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# taz.de -- Bremer Senat muss Abgeordnete informieren: Auch Rechte haben Rechte
> Wutbürger Jan Timke siegt vor dem Bremer Staatsgerichtshof erneut gegen
> den rot-grünen Senat. Der aber will von einer Stärkung des Parlamentes
> nichts wissen.
Bild: Wutbürger Jan Timke in der Rolle als Vorkämpfer für die Rechte der Par…
Bremen taz | Um Fragen von Parlamentariern zu beantworten, muss der Senat
„im Rahmen des Zumutbaren alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten der
Informationsbeschaffung ausschöpfen“. [1][Das hat der Staatsgerichtshof am
Dienstag entschieden] und damit – auf Antrag von Jan Timke,
Einzelabgeordneter der rechtspopulistischen Wählervereinigung „Bürger in
Wut“ (BIW) – erneut die Rechte der Abgeordneten gegenüber der
Landesregierung gestärkt.
Das Fragerecht der VolksvertreterInnen sei nicht bloß ein
Aktenauskunftsrecht, heißt es im Urteil. Es umfasse auch „das persönliche
Wissen der handelnden Personen“. Will der Senat nicht antworten, müsse er
„substantiiert darlegen“, welche Anstrengungen er unternommen habe und
warum diese nicht zum Erfolg führten. Und zwar auch dann, wenn der
Fragesteller keiner Fraktion angehört, so wie Jan Timke, der kein Recht
hat, große und kleine Anfragen zu stellen.
[2][Im konkreten Fall] ging es um eine Frage in der Fragestunde der
Bremischen Bürgerschaft im vergangenen Mai. Timke hatte sich nach der
[3][Anzahl und den Motiven von Angriffen] auf PolizistInnen,
MitarbeiterInnen der Justiz und Verwaltung sowie PolitikerInnen im privaten
Wohnumfeld erkundigt. [4][Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) antwortete]
mündlich, dass derartige Vorgänge technisch nicht erfasst würden. Valide
Aussagen seien „mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich“. Eine
statistische Erfassung lohne nicht, weil es nur wenige Fälle gebe. „Dabei
hätte es der Senat nicht bewenden lassen dürfen“, urteilten die
VerfassungsrichterInnen. Eine „behauptete schlichte Unmöglichkeit genüge“
nicht.
Zumal der Senat sich gegenüber der Linksfraktion deutlich
auskunftsfreudiger zeigt, wie ihm der Staatsgerichtshof vorhält. Als die
Linke im vergangenen Juni nach [5][„vollzogenen oder versuchten Suiziden
von Geflüchteten“] fragte, hat der Senat das „polizeiliche
Vorgangsbearbeitungssystem manuell ausgewertet“ – also genau das getan, was
er den Wutbürgern zuvor verwehrt hat.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Staatsgerichtshof auf Betreiben von
Jan Timke die Rechte der Parlamentarier stärkt. Schon [6][2017 entschied
er], dass der Senat seiner Informationspflicht nicht nachgekommen war. Der
Wutbürger hatte wissen wollen, ob es Absprachen zwischen Senat und dem Bund
zur Genehmigung des Offshore-Terminals Bremerhaven gegeben habe. Die knappe
Senatsantwort lautete: „Nein.“ Damals verpflichtete der Staatsgerichtshof
den Senat, mit Abgeordneten den Inhalt ihrer Fragen zu klären.
Timke spricht von einer „juristischen Ohrfeige“ für den Senat und fordert
eine öffentliche Entschuldigung des Senats im Landtag ein. Der
Senatsvertreter im Prozess, Ex-Staatsrat und Ex-Richter Matthias Stauch
erklärte nach dem Urteil, der Senat werde in der Fragestunde künftig
„eingehender begründen“, warum er nicht antworten könne. Auch wenn dann in
der Folge weniger Zeit für Fragen der Abgeordneten sei.
26 Feb 2019
## LINKS
[1] https://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/St_1_18_Urteil%…
[2] /Archiv-Suche/!5546634&s=jan+timke/
[3] https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L00…
[4] https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/vorlage/19L66F08…
[5] http://www.linksfraktion-bremen.de/nc/themen/oeffentliche_daseinsvorsorge_p…
[6] /Archiv-Suche/!5380862&s=jan+timke/
## AUTOREN
Jan Zier
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