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# taz.de -- Besetzte Flüchtlingsschule in Berlin: Landgericht erlaubt Räumung
> Die in der Hauptmann-Schule verbliebenen Flüchtlinge dürfen geräumt
> werden. Eine Auseinandersetzung mit der linken Szene droht.
Bild: Kann jetzt geräumt werden: die von rund 20 Geflüchteten besetzte Hauptm…
Berlin taz | Gegen die verbliebenen Besetzer in der
Gerhart-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße in Kreuzberg ist am Mittwoch
ein Räumungstitel ergangen. Das Landgericht am Tegeler Weg gab einer
[1][Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg] im Wesentlichen statt.
Außer für einen Raum habe das Land Berlin als Eigentümer das Recht, die
Herausgabe der Räumlichkeiten zu verlangen. Der Bezirk hatte gegen 24
Männer geklagt. Bis zu 12 von ihnen sollen noch in dem Schulgebäude leben.
Laut dem Gerichtsbeschluss steht den Bewohnern kein dauerhaftes Wohnrecht
zu. Das sagte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Annette
Gabriel, der taz. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirk sei nur
eine vorübergehende Einigung zur Deeskalation der damaligen Situation
gewesen.
Im Dezember 2012 wurde das damals leer stehende Schulgebäude von Hunderten
Flüchtlingen besetzt. Viele von ihnen campierten zuvor auf dem
Oranienplatz, um ein Bleiberecht zu erstreiten. Die meisten der Besetzer
zogen im Sommer 2014 nach langen Debatten und einer vom Bezirk angedrohten
polizeilichen Räumung aus. Über eine Woche hatten Hunderte Menschen gegen
die angedrohte Räumung protestiert. Schließlich blieb lediglich eine Gruppe
von etwa 20 Menschen im Haus.
Der damalige Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) hatte am 2. Juli 2014 mit
einigen Flüchtlingen handschriftlich einen Deal vereinbart, wonach diese
bleiben dürften. Über die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung wurde vor
Gericht gestritten. Das Landgericht hat nun entschieden, dass es sich
lediglich um ein zeitlich begrenztes Arrangement zwischen Bezirk und
Flüchtlingen handle. Deswegen sei die Klage des Bezirks rechtens. Zuvor
waren mehrere Gerichte zu einer anderen Einschätzung gekommen.
## Es geht ums Bleiberecht
Ralph Monneck, einer der Anwälte der Flüchtlinge, zeigte sich gegenüber der
taz von dem Urteil nicht überrascht, sagt jedoch: „Es ist ein politisches
Armutszeugnis für den Bezirk, dass er nunmehr seit fast zwei Jahren
ausschließlich versucht, die Situation auf dem Gerichtsweg zu lösen und
sich einer politischen Lösung konsequent und fortgesetzt verweigert hat.“
Dabei habe es laut Monneck diverse Lösungsvorschläge gegeben.
Über die Bewohner sagte er: „Ihnen geht und ging es nie um die Schule als
solches, sondern darum, mit ihrem Anliegen auf Bleiberechtperspektive
gehört und wahrgenommen zu werden.“
Wenn der Bezirk eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegt, ist das
Urteil sofort vollstreckbar. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne)
sagte der taz: „Wir schauen uns das schriftliche Urteil in Ruhe an, werden
es im Bezirksamt besprechen und dann die weiteren Schritte verabreden.“ Es
gebe „keinen Grund, die Sache zu überstürzen“, so Herrmann. Bis das Urteil
beim Bezirk eingeht, können noch etwa zwei Wochen vergehen. Auch wurde eine
Berufungsmöglichkeit zugelassen.
Der Bezirk will in dem Haus [2][ein Flüchtlingszentrum errichten]. In dem
freien Nordflügel sollen die Johanniter eine Gemeinschaftsunterkunft
betreiben. Im noch besetzten Südflügel sollen verschiedene Beratungsstellen
für Geflüchtete ihren Platz finden. An der Ohlauer Straße soll zudem ein
Gebäude mit 140 Wohnungen, Räumen für eine Bibliothek und einer
Fahrradtiefgarage entstehen.
12 Jul 2017
## LINKS
[1] /Raeumungsklage-gegen-Fluechtlinge/!5375016/
[2] /Bauplaene-fuer-besetzte-Schule-in-Berlin/!5303095/
## AUTOREN
Bert Schulz
Erik Peter
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