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# taz.de -- Gewalt bei Fußballspielen: Wer bezahlt die Polizei?
> Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Streit zwischen dem Land Bremen
> und der DFL. Wenn Bremen Erfolg hat, könnten andere Bundesländer folgen.
Bild: Für einen Polizeieinsatz in 2015 hatte die Stadt Bremen einen Gebührenb…
Muss die DFL (Deutsche Fußball Liga) bei Hochrisikospielen die erhöhten
Polizeikosten ersetzen? Darüber verhandelt an diesem Dienstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Noch betrifft der Streit nur das Land
Bremen. Doch wenn Bremen Erfolg hat, könnten andere Länder dem Beispiel
folgen. Bisher ist es in Deutschland üblich, dass Polizeieinsätze in
Fußballstadien zu den allgemeinen Aufgaben der Polizei gehören. Weder der
örtliche Verein noch die DFL müssen die Kosten ersetzen. Das hoch
verschuldete Land Bremen verschärfte allerdings Ende 2014 sein Gebühren-
und Beitragsgesetz. Bei „gewinnorientierten Veranstaltungen“ mit
„erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen“ soll künftig der
Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen.
Erster Anwendungsfall war ein Heimspiel von Werder Bremen gegen den
Hamburger SV im April 2015. Das Spiel galt wegen der verfeindeten Fans als
Hochrisikospiel, weshalb die Polizei einige hundert Polizisten zusätzlich
einsetzte. Das Land Bremen stellte der DFL daraufhin per Gebührenbescheid
rund 425.000 Euro in Rechnung. Doch die DFL weigerte sich, die Gebühren zu
bezahlen. Zum einen sei sie der falsche Adressat. Denn Veranstalter dieses
Spiels sei der örtliche Verein Werder Bremen gewesen. Zum anderen hält die
DFL die Bremer Gesetzesverschärfung auch für verfassungswidrig.
Weder die DFL noch die Vereine seien gewalttätig, ihre Spiele müssten
vielmehr von der Polizei vor der Gewalt der Hooligans geschützt werden, so
DFL-Präsident Reinhard Rauball. Deshalb dürften die Kosten dieser Einsätze
nicht den Veranstaltern auferlegt werden. Bremen verweist dagegen auf den
kommerziellen Charakter der Fußball-Bundesliga und deren hervorragende
finanzielle Lage. Jahr für Jahr erziele die DFL Umsatzrekorde mit über vier
Milliarden Euro Einnahmen. Da könne sie wohl einen Teil der Polizeikosten
übernehmen, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Eine Einigung war unmöglich, deshalb klagte die DFL gegen den
Gebührenbescheid. Beim Verwaltungsgericht Bremen hatte die DFL zunächst
Erfolg, doch das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied Anfang 2018
zugunsten des Landes. Der Gesetzgeber habe einen weiten Entscheidungs- und
Gestaltungsspielraum bei der Frage, für welche staatliche Leistungen er
Gebühren erheben will. Auch sei die DFL nicht der falsche Adressat gewesen,
da sie zumindest Mitveranstalter der Bundesliga-Partien sei. Nun muss das
Bundesverwaltungsgericht als letzte Fachinstanz entscheiden. Das Urteil
wird wohl am Freitag verkündet werden.
Bislang haben sich alle Bundesländer außer Rheinland-Pfalz auf die Seite
der DFL gestellt und die Bremer Lösung kritisiert. Doch der Bremer
Innensenator Mäurer ist sich sicher, dass die Front schnell bröckeln wird,
wenn sich Bremens Gesetz als juristisch wasserdicht erweist. Sollte Bremen
am Ende jedoch mit seiner Regelung allein bleiben, könnte dies Werder
Bremen einen Wettbewerbsnachteil bescheren. Das Land erhebt die Gebühren
zwar gezielt bei der DFL, um Werder nicht zu schaden. Doch die DFL könnte
sich die Kosten teilweise beim Verein zurückholen. Ob das Land dann noch
standhaft bleibt, ist fraglich. Ulrich Mäurer sagte 2015 im taz-Interview:
„Wir machen nichts gegen Werder.“
26 Mar 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Fußball
Polizei
Gewalt
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Senat Bremen
Fußball
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