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# taz.de -- Polizeikosten bei Fußball-Bundesliga: Private oder öffentliche Si…
> Die Deutsche Fußball Liga will nicht für die Zusatzkosten bei
> Hochrisikospielen bezahlen. Darüber verhandelte das
> Bundesverwaltungsgericht.
Bild: Erster Anwendungsfall: Das Heimspiel von Werder Bremen gegen den Hamburge…
Leipzig taz | Es geht nicht nur um eine Bremer Besonderheit, es geht auch
nicht nur um Fußball. Das machte Wolfgang Ewer, der Anwalt der Deutschen
Fußball Liga (DFL), am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht klar: „Es
geht um die Frage, ob wir eine Privatisierung von Sicherheit wollen.“
Bremen hatte 2014 sein Gebührenrecht verschärft. Seither können die
Zusatzkosten für Hochrisikospiele der Bundesliga dem Veranstalter in
Rechnung gestellt werden. Für ein Spiel von Werder Bremen gegen den HSV im
April 2015 verlangte das Land von der DFL 425.000 Euro. [1][Die DFL klagte
gegen den Gebührenbescheid. Inzwischen ist der Streit in der letzten
Instanz]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte an diesem
Dienstag sechs Stunden lang.
DFL-Anwalt Ewer warnte: „Wenn dieses Beispiel Schule macht, müssen bald
Juweliere dafür bezahlen, dass die Polizei in ihrer Straße häufiger Streife
fährt.“ Die Gewährung von Sicherheit müsse eine öffentliche Aufgabe
bleiben, die allein aus Steuergeldern finanziert wird.
Daran will Ulrich Mäurer, Bremens SPD-Innensenator, auch nichts
Wesentliches ändern. Ihm geht es um Gerechtigkeit. „Eine so erfolgreiche
Profiliga wie die Bundesliga sollte einen kleinen Beitrag zu den
Sicherheitskosten leisten.“ Bei 4,5 Milliarden Euro Jahresumsatz seien die
zusätzlichen Polizeikosten keine Härte.
## „Reiche DFL gegen das arme Land Bremen“?
Jürgen Paepke, Rechts-Direktor der DFL, wehrte sich gegen das Bild, hier
klage „die reiche DFL gegen das arme Land Bremen“. Auf 4,5 Milliarden
Umsatz komme man nur, wenn man den Umsatz aller Vereine der ersten und
zweiten Liga zusammenzähle. Die DLF selbst habe in der Saison 2017/2018
gerade mal 46 Millionen Euro Umsatz gemacht.
Juristisch geht es im Kern darum, wann für eine staatliche Leistung
spezielle Gebühren verlangt werden können. Der Vorsitzende Richter Wolfgang
Bier sagte, bei den Bremer Polizeikosten komme vor allem ein
Vorteilsausgleich in Betracht. Denn die Veranstalter profitierten davon,
wenn die Polizei einen einigermaßen ruhigen Verlauf der Abläufe rund um die
Bundesliga-Spiele sichere. Für die allgemeine Gefahrenabwehr werde zwar die
Polizei aus Steuergeldern bezahlt, aber möglicherweise handele es sich um
eine „abtrennbare“ Zusatzaufgabe.
Innensenator Mäurer geht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus. „Seit der
Neufassung des Gesetzes hatte Werder Bremen 60 Bundesliga-Heimspiele. In 53
Spielen trug Bremen wie üblich die Kosten der Sicherheit allein.“ Nur
sieben Partien seien Hochrisiko-Spiele gewesen.
Der zweite DFL-Anwalt Bernd Hoefer glaubt, dass es auch bei
Hochrisikospielen um normale Polizeiaufgaben im öffentlichen Raum gehe. „Da
muss die Polizei verhindern, dass sogenannte Fans auf dem Weg zum Stadion
bei Geschäften die Scheiben einschlagen oder in Wohngebieten die Vorgärten
verwüsten.“ Sein Kollege Ewer spitzte es zu: „Das sind keine Zusatzaufgaben
der Polizei, es geht nur um Zusatzkosten.“
## Umstritten, wer eigentlich Veranstalter ist
Umstritten war auch, wer eigentlich Veranstalter der Bundesliga-Spiele ist.
Bremen hatte seinen Gebührenbescheid an die DFL geschickt. DFL-Anwalt Ewer
hielt dies für völlig falsch. „Ausschließlicher Veranstalter“ der Spiele
seien die örtlichen Vereine. „Für die Sicherheitsprobleme rund um die
Bremer Heimspiele ist Werder Bremen Ansprechpartner der Polizei, nicht die
DFL.“ Auch die Einnahmen aus dem Ticketverkauf flössen vor allem Werder
Bremen zu. Wenn sich dank guter Polizeiarbeit mehr Leute ins Stadion
trauen, komme dies Werder Bremen zugute, nicht der DFL. Die DFL erhalte nur
3,15 Prozent der Bundesliga-Einnahmen.
„Die DFL ist als Organisator der Bundesliga zumindest Mitveranstalter“,
betonte Bremens Rechtsvertreter Joachim Wieland. Bei mehreren Veranstaltern
könne der Staat frei wählen, wen er zur Kasse bitte. „Die DFL kann intern
ja einen Ausgleich von Werder Bremen fordern“, so Wieland. Das wollte Eser
nicht akzeptieren: „Es ist doch bekannt, dass Bremen einfach nur den
örtlichen Verein schonen wollte“, so der DFL-Anwalt. „Das ist aber kein
zulässiges Kriterium, das ist Willkür.“
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier äußerte Verständnis für die
grundsätzlichen Sorgen der DFL: „Es wäre eine gefährliche Entwicklung, wenn
peu à peu immer mehr Kosten der Gefahrenabwehr auf einzelne Bevorteilte
übertragen werden.“ Er deutete aber an, dass der fünfköpfige Senat nach
einer Vorberatung das Bremer Gesetz wohl noch für akzeptabel hält und nur
in Details Korrekturen fordern wird. Das Urteil wird am Freitag verkündet.
27 Mar 2019
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## AUTOREN
Christian Rath
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