# taz.de -- Kommentar Rechtsstreit um Einsatzkosten: Mehr Chaos als Ordnung | |
> Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat entschieden: die DFL muss die | |
> Polizei für ihren Dienst bei einem Risikospiel bezahlen. Wo führt das | |
> hin? | |
Bild: Polizist*innen beim Spiel Werder – HSV im November 2015. Sollte die DFL… | |
[1][Das Urteil vom Bremer Oberverwaltungsgericht] wirft jede Menge | |
verstörende Fragen auf. Die Richter bewerteten den Gebührenbescheid der | |
Polizei Bremen an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) in Höhe von letztlich | |
415.000 Euro für rechtens. Die Rechnung bezog sich auf den nicht in Auftrag | |
gegebenen Sicherheitsservice beim Spiel zwischen Werder Bremen und dem | |
Hamburger SV im Jahre 2015. | |
Begründet wurde die Entscheidung mit der individuellen Zurechenbarkeit der | |
Kosten. Wäre das Sicherheitspaket aber nicht auch für 300.000 Euro zu haben | |
gewesen? Hat die Polizei mit ihrem martialischen Auftreten nicht erst | |
Gewaltausschreitungen begünstigt? Das sind Fragen, die bislang die Ultras | |
formuliert haben und die nun wohl bald auch von ihren Erzfeinden, den | |
DFL-Funktionären, gestellt werden. | |
Wenn die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols eine finanzielle | |
Obergrenze hat, darf dann die DFL künftig eine von Hartz IV bezahlte Armee | |
aufstellen, um die Sicherheit fürs private Vergnügen rund um die Stadien | |
preiswerter zu gewährleisten? Warum sollte die DFL nur die Bremer Rechnung | |
zahlen, wenn sich auch andere Bundesländer vor derlei Gebühren scheuen? | |
Bleibt die Rechnung dann an den Klubs hängen und führt zur | |
Wettbewerbsverzerrung? Und was bedeutet das Urteil für kulturpolitische | |
Veranstaltungen, welche die größer werdende Zahl rechter Wutbürger auf die | |
Barrikaden treiben? Wo beginnt da die Kostengrenze? | |
Die Vielzahl der offenen Fragen verdeutlicht: die Entscheidung der Richter, | |
die explizit mit der Bremer Gesetzgebung begründet wird, sorgt eher für | |
Chaos als für Ordnung. Auf lokaler Ebene lässt sich eine Grundsatzfrage nur | |
unbefriedigend lösen. | |
In der nächsten Instanz, beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht, wird man | |
es sich nicht so einfach machen können. Die DFL indes sollte sich nicht | |
aus der Verantwortung stehlen. Angesichts des florierenden Geschäfts müssen | |
Investitionen in die Gewaltprävention selbstverständlich sein. | |
21 Feb 2018 | |
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## AUTOREN | |
Johannes Kopp | |
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