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# taz.de -- Klage gegen den Bremer Senat: Fragerecht vor Gericht
> Nach einer Klage der Bürger in Wut soll der Staatsgerichtshof ausloten,
> wie ausführlich die Regierung mündliche Anfragen beantworten muss.
Bild: Stellt sich hinter die Klage der Bürger in Wut: Die Bremische Bürgersch…
Bremen taz | Die rechtspopulistischen Bürger in Wut (BiW) wollen erneut
gegen den Senat vorm Bremer Staatsgerichtshof klagen. Dort beklagen die BiW
die Schmallippigkeit der Regierung, die nicht ausführlich genug in der
Fragestunde geantwortet habe.
Im vergangenen Jahr hatte Jan Timke, der für die BiW in der Bürgerschaft
sitzt, bereits [1][in ähnlicher Sache geklagt und Recht bekommen]. Der
Staatsgerichtshof entschied damals, dass der Senat seiner
Informationspflicht gegenüber Abgeordneten nicht ausreichend nachgekommen
sei. „Diese juristische Ohrfeige hätte ein Umdenken erfordert“, so Timke.
Dass der Senat noch immer nicht ausreichend antworte, werte er als
„Arroganz der Regierung“, wie er bei einer Pressekonferenz in der
Bürgerschaft sagte.
Auslöser des jetzigen Verfahrens sind drei Fragen in der Fragestunde vom
vergangenen Juni. In denen [2][war es um Anzahl und Motive von Angriffen
auf Polizist*innen, Mitarbeiter*innen der Justiz und Verwaltung sowie
Politiker*innen im privaten Wohnumfeld] gegangen. Der Senat antwortete
mündlich, [3][dass derartige Vorgänge von den Ermittlungsbehörden technisch
nicht erfasst würden]. Valide Aussagen seien „mit einem vertretbaren
Aufwand nicht möglich“, so Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Eine
statistische Erfassung lohne nicht, weil es nur wenige Fälle gebe und
Angriffe medial sofort bekannt würden.
Timke behauptet in seiner Klage, dass der Senat sehr wohl das digitale
Polizeisystem „Artus“ hätte auswerten können. Er sieht daher sein Recht a…
eine umfassende Antwort verletzt. Die Innenbehörde will sich dazu „aus
Respekt vor dem Verfahren“ erst in der Verhandlung ausführlich äußern.
Die Bürgerschaft ist der Klage beigeordnet und stand eher auf Seiten der
BiW: „Wir freuen uns auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das das
Fragerecht klar regelt“, sagte Bürgerschaftssprecherin Dorothee Krumpipe.
Position der Bürgerschaft sei stets, die Rechte der Abgeordneten zu
stärken.
Die oppositionelle Linksfraktion sieht das Problem indes eher im Institut
der Fragestunde, in der der Senat mündlich antwortet. Aus Sicht der
Fraktionsvorsitzenden Kristina Vogt ist sie ungeeignet, ausführliche
Auskünfte zu erhalten. Welche Fragen drankommen, „hängt derzeit davon ab,
wer schneller am Fax ist“, so Vogt. Die BiW sitzen nicht in Fraktionsstärke
in der Bürgerschaft und haben daher kein Recht, große und kleine Anfragen
zu stellen. Vogt sprach sich deswegen dafür aus, auch kleineren Gruppen das
Recht auf kleine Anfragen einzuräumen.
Von einer Klage halte die Linke allerdings nicht viel: „BiW droht immer mit
Klage und versucht, Druck auszuüben, indem sie sich öffentlich als Opfer
darstellen.“ Das sei ein typischer Politikstil rechtspopulistischer
Parteien – „eine Klage sollte der letzte Weg sein, wenn es keine
Aushandlungsprozesse gab.“
9 Nov 2018
## LINKS
[1] /Archiv-Suche/!5380862&s=schnase+jan+timke/
[2] http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/vorlage/19L66F08.…
[3] http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L006…
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Bürger in Wut
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Informationspflicht
Senat Bremen
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