# taz.de -- Polizei ging rechtswidrig gegen Ultras vor: Kollektivstrafe ist nic… | |
> Das OLG Braunschweig gibt einem Werder-Ultra gegen die Polizei recht: Die | |
> hatte ihn und seine Reisegruppe festgenommen – wegen eines Graffitis. | |
Bild: Das OLG Braunschweig sieht unbegründete Betretungsverbote und Ingewahrsa… | |
Bremen taz | Bürgerrechte gelten doch für Fußballfans. Das | |
Oberlandesgericht Braunschweig [1][hat festgestellt], dass eine | |
Ingewahrsamnahme eines Werder-Fans auf der Anreise nach Braunschweig | |
rechtswidrig war. Gegen den Fan war im Juni 2017 von der Polizei Wolfsburg | |
zudem ein Betretungsverbot ausgesprochen worden, obwohl er zuvor weder | |
strafrechtlich in Erscheinung getreten war noch Ermittlungsverfahren gegen | |
ihn geführt worden sind. | |
Die Polizei hatte offenbar nach der Devise „Mitgefangen, mitgehangen“ | |
gehandelt: Bei der Anreise mit einem Reisebus zusammen mit 39 weiteren Fans | |
hatte wohl einer „HB02 Ultras“ auf einer Raststätte gesprüht. Für die | |
Polizei Grund genug, den Bus kurz vor dem Ziel von der Autobahn zu ziehen, | |
alle Personen stundenlang zu durchsuchen und im Anschluss nach Hause zu | |
schicken. | |
Dabei konnte die Polizei nicht einmal einen Zusammenhang des Fans zu dem | |
Graffiti feststellen. Sprühdosen oder Waffen fand die Polizei bei keinem | |
der Insassen. Weil allerdings acht Mitfahrer für die Polizei als | |
[2][„Gewalttäter Sport“] gelten, nahmen die Beamt*innen alle anderen mit in | |
Gewahrsam und schickten den Bus zurück nach Bremen. | |
Das ist nicht zulässig, wie das Oberlandesgericht nun beschloss und damit | |
eine Einschätzung des Amtsgerichts aufhob: Allein eine Zugehörigkeit zur | |
Ultra-Szene und eine Einstufung durch einen szenekundigen Beamten reiche | |
nicht, um für einen derartigen Freiheitsentzug und ein Betretungsverbot | |
erforderliche Gefahrenprognose zu begründen. Ein Betretungsverbot hätte | |
gegen den Betroffenen ebenso wenig ausgesprochen werden dürfe. Schließlich | |
sei dieser noch niemals polizeilich in Erscheinung getreten. | |
## Bagatellen als Vorwand für Aufenthaltsverbote | |
Um die Maßnahmen zu rechtfertigen, brauche es handfeste Hinweise auf | |
drohende Straftaten – wie mitgeführte Waffen, stellt der Beschluss klar. | |
Und: Auch „das Bevorstehen von Straftaten aus einer Gruppe heraus | |
rechtfertigt nicht den Gewahrsam gegen jedes Gruppenmitglied“. Im Klartext: | |
Kollektivstrafen sind auch für Ultras rechtswidrig. Die Entscheidung des | |
Senats ist unanfechtbar. | |
Der Fan hatte unter Unterstützung vom Fanrechtefonds Beschwerde eingelegt. | |
Wilko Zicht vom Fanrechtefonds sagte zum Beschluss: „Die Entscheidung ist | |
ein Sieg des Rechtsstaates gegen eine Polizei, die meint, sich im Umgang | |
mit Ultras nicht an die Gesetze halten zu müssen.“ | |
Die Polizei nutze deutschlandweit immer öfter Bagatellen auf der Anreise | |
als Vorwand, um gegen Gästefans ein Aufenthaltsverbot zu verhängen oder | |
diese wieder nach Hause zu schicken. Auch andere Vorkommnisse der | |
vergangenen Jahre seien als rechtswidrig anzusehen. Er forderte ein Ende | |
von „Kollektivstrafen im Gewand der Gefahrenabwehr“. | |
5 Sep 2018 | |
## LINKS | |
[1] http://fanrechtefonds.de/download/urteile/2018-08-30_OLG_Braunschweig_Ingew… | |
[2] /!5525993/ | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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