Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Nur die Überschrift klingt gut
> Laut EuGH verstößt Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte. Bei
> genauerer Betrachtung ist das Gutachten aber eine Enttäuschung.
Bild: Besser ein bisschen mehr einlagern. Man weiß nie, wann man's brauchen ka…
Das riecht nach einem Durchbruch für Datenschutz und Bürgerrechte: Die
Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstoße gegen
EU-Grundrechte, erklärte der unabhängige Generalanwalt am Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Schon jubeln die Kritiker und hoffen, dass die Große
Koalition nun darauf verzichtet, die EU-Vorgabe in Deutschland umzusetzen.
Aber man sollte nicht nur die Überschrift lesen. Was der Generalanwalt in
seinem Gutachten beanstandet, ist in Deutschland längst erfüllt oder leicht
zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Laut EU-Richtlinie dürften die Daten
maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Der Generalanwalt hält jedoch
eine Obergrenze von nur einem Jahr für ausreichend. Für Deutschland hat das
keine Bedeutung, weil die Daten ohnehin nur sechs Monate lang gespeichert
werden sollen.
Auch sonst ist das Gutachten eine Enttäuschung. Kein Wort davon, dass
bereits eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telefon- und
Internetdaten völlig unverhältnismäßig ist. An keinem Punkt wird die
vorsorgliche Massenüberwachung grundsätzlich infrage gestellt. Falls der
EuGH dem Gutachten folgt, können die Sicherheitspolitiker gut damit leben.
Auch das Verfassungsgericht hat 2010 die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip
gebilligt und nur Änderungen in Details angemahnt, etwa beim Schutz der
zwangsgespeicherten Daten. Dass es derzeit in Deutschland keine
Vorratsdatenspeicherung gibt, liegt nur daran, dass Karlsruhe das Gesetz
sofort aufgehoben und sich die schwarz-gelbe Koalition bei der
Wiedereinführung als kompromissunfähig erwiesen hat.
Eine solche Hängepartie will der EuGH-Gutachter vermeiden. Die
Vorratsdatenrichtlinie soll daher bis zur Neuregelung gelten, selbst wenn
sie vom EuGH für rechtswidrig erklärt wird. So aber kann kein Rechtsfrieden
entstehen. Über den Umgang mit einem solchen Urteil könnte sich die Große
Koalition zerstreiten. Wenn wir Glück haben.
12 Dec 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
Schwarz-rote Koalition
Europäischer Gerichtshof
EuGH
Vorratsdatenspeicherung
Heiko Maas
Datenschutz
Datenschutz
Andrea Voßhoff
Schwerpunkt Überwachung
Bundesinnenministerium
Europäischer Gerichtshof
Schriftsteller
Netzpolitik
Datenschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt: Maas wartet auf auf die EU
Der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) will laut Medienbericht die
umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen. Er will ein
Gerichtsurteil abwarten.
Aufzeichnung des Fahrverhaltens: Freie Fahrt für überwachte Bürger
Datenschützer kritisieren einen neuen Versicherungstarif, bei dem das
Fahrverhalten im Auto ständig kontrolliert wird. Wer brav fährt, zahlt
weniger.
Datenschutzbeauftragter Schaar: Privat ist privat ist politisch
Peter Schaar war 10 Jahre lang Datenschutzbeauftragter. Der Grüne war gegen
die Vorratsdatenspeicherung und Google Street View.
Neue Bundesdatenschutzbeauftragte: Hintertür in den Bundestag
Die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff wird neue Bundesdatenschutzbeauftragte.
Die Grünen kritisieren sie, weil sie für die Vorratsdatenspeicherung
stimmte.
Streit über Vorratsdatenspeicherung: „Nicht hinter Europa verstecken“
Nach dem Gutachten des EuGH gibt es Äger in der Großen Koalition. Die SPD
will die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun nicht mehr umsetzen.
Bericht über Bundesinnenministerium: Krankenakten seit Jahren öffentlich
Die „Welt“ berichtet, dass im Bundesinnenministerium sensible Daten über
Mitarbeiter hausintern öffentlich sind. Die Behörde widerspricht.
Vorratsdatenspeicherung und EU-Recht: Mit der Charta nicht vereinbar
Nach einem Gutachten des EU-Generalanwalts verstößt die Datenspeicherung
gegen die Grundrechte-Charta. Die Richtlinie müsse präzisier formuliert
werden.
Schriftsteller gegen Überwachung: Ein Who’s who gegen Ausspähung
Mit einem Aufruf fordern Intellektuelle, private Daten zu respektieren. Die
Initiatoren wollen damit eine zivile Massenbewegung anstoßen.
Netzpolitik im Koalitionsvertrag: Eher Watte als Beton
Der Koalitionsvertrag verhandelt das Thema Internet in uneindeutigen
Formulierungen. Entsetzen und Erwartungen liegen dicht beieinander.
Schlüsselfragen des Datenschutzes: Behörden müssen getrimmt werden
Höchste Zeit, dass das Recht auf Datensicherheit ernster genommen wird.
Noch arbeiten viele staatliche Stellen und Firmen mit unverschlüsselten
E-Mails.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.