# taz.de -- Polizeikosten bei Fußballspielen: Fußballverband verliert Rechtss… | |
> Bremen darf der Deutschen Fußball Liga Kosten für Polizeieinsätze in | |
> Rechnung stellen. Der Streit geht wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht | |
> weiter. | |
Bild: Fanbegleitung der Polizei im Weserstadion (Archivbild 2011) | |
BREMEN dpa | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die | |
Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga | |
grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit darf die Hansestadt den Verband | |
an Mehrkosten für [1][Polizeieinsätze] bei sogenannten Rot- oder | |
Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Die DFL hatte sich im Mai 2017 | |
vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage gegen einen | |
Gebührenbescheid durchgesetzt. Dieses Urteil wurde nun im | |
Berufungsverfahren kassiert. | |
Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei | |
wirtschaftlich erfolgreich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine | |
Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die | |
Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Voraussichtlich geht der Streit nun | |
vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter. Eine Revision wurde zugelassen. | |
Der Streit zwischen Bremen und der Fußball Liga dreht sich um die Frage, ob | |
der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten | |
Rot- oder Hochrisikospiele beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen – wie | |
etwa dem am Samstag in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder | |
Bremen und dem Hamburger SV – entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle | |
erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze. | |
Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die | |
DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine | |
und Kapitalgesellschaften der ersten und 2. Bundesliga angehören. | |
Inzwischen sind für mehrere Spiele rund zwei Millionen Euro aufgelaufen. | |
Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder – HSV vom 19. April | |
2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über | |
425.000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten. | |
Dagegen klagte die DFL und bekam im Mai vorigen Jahres vom | |
Verwaltungsgericht Bremen Recht, das den Bescheid für rechtswidrig | |
erklärte. Das änderte nun die nächste Instanz. | |
21 Feb 2018 | |
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