# taz.de -- Von Flüchtlingen besetzte Schule in Berlin: Bezirk klagt gegen die… | |
> Friedrichshain-Kreuzberg will die Geflüchteten aus der ehemaligen Schule | |
> klagen. Die Verhandlungen seien gescheitert, sagt die | |
> Bezirksbürgermeisterin. | |
Bild: Ende 2014 sitzen Geflüchtete und Unterstützer vor der ehemaligen Gerhar… | |
Berlin taz | Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg startet einen neuen | |
Anlauf, um die verbliebenen Bewohner der ehemaligen | |
Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg loszuwerden. Nach taz-Informationen | |
hat das Bezirksamt eine zivilrechtliche Räumungsklage beim Amtsgericht | |
Tempelhof-Kreuzberg eingereicht. Nun muss die Klage den 24 Bewohnern | |
beziehungsweise ihrer Rechtsvertretung zugestellt werden – ob dies bereits | |
geschehen ist, war am Mittwochnachmittag unklar. | |
Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte im Gespräch mit | |
der taz die Klage. Sie zeigte sich enttäuscht, dass dieser Weg nun nötig | |
geworden sei: „Den Bewohnern sind sehr weitgehende Angebote gemacht worden. | |
Am Ende haben sie alles, alles abgelehnt“, sagte Herrmann. | |
Ihr zufolge verharren die zwölf im Haus verbliebenen Männer, sowie zwölf | |
weitere Betroffene, die sich einst erfolgreich gegen eine Räumung gewehrt | |
hatten, auf ihrer Forderung, einen rechtlichen Status als Flüchtlinge zu | |
erlangen. Dieser Lösung stehe allerdings die Senatsverwaltung des Inneren | |
um Senator Frank Henkel (CDU) im Weg. Die Männer seien allesamt ohne | |
Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis. | |
Henkel selbst reagierte am Nachmittag: „Es ist ein kleines Wunder, dass | |
sich Frau Herrmann endlich dazu durchringt, Recht und Ordnung in der | |
Gerhart-Hauptmann-Schule wiederherzustellen. Das begrüße ich sehr“, sagt | |
er und fügte hinzu: „Es wäre wichtig, zu einem juristischen Erfolg gegen | |
die Besetzer zu kommen. Ich hoffe, dass Herrmanns lange Tatenlosigkeit die | |
Chancen vor Gericht nicht verschlechtert hat.“ | |
Herrmann betonte, dass an Lösungen alles diskutiert wurde, „was die | |
Phantasie hergibt“. Auch sei es den Bewohnern und ihren Unterstützern nicht | |
gelungen, einen Träger für ein von ihnen selbst verwaltetes | |
Flüchtlingszentrum zu finden. Eine Integration in den so genannten „Campus | |
Ohlauer“, der derzeit vom Bezirk auf dem Gelände errichtet wird, ist damit | |
vom Tisch. In einem Neubau auf dem Schulgelände sollen Wohnungen für sozial | |
Schwache, Studierende, Geflüchtete und von Obdachlosigkeit betroffene | |
Frauen errichtet werden, dazu eine Fahrradtiefgarage und eine Bibliothek. | |
## Zeithorizont unklar | |
Der Nordflügel des Schulgebäudes ist bereits renoviert und soll Platz für | |
110 Geflüchtete bieten. Abgetrennt von dem Projekt ist der besetzte | |
Südflügel. Wie viel Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung und einer | |
eventuellen Räumung der Bewohner vergehen werde, konnte Herrmann nicht | |
sagen. Ebenso wenig, wie es um die Erfolgschancen in dem Prozess bestellt | |
ist. | |
Was mögliche Reaktionen betrifft, zeigte sich die Herrmann gelassen, auch | |
wenn die Unterstützung für die Geflüchteten insbesondere aus der linken | |
Szene in der Vergangenheit enorm war. „Das ist kein unangenehmes Thema für | |
mich, sondern für das Land Berlin. Wir als Bezirk haben bis zur Grenze des | |
Möglichen getan, was wir konnten“, so Herrmann. Die Grüne will auch nach | |
der Wahl weiter als Bezirksbürgermeisterin arbeiten. | |
Die ehemalige Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße war im Dezember 2012 | |
von Flüchtlingen besetzt worden. Zeitweilig lebten dort bis zu 200 | |
Menschen. Im Sommer 2014 endete ein Räumungsversuch nach tagelangen | |
Protesten mit der Unterzeichnung eines Einigungspapier, das mehreren | |
Dutzend Bewohnern den Verbleib zusicherte. | |
Ein Jahr später wollte der Bezirk diesen Zustand juristisch beenden, | |
scheiterte aber am Einspruch von 24 Bewohnern vor dem Verwaltungsgericht. | |
Dieses argumentierte, es müsse geprüft werden, ob die Betroffenen ein | |
Wohnrecht erworben hätten. Besondere Gründe für eine Räumung, etwa eine | |
Gefahr für die öffentliche Sicherheit, verneinte das Gericht. | |
Ende September 2015 wurde dieses Urteil in zweiter Instanz vor dem | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Die Eigentümerrechte | |
müssten vor einem Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es damals. Diesen | |
Weg geht der Bezirk nun. | |
3 Aug 2016 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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