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# taz.de -- Informationsrecht von Abgeordneten: Schluss mit der Maulfaulheit
> Jan Timke (BIW) hat vorm Bremer Verfassungsgericht recht bekommen: Der
> Senat ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen
Bild: Der Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke wehrt sich erfolgreich gegen das …
BREMEN taz | Jan Timke, Bürgerschaftsabgeordneter der Wählervereinigung
„Bürger in Wut“ (BIW) hat vom Staatsgerichtshof recht bekommen: Der Senat,
entschied das Gericht am gestrigen Dienstag, ist seiner Informationspflicht
im Parlament nicht nachgekommen.
Timke wollte im Oktober 2014 in einer Fragestunde der Bürgerschaft wissen,
ob es Absprachen zwischen Senat und der Bundeswasserstraßenverwaltung zur
Genehmigung des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) gegeben habe. Die
kurze und knappe Senatsantwort auf seine Frage lautete: „Nein.“
Im Mai 2016 jedoch teilte Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) in einer
Pressemitteilung mit, dass die Zuständigkeitsfrage damals „nach intensiver
Abstimmung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung“ so entschieden worden
sei, dass die Obere Wasserbehörde Bremens für das
Planfeststellungsverfahren des OTB verantwortlich wäre. „Entweder Sie haben
damals das Parlament belogen oder jetzt die Presse“, befand Timke daraufhin
– und zog vor Gericht.
Das gab ihm nun dahingehend recht, dass ein schlichtes „Nein“ als Antwort
einer interpretationsbedürftigen Frage nicht genügt. Der Begriff
„Abstimmung“, so die Begründung, benötige eine Deutung, da er im Duden und
anderen Nachschlagewerken auf vielerlei Art und Weise ausgelegt werde.
„Der Senat muss sorgfältig antworten und nachfragen, wenn eine Frage
interpretationsbedürftig ist.“ Die sei hier nicht geschehen und Timke habe
aufgrund der deutlichen Verneinung keine Möglichkeit erhalten, selbst noch
einmal nachzufragen. Timke verbucht die Entscheidung als Sieg auf ganzer
Linie: „Der Senat hat die Unwahrheit gesagt, und diese Lüge reiht sich ein
in eine ganze Serie von Pleiten, Pech und Pannen bezüglich des OTB“, sagte
er nach der Urteilsverkündung.
Damit freilich liegt er falsch, denn das Landesverfassungsgericht hat dem
Senat nicht unterstellt, gelogen zu haben. Vielmehr, so die
Staatsgerichtshofpräsidentin, sei dies nicht zu beweisen, weil eben nicht
nachgefragt wurde, was genau Timke mit „Absprachen“ gemeint habe. Der
behauptet zwar, er habe damit genau das gemeint, was es tatsächlich gab,
nämlich eine „intensive Abstimmung“. Die Senatsvertretung hingegen
behauptete, unter „Absprachen“ habe man eine „Vereinbarung“ verstanden.…
aber habe es nicht gegeben.
Ob hier also richtig oder falsch geantwortet wurde, liegt im Auge des
Betrachters. Das soll künftig nicht mehr geschehen, das hat das
Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung deutlich gemacht. Denn der Senat
ist ab sofort verpflichtet, mit Abgeordneten den Inhalt ihrer Fragen zu
klären. Es liegt künftig also nicht mehr nur noch in der Verantwortung der
Abgeordneten, Fragen so präzise wie möglich zu stellen.
Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) begrüßt das Urteil, wenngleich
er meint, „manche Fragen in der Bürgerschaft werden auch zu lang
beantwortet“. Aber nun habe die Exekutive ein klares Korsett bekommen „und
sie wird Lehren daraus ziehen“, sagte Weber.
Das verspricht auch der Umweltsenator. Er werde Timkes Wunsch nach einer
Entschuldigung selbstverständlich nachkommen, sagte dessen Sprecher Jens
Tittmann, „aber ein politischer Wille lag bei der Beantwortung der
parlamentarischen Frage ganz klar nicht vor“. Timke bezweifelt das: „Meiner
Meinung nach ist die Auslegung des Senats eine reine Schutzbehauptung.“
Jenseits des konkreten Falls kritisiert Timke den Umgang mit der Opposition
im Parlament: „Anfragen der Opposition werden sehr oft nicht gebührend
beantwortet.“ Er hoffe nun, dass der Senat aus dem Urteil lerne: „Ansonsten
sehen wir uns hier wieder.“
14 Feb 2017
## AUTOREN
Simone Schnase
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