# taz.de -- Gewalt bei Fußballspielen: Wer bezahlt die Polizei? | |
> Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Streit zwischen dem Land Bremen | |
> und der DFL. Wenn Bremen Erfolg hat, könnten andere Bundesländer folgen. | |
Bild: Für einen Polizeieinsatz in 2015 hatte die Stadt Bremen einen Gebührenb… | |
Muss die DFL (Deutsche Fußball Liga) bei Hochrisikospielen die erhöhten | |
Polizeikosten ersetzen? Darüber verhandelt an diesem Dienstag das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Noch betrifft der Streit nur das Land | |
Bremen. Doch wenn Bremen Erfolg hat, könnten andere Länder dem Beispiel | |
folgen. Bisher ist es in Deutschland üblich, dass Polizeieinsätze in | |
Fußballstadien zu den allgemeinen Aufgaben der Polizei gehören. Weder der | |
örtliche Verein noch die DFL müssen die Kosten ersetzen. Das hoch | |
verschuldete Land Bremen verschärfte allerdings Ende 2014 sein Gebühren- | |
und Beitragsgesetz. Bei „gewinnorientierten Veranstaltungen“ mit | |
„erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen“ soll künftig der | |
Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen. | |
Erster Anwendungsfall war ein Heimspiel von Werder Bremen gegen den | |
Hamburger SV im April 2015. Das Spiel galt wegen der verfeindeten Fans als | |
Hochrisikospiel, weshalb die Polizei einige hundert Polizisten zusätzlich | |
einsetzte. Das Land Bremen stellte der DFL daraufhin per Gebührenbescheid | |
rund 425.000 Euro in Rechnung. Doch die DFL weigerte sich, die Gebühren zu | |
bezahlen. Zum einen sei sie der falsche Adressat. Denn Veranstalter dieses | |
Spiels sei der örtliche Verein Werder Bremen gewesen. Zum anderen hält die | |
DFL die Bremer Gesetzesverschärfung auch für verfassungswidrig. | |
Weder die DFL noch die Vereine seien gewalttätig, ihre Spiele müssten | |
vielmehr von der Polizei vor der Gewalt der Hooligans geschützt werden, so | |
DFL-Präsident Reinhard Rauball. Deshalb dürften die Kosten dieser Einsätze | |
nicht den Veranstaltern auferlegt werden. Bremen verweist dagegen auf den | |
kommerziellen Charakter der Fußball-Bundesliga und deren hervorragende | |
finanzielle Lage. Jahr für Jahr erziele die DFL Umsatzrekorde mit über vier | |
Milliarden Euro Einnahmen. Da könne sie wohl einen Teil der Polizeikosten | |
übernehmen, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). | |
Eine Einigung war unmöglich, deshalb klagte die DFL gegen den | |
Gebührenbescheid. Beim Verwaltungsgericht Bremen hatte die DFL zunächst | |
Erfolg, doch das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied Anfang 2018 | |
zugunsten des Landes. Der Gesetzgeber habe einen weiten Entscheidungs- und | |
Gestaltungsspielraum bei der Frage, für welche staatliche Leistungen er | |
Gebühren erheben will. Auch sei die DFL nicht der falsche Adressat gewesen, | |
da sie zumindest Mitveranstalter der Bundesliga-Partien sei. Nun muss das | |
Bundesverwaltungsgericht als letzte Fachinstanz entscheiden. Das Urteil | |
wird wohl am Freitag verkündet werden. | |
Bislang haben sich alle Bundesländer außer Rheinland-Pfalz auf die Seite | |
der DFL gestellt und die Bremer Lösung kritisiert. Doch der Bremer | |
Innensenator Mäurer ist sich sicher, dass die Front schnell bröckeln wird, | |
wenn sich Bremens Gesetz als juristisch wasserdicht erweist. Sollte Bremen | |
am Ende jedoch mit seiner Regelung allein bleiben, könnte dies Werder | |
Bremen einen Wettbewerbsnachteil bescheren. Das Land erhebt die Gebühren | |
zwar gezielt bei der DFL, um Werder nicht zu schaden. Doch die DFL könnte | |
sich die Kosten teilweise beim Verein zurückholen. Ob das Land dann noch | |
standhaft bleibt, ist fraglich. Ulrich Mäurer sagte 2015 im taz-Interview: | |
„Wir machen nichts gegen Werder.“ | |
26 Mar 2019 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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