# taz.de -- EuGH-Urteil zu humanitären Visa: Kein Recht auf legale Einreise | |
> Haben Flüchtlinge aus Kriegsländern das Recht auf ein humanitäres Visum | |
> für die EU? Der EuGH hat nun eine Antwort gegeben. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat über das Recht auf ein hum… | |
WÜRZBURG taz Die weltweiten Opfer von Verfolgung und Krieg haben keinen | |
europarechtlichen Anspruch auf humanitäre Visa. Das entschied jetzt der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem spektakulären Verfahren. Für diese | |
Fragen seien die EU-Mitgliedsstaaten zuständig, nicht die EU. (Az.: | |
C-638/16) | |
Konkret ging es um den Fall einer syrischen Familie mit drei kleinen | |
Kindern. Sie hatte im Oktober 2016 in der belgischen Botschaft im Libanon | |
ein Visum beantragt, um auf legalem Weg und ohne Schlepper nach Europa | |
reisen zu können. In Belgien wollte die Familie dann Asyl beantragen. | |
Die Familie verwies darauf, dass es in ihrer damals noch umkämpften | |
Heimatstadt Aleppo und in Syrien allgemein zu gefährlich sei. Als Christen | |
seien sie besonders gefährdet. Der Vater sei bereits von einer Terrorgruppe | |
entführt und gefoltert worden und nur gegen Lösegeld freigekommen. | |
Das zuständige belgische Gericht – der Rat für Ausländerstreitsachen – | |
legte den Fall dem EuGH vor. Das Gericht wollte wissen, ob die | |
EU-Grundrechte-Charta die EU-Staaten in solchen Fällen dazu verpflichtet, | |
ein humanitäres Visum für die Reise nach Europa zu erteilen. | |
## Der schwierigsten Frage aus dem Weg gegangen | |
In einem sensationellen Gutachten bejahte Paolo Mengozzi, der als | |
EuGH-Generalanwalt das Urteil vorbereitet, Anfang Februar den Anspruch auf | |
humanitäre Visa. Die EU-Grundrechte-Charta sei anwendbar, denn bei | |
Visums-Entscheidungen gelte der EU-Visumskodex, es werde also EU-Recht | |
durchgeführt. Die EU-Staaten müssten deshalb Antragstellern immer dann ein | |
Visum für die Einreise erteilen, wenn diese glaubhaft machen, dass ihnen | |
sonst Folter und unmenschliche Behandlung drohen. | |
Wie allgemein erwartet lehnte der EuGH nun aber die Lösung des | |
Generalanwalts ab. Die EU-Richter vermieden die schwierige Frage, welche | |
Rolle EU-Grundrechte in Botschaften im Ausland spielen. Er zog sich auf den | |
formalen Standpunkt zurück, dass für die vom belgischen Gericht | |
aufgeworfene Frage EU-Recht nicht anwendbar sei. Der EU-Visakodex gelte nur | |
für Visa bis drei Monaten. Die syrische Familie wolle nach der Einreise | |
aber offensichtlich Asyl beanstragen und längerfristig in der EU bleiben. | |
Über solche Visa-Anträge müssten die EU-Mitgliedsstaaten nach ihren | |
nationalen Regeln und Grundrechten entscheiden. | |
Der EuGH erinnerte daran, dass das EU-Asylrecht ausdrücklich nicht in | |
Botschaften gelte, sondern nur innerhalb des EU-Gebiets. Außerdem würde die | |
vom Generalanwalt vorgeschlagene Lösung dazu führen, dass Flüchtlinge sich | |
ihr Asylland aussuchen könnten. Damit würden die Regeln der | |
Dublin-Verordnung unterlaufen, wonach in der Regel derjenige EU-Staat das | |
Asylverfahren durchführen muss, über den der Antragssteller eingereist ist. | |
Der belgische Rat für Ausländerstreitsachen muss über den Visums-Antrag der | |
syrischen Familie nun nach belgischem Recht und belgischen Grundrechten | |
entscheiden. Das Gericht hatte den Fall parallel bereits dem belgischen | |
Verfassungsgerichtshof vorgelegt. | |
7 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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