftäter an den Kosten ihrer Fahndung beteiligen sollen. | |
Die Gefahr besteht, dass Polizeigebühren überall dort eingeführt werden, wo | |
die Polizei gegen ohnehin ausgegrenzte Rechtsbrecher:innen eingesetzt | |
wird, während die Regelung des Autoverkehrs selbstverständlich kostenfrei | |
bleiben wird. | |
## Nur bei Gewinnorientierung | |
Es ist also zunächst abzuwarten, welche politischen Forderungen nun | |
aufgestellt werden. Wer als Gesetzgeber kein Risiko eingehen will, | |
[2][orientiert sich zunächst am Bremer Beispiel], denn das ist nun wirklich | |
Karlsruhe-geprüft. Danach sind Polizeigebühren verhältnismäßig, wenn sie | |
auf gewinnorientierte Veranstalter beschränkt sind und nur bei | |
Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmer:innen und drohenden | |
gewaltsamen Auseinandersetzungen verlangt werden. | |
Es ist ein legitimer Akt der Umverteilung, wenn sich die gutverdienenden | |
Profivereine, die pro Jahr gemeinsam mehr als 4 Milliarden Euro Umsatz | |
machen, auch mit ein paar Millionen an den Polizeikosten der Bundesländer | |
beteiligen. Dass die Vereine auch Steuern zahlen, ist richtig, aber kein | |
zwingendes Argument gegen Gebühren. Auch ein steuerzahlender Energiekonzern | |
muss heute schon die Polizeikosten für die Anlieferung der neuen Turbine | |
bezahlen – weil man es legitim findet, damit nicht die Allgemeinheit der | |
Bürger:innen zu belasten. | |
14 Jan 2025 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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