| # taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Nur die Überschrift klingt gut | |
| > Laut EuGH verstößt Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte. Bei | |
| > genauerer Betrachtung ist das Gutachten aber eine Enttäuschung. | |
| Bild: Besser ein bisschen mehr einlagern. Man weiß nie, wann man's brauchen ka… | |
| Das riecht nach einem Durchbruch für Datenschutz und Bürgerrechte: Die | |
| Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstoße gegen | |
| EU-Grundrechte, erklärte der unabhängige Generalanwalt am Europäischen | |
| Gerichtshof (EuGH). Schon jubeln die Kritiker und hoffen, dass die Große | |
| Koalition nun darauf verzichtet, die EU-Vorgabe in Deutschland umzusetzen. | |
| Aber man sollte nicht nur die Überschrift lesen. Was der Generalanwalt in | |
| seinem Gutachten beanstandet, ist in Deutschland längst erfüllt oder leicht | |
| zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Laut EU-Richtlinie dürften die Daten | |
| maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Der Generalanwalt hält jedoch | |
| eine Obergrenze von nur einem Jahr für ausreichend. Für Deutschland hat das | |
| keine Bedeutung, weil die Daten ohnehin nur sechs Monate lang gespeichert | |
| werden sollen. | |
| Auch sonst ist das Gutachten eine Enttäuschung. Kein Wort davon, dass | |
| bereits eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telefon- und | |
| Internetdaten völlig unverhältnismäßig ist. An keinem Punkt wird die | |
| vorsorgliche Massenüberwachung grundsätzlich infrage gestellt. Falls der | |
| EuGH dem Gutachten folgt, können die Sicherheitspolitiker gut damit leben. | |
| Auch das Verfassungsgericht hat 2010 die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip | |
| gebilligt und nur Änderungen in Details angemahnt, etwa beim Schutz der | |
| zwangsgespeicherten Daten. Dass es derzeit in Deutschland keine | |
| Vorratsdatenspeicherung gibt, liegt nur daran, dass Karlsruhe das Gesetz | |
| sofort aufgehoben und sich die schwarz-gelbe Koalition bei der | |
| Wiedereinführung als kompromissunfähig erwiesen hat. | |
| Eine solche Hängepartie will der EuGH-Gutachter vermeiden. Die | |
| Vorratsdatenrichtlinie soll daher bis zur Neuregelung gelten, selbst wenn | |
| sie vom EuGH für rechtswidrig erklärt wird. So aber kann kein Rechtsfrieden | |
| entstehen. Über den Umgang mit einem solchen Urteil könnte sich die Große | |
| Koalition zerstreiten. Wenn wir Glück haben. | |
| 12 Dec 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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