| # taz.de -- Von Flüchtlingen besetzte Schule in Berlin: Bezirk klagt gegen die… | |
| > Friedrichshain-Kreuzberg will die Geflüchteten aus der ehemaligen Schule | |
| > klagen. Die Verhandlungen seien gescheitert, sagt die | |
| > Bezirksbürgermeisterin. | |
| Bild: Ende 2014 sitzen Geflüchtete und Unterstützer vor der ehemaligen Gerhar… | |
| Berlin taz | Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg startet einen neuen | |
| Anlauf, um die verbliebenen Bewohner der ehemaligen | |
| Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg loszuwerden. Nach taz-Informationen | |
| hat das Bezirksamt eine zivilrechtliche Räumungsklage beim Amtsgericht | |
| Tempelhof-Kreuzberg eingereicht. Nun muss die Klage den 24 Bewohnern | |
| beziehungsweise ihrer Rechtsvertretung zugestellt werden – ob dies bereits | |
| geschehen ist, war am Mittwochnachmittag unklar. | |
| Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte im Gespräch mit | |
| der taz die Klage. Sie zeigte sich enttäuscht, dass dieser Weg nun nötig | |
| geworden sei: „Den Bewohnern sind sehr weitgehende Angebote gemacht worden. | |
| Am Ende haben sie alles, alles abgelehnt“, sagte Herrmann. | |
| Ihr zufolge verharren die zwölf im Haus verbliebenen Männer, sowie zwölf | |
| weitere Betroffene, die sich einst erfolgreich gegen eine Räumung gewehrt | |
| hatten, auf ihrer Forderung, einen rechtlichen Status als Flüchtlinge zu | |
| erlangen. Dieser Lösung stehe allerdings die Senatsverwaltung des Inneren | |
| um Senator Frank Henkel (CDU) im Weg. Die Männer seien allesamt ohne | |
| Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis. | |
| Henkel selbst reagierte am Nachmittag: „Es ist ein kleines Wunder, dass | |
| sich Frau Herrmann endlich dazu durchringt, Recht und Ordnung in der | |
| Gerhart-Hauptmann-Schule wiederherzustellen. Das begrüße ich sehr“, sagt | |
| er und fügte hinzu: „Es wäre wichtig, zu einem juristischen Erfolg gegen | |
| die Besetzer zu kommen. Ich hoffe, dass Herrmanns lange Tatenlosigkeit die | |
| Chancen vor Gericht nicht verschlechtert hat.“ | |
| Herrmann betonte, dass an Lösungen alles diskutiert wurde, „was die | |
| Phantasie hergibt“. Auch sei es den Bewohnern und ihren Unterstützern nicht | |
| gelungen, einen Träger für ein von ihnen selbst verwaltetes | |
| Flüchtlingszentrum zu finden. Eine Integration in den so genannten „Campus | |
| Ohlauer“, der derzeit vom Bezirk auf dem Gelände errichtet wird, ist damit | |
| vom Tisch. In einem Neubau auf dem Schulgelände sollen Wohnungen für sozial | |
| Schwache, Studierende, Geflüchtete und von Obdachlosigkeit betroffene | |
| Frauen errichtet werden, dazu eine Fahrradtiefgarage und eine Bibliothek. | |
| ## Zeithorizont unklar | |
| Der Nordflügel des Schulgebäudes ist bereits renoviert und soll Platz für | |
| 110 Geflüchtete bieten. Abgetrennt von dem Projekt ist der besetzte | |
| Südflügel. Wie viel Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und einer | |
| eventuellen Räumung der Bewohner vergehen werde, konnte Herrmann nicht | |
| sagen. Ebenso wenig, wie es um die Erfolgschancen in dem Prozess bestellt | |
| ist. | |
| Was mögliche Reaktionen betrifft, zeigte sich die Herrmann gelassen, auch | |
| wenn die Unterstützung für die Geflüchteten insbesondere aus der linken | |
| Szene in der Vergangenheit enorm war. „Das ist kein unangenehmes Thema für | |
| mich, sondern für das Land Berlin. Wir als Bezirk haben bis zur Grenze des | |
| Möglichen getan, was wir konnten“, so Herrmann. Die Grüne will auch nach | |
| der Wahl weiter als Bezirksbürgermeisterin arbeiten. | |
| Die ehemalige Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße war im Dezember 2012 | |
| von Flüchtlingen besetzt worden. Zeitweilig lebten dort bis zu 200 | |
| Menschen. Im Sommer 2014 endete ein Räumungsversuch nach tagelangen | |
| Protesten mit der Unterzeichnung eines Einigungspapier, das mehreren | |
| Dutzend Bewohnern den Verbleib zusicherte. | |
| Ein Jahr später wollte der Bezirk diesen Zustand juristisch beenden, | |
| scheiterte aber am Einspruch von 24 Bewohnern vor dem Verwaltungsgericht. | |
| Dieses argumentierte, es müsse geprüft werden, ob die Betroffenen ein | |
| Wohnrecht erworben hätten. Besondere Gründe für eine Räumung, etwa eine | |
| Gefahr für die öffentliche Sicherheit, verneinte das Gericht. | |
| Ende September 2015 wurde dieses Urteil in zweiter Instanz vor dem | |
| Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Eigentümerrechte | |
| müssten vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es damals. Diesen | |
| Weg geht der Bezirk nun. | |
| 3 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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