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# taz.de -- Polizeikosten bei Fußballspielen: Fußballverband verliert Rechtss…
> Bremen darf der Deutschen Fußball Liga Kosten für Polizeieinsätze in
> Rechnung stellen. Der Streit geht wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht
> weiter.
Bild: Fanbegleitung der Polizei im Weserstadion (Archivbild 2011)
Bremen dpa | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die
Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga
grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit darf die Hansestadt den Verband
an Mehrkosten für [1][Polizeieinsätze] bei sogenannten Rot- oder
Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Die DFL hatte sich im Mai 2017
vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage gegen einen
Gebührenbescheid durchgesetzt. Dieses Urteil wurde nun im
Berufungsverfahren kassiert.
Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei
wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine
Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die
Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Voraussichtlich geht der Streit nun
vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Eine Revision wurde zugelassen.
Der Streit zwischen Bremen und der Fußball Liga dreht sich um die Frage, ob
der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten
Rot- oder Hochrisikospiele beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen – wie
etwa dem am Samstag in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder
Bremen und dem Hamburger SV – entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle
erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze.
Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die
DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine
und Kapitalgesellschaften der ersten und 2. Bundesliga angehören.
Inzwischen sind für mehrere Spiele rund zwei Millionen Euro aufgelaufen.
Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder – HSV vom 19. April
2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über
425.000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten.
Dagegen klagte die DFL und bekam im Mai vorigen Jahres vom
Verwaltungsgericht Bremen Recht, das den Bescheid für rechtswidrig
erklärte. Das änderte nun die nächste Instanz.
21 Feb 2018
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