# taz.de -- Bundesanwalt gegen netzpolitik.org: Ermittlungen wegen Landesverrats | |
> Dem Verfassungsschutz ist netzpolitik.org schon länger suspekt. Die | |
> Betreiber veröffentlichten wiederholt geleakte Dokumente aus dem | |
> Geheimdienstkomplex. | |
Bild: Verfassungsschutzpräsident Maaßen möchte eventuell die Spiegel-Affäre… | |
MÜNCHEN afp/taz | Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen | |
Journalisten wegen des Verdachts auf Landesverrat und die Veröffentlichung | |
von Staatsgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren gegen Verantwortliche des | |
Online-Blogs „netzpolitik.org“ ist nach der Prüfung einer Anzeige von | |
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen aufgenommen worden. | |
netzpolitik.org veröffentlichte am Donnerstag einen [1][Brief der | |
Bundesanwaltschaft], der die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre | |
Meister über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informierte. | |
Die Bundesanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht | |
erreichbar. In der Mitteilung an netzpolitik.org werden zwei Beiträge | |
aufgeführt, wegen deren Veröffentlichung die Ermittlungen eingeleitet | |
worden seien. In beiden wurden Dokumente die die Arbeit des | |
Verfassungsschutzes unmittelbar betreffen der Öffentlichkeit zugänglich | |
gemacht. Dabei geht es um Ausbau und Finanzierung der Internetüberwachung | |
durch den Inlandsgeheimdienst. | |
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) [2][kritisiert die Ermittlungen] | |
als „Justizposse“. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verurteilte die | |
Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu | |
machen“. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und | |
stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar. | |
Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als heikel. Nach der | |
Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf | |
erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker gewarnt, dass durch das | |
Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. | |
Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen | |
Grundrecht auf Pressefreiheit. | |
Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen | |
Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das | |
Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber | |
stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt | |
wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder | |
bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut SZ, NDR und | |
WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog | |
veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt | |
habe. | |
30 Jul 2015 | |
## LINKS | |
[1] https://netzpolitik.org/2015/verdacht-des-landesverrats-generalbundesanwalt… | |
[2] https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressem… | |
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