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# taz.de -- Bericht über Bundesinnenministerium: Krankenakten seit Jahren öff…
> Die „Welt“ berichtet, dass im Bundesinnenministerium sensible Daten über
> Mitarbeiter hausintern öffentlich sind. Die Behörde widerspricht.
Bild: Gläsern: das Bundesinnenministerium in Berlin.
BERLIN dpa | Fragwürdiger Umgang mit sensiblen Daten ausgerechnet im
Bundesinnenministerium: Nach einem [1][Bericht der Zeitung Die Welt] sind
dort seit Jahren Krankenakten, ärztliche Gutachten und Detailinformationen
zu Behinderungen von Mitarbeitern hausöffentlich im elektronischen
Aktensystem zugänglich.
Dies gehe aus ministeriumsinternem Schriftverkehr hervor, der dem Blatt
vorliegt. Demnach werden außerdem personenbezogene Daten entgegen den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzes und entgegen entsprechenden
Hausanordnungen per Email gestreut.
„Im Zuge der Umstellung auf die elektronische Akte“ seien „ärztliche
Gutachten eingescannt, elektronisch veraktet und per Mail weitergeleitet
worden. Diese Unterlagen sind einem unüberschaubaren Personenkreis
zugänglich“, heißt es laut Welt in Schreiben, die an den Personalrat, den
Datenschutzbeauftragten des Ministeriums und die Leitung des Hauses
gerichtet wurden. Dies sei weder mit der Dienstvereinbarung zur Nutzung der
elektronischen Akte noch mit der einschlägigen Hausanordnung vereinbar. Es
müsse davon ausgegangen werden, „dass hier systematisch gegen das
Datenschutzgesetz verstoßen wird“, heißt es in den Schreiben weiter.
Hintergrund sei das betriebliche Eingliederungsmanagement von längerfristig
kranken, behinderten und zeitweise arbeitsunfähigen Beschäftigten. Dieses
Eingliederungsmanagement wird laut Zeitung im Innenministerium über das
elektronische Aktensystem bewerkstelligt, wobei es zu der gesetzeswidrigen
Erfassung und Weiterverarbeitung von Krankenberichten, ärztlichen Gutachten
und Informationen über Behinderungen kommt. Nach Informationen der Welt
sind diese Daten weiten Kreisen der Ministeriumsmitarbeiter einsehbar.
## Bericht wird dementiert
Das Bundesinnenministerium hat am Samstagnachmittag die Vorwürfe
zurückgewiesen. Im Fall einer Mitarbeiterin sei es „aufgrund eines
Büroversehens“ unterblieben, im internen Schriftverkehr einen Hinweis auf
einen Unfall und eine Medikamenteneinnahme unkenntlich zu machen, teilte
das Ministerium am Samstag mit.
In dem Fall habe es sich - anders als in der Welt dargestellt - keinesfalls
um ein ärztliches Gutachten mit Angaben zum Gesundheitszustand gehandelt,
betonte das Ministerium. Personalaktenrelevante Inhalte seien im
Ministerium entsprechend der Vorschriften von einer elektronischen
Veraktung ausgenommen. Das gelte auch für ärztliche Gutachten.
14 Dec 2013
## LINKS
[1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article122915309/Im-Innenministerium…
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