| # taz.de -- Polizeikosten für Hochrisikospiele: Land Bremen darf den Fußball … | |
| > Das Bundesverfassungsgericht billigte den Bremer Vorstoß bei | |
| > Polizeikosten für Hochrisikospiele. Nun könnten andere Bundesländer | |
| > folgen. | |
| Bild: Polizeikräfte vor dem Bremer Weserstadion | |
| Karlsruhe taz | Ein Bremer Gesetz, das der Deutschen Fußball-Liga (DFL) | |
| [1][polizeiliche Mehrkosten von Hochrisikospielen auferlegt], ist | |
| grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Bremens | |
| Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte die Idee entwickelt. Seit 2015 | |
| können in Bremen die Zusatzkosten für gewinnorientierte Großveranstaltungen | |
| (über 5.000 Teilnehmer), die erfahrungsgemäß zu Gewalttätigkeiten führen, | |
| dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Für ein Spiel von Werder | |
| Bremen gegen den Hamburger SV im April 2015 verlangte das Land von der DFL | |
| 425.000 Euro. | |
| Doch die klagte gegen den Bescheid. Sie hielt das Gesetz für | |
| verfassungswidrig. Öffentliche Sicherheit müsse durch Steuergelder | |
| finanziert werden, nicht durch Gebühren. Die DFL sei auch nicht für | |
| Fan-Ausschreitungen verantwortlich, vielmehr seien die Vereine selbst die | |
| Leidtragenden. Außerhalb des Stadions sei eindeutig die Polizei zuständig | |
| und nicht der Verein. | |
| Die DFL klagte gegen den ersten Gebührenbescheid, den sie 2015 erhielt. Sie | |
| [2][erlitt in den oberen Instanzen aber nur Niederlagen], zuletzt 2021 beim | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nun verlor sie in vollem Umfang auch | |
| beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gerichtspräsident Stephan | |
| Harbarth stellte fest, dass das Bremer Gebühren- und Beitragsgesetz nicht | |
| gegen das Grundgesetz verstößt. | |
| Zwar stelle die Gebührenpflicht für Hochrisikospiele einen Eingriff „von | |
| einigem Gewicht“ in die Berufsausübungsfreiheit der DFL dar. Die | |
| Gebührenpflicht verfolge jedoch das legitime Ziel, den Staatshaushalt zu | |
| schonen, indem die Kosten von besonders aufwändigen Polizeieinsätzen auf | |
| diejenigen abgewälzt werden, die auch den Gewinn aus der Veranstaltung | |
| ziehen. | |
| ## Gebühr gerechtfertigt | |
| Es gebe im Grundgesetz schon keinen Grundsatz, dass der Staat seine | |
| Kernaufgaben stets kostenfrei erledigen müsse, so Harbarth. So werde zum | |
| Beispiel die Justiz durch Gerichtsgebühren mitfinanziert. Für die Polizei | |
| könne nichts anderes gelten. | |
| Entscheidend sei, dass die Gebühr durch eine individuell zurechenbare | |
| Leistung der Polizei gerechtfertigt werde, so die Richter:innen. Dies sei | |
| [3][bei den Hochrisikospielen] eindeutig der Fall. Die Polizei sorge dafür, | |
| dass die Leute „unversehrt“ zum Stadion kommen und wieder zurück. „Durch | |
| die Polizeikräfte wird die Großveranstaltung in Gänze ermöglicht und das | |
| Risiko reduziert, dass ihre Durchführung in chaotische Zustände verfällt“, | |
| erläuterte der federführende Richter Heinrich Amadeus Wolff. | |
| ## Unzulässig, wenn „erdrosselnd“ wirken | |
| Wolff wies auch das zentrale Argument der DFL zurück, dass die Polizei nur | |
| von „Störern“ Gebühren verlangen dürfe. Auch wer sich rechtmäßig verh�… | |
| und dadurch Polizeieinsätze „auslöst“, könne grundsätzlich an den Kosten | |
| beteiligt werden, so Richter Wolff. Es komme auch nicht darauf an, ob die | |
| DFL die Polizeieinsätze beantragt oder bestellt hat. Unzulässig wären | |
| solche Gebühren nur, wenn sie abschreckend oder gar „erdrosselnd“ wirken | |
| würden, so Wolff. Davon könne bei den Bremer Polizeigebühren aber nicht die | |
| Rede sein. Es gebe keine Anzeichen, dass die Durchführung der Bundesliga | |
| oder von Hochrisikospielen „nicht mehr möglich wäre oder auch nur verändert | |
| werden müsste“. | |
| Ulrich Mäurer, der immer noch Bremer Innensenator ist, rechnet damit, dass | |
| nun andere Länder dem Bremer Beispiel folgen. In Hamburg und | |
| Rheinland-Pfalz gab es schon vor dem Urteil entsprechende | |
| Absichtserklärungen. Große Länder wie Bayern, Baden-Württemberg, | |
| Nordrhein-Westfalen und Sachsen waren bisher jedoch dagegen. | |
| Mäurer schlägt vor, dass die Länder einen Polizeikostenfonds einrichten, in | |
| den alle Vereine einzahlen, und daraus dann die Polizeikosten der konkret | |
| betroffenen Vereine bezahlt werden; so will er Wettbewerbsverzerrungen | |
| vermeiden. Die DFL wollte nach dem Urteil „noch nicht über Folgen | |
| spekulieren.“ | |
| 14 Jan 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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