# taz.de -- Kommentar Urteil zur Informationspflicht: Ein gutes Urteil für alle | |
> Das Urteil des Bremer Verfassungsgerichts stärkt die Rechte der | |
> Abgeordneten – und das Informationsrecht aller. | |
Bild: Ist vors Bremer Verfassungsgericht gezogen: Jan Timke (BIW) | |
Auch wenn es bitter ist, ausgerechnet dem Rechtspopulisten Jan Timke recht | |
geben zu müssen: Es war richtig, dass er vors Verfassungsgericht gezogen | |
ist. Und er hat recht, wenn er sagt, dass die Informationspflicht des | |
Senats gegenüber Oppositionsparteien allzu oft nicht so genau genommen | |
wird. | |
Denn das knappe „Nein“ auf Timkes Anfrage nach möglichen Absprachen | |
bezüglich der Genehmigung des OTB-Baus war kein Einzelfall. Oft werden | |
Fragen aus der Opposition auf diese Art und Weise schnell und schroff | |
abgebügelt. Wenn der Bürgerschaftspräsident meint, manche Fragen würden | |
auch zu lang beantwortet, so hat er zwar durchaus recht – aber das gilt in | |
der Regel nicht für Fragen unbeliebter Abgeordneter wie Timke. Hinzu kommt | |
im speziellen Fall, dass die Antwort des Senats nicht nur in Timkes, | |
sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen schalen Nachgeschmack | |
hinterlässt, denn niemand wird je erfahren, ob seine Frage tatsächlich | |
falsch verstanden oder ob sie vorsätzlich falsch beantwortet wurde. | |
Es ist gut, dass der Spielraum für das Entstehen solcher Missverständnisse | |
künftig kleiner wird, dass es weniger Spielraum für Spekulationen und | |
Interpretationen im Parlament geben soll. Das stärkt die Rechte aller | |
Abgeordneten, die schließlich allesamt, ob’s einem nun passt oder nicht, | |
gewählt worden sind. Und es stärkt nicht nur deren Informationsrecht, | |
sondern auch das der Öffentlichkeit. | |
14 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Simone Schnase | |
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