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# taz.de -- Kennzeichnung von Lebensmitteln: Gen-Honig wohl bald inkognito
> Pollen soll in der EU nicht mehr als „Zutat“ gelten. Wenn er gentechnisch
> verändert ist und in Honig gelangt, könnten die Verbraucher das nicht
> erkennen.
Bild: Auch wenn diese Biene Gentech-Pollen sammeln sollte, werden Verbraucher e…
BERLIN taz | Honig mit Pollen, der zu mehr als 0,9 Prozent von
Gentech-Pflanzen stammt, muss künftig wohl nicht gekennzeichnet werden. Der
federführende Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmte am Mittwoch einem
entsprechenden Kompromiss mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der
Kommission zu. „Dass nun Plenum und Rat offiziell grünes Licht geben, ist
nur noch Formsache“, hieß es in Parlamentskreisen.
Die Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen für Mensch und Natur sind
Umweltschützern zufolge zu wenig untersucht. Zudem erleichtere
Gentech-Saatgut Monokulturen, die dazu führten, dass mehr umweltschädliche
Pestizide und Dünger verbraucht sowie die Artenvielfalt gefährdet werden.
Deshalb hatten Gentech-Gegner das „[1][Honig-Urteil]“ des Europäischen
Gerichtshofs vom September 2011 als Sieg gefeiert. Die Richter entschieden
nämlich, dass Pollen von Gentech-Pflanzen wie eine „Zutat“ zu werten sei.
Ist eine Zutat zu mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verändert, muss das
laut Gesetz auf der Packung stehen. Wegen der großen Ablehnung in der
Bevölkerung, lässt sich so ein Lebensmittel in Europa kaum verkaufen.
Bisher hat die Wirtschaft das Urteil weitgehend ignoriert. Denn es ist sehr
schwierig zu messen, wieviel Prozent eines Pollen von Gentech-Pflanzen
stammen. Dabei kommt der meiste in Deutschland und anderen EU-Staaten
verzehrte Honig aus Ländern, in denen solche Pflanzen angebaut werden.
## Foodwatch kritisiert EU-Kommission
Deshalb wird die EU-Honig-Richtlinie nach dem Beschluss des
Umweltausschusses nun festlegen: „Da Pollen ein natürlicher Bestandteil von
Honig ist, soll er nicht als Zutat betrachtet werden“. Damit muss der Honig
in der Praxis nicht als „Gentech-Honig“ gekennzeichnet werden. Die
Europäische Kommission hatte das damit begründet, dass nicht Menschen,
sondern Bienen den Pollen in den Honig bringen.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch dagegen kritisiert, dass die
Konsumenten bei so einer Regelung nicht zwischen „Honig mit und ohne
Gentechnik“ unterscheiden könnten. „Die EU-Kommission will ein Urteil des
höchsten europäischen Gerichts aushebeln.“
Müsste Honig im Sinne der Richter gekennzeichnet werden, würde das den
Gentechnik-Anbau erheblich erschweren. Denn Imker könnten auf Schadenersatz
klagen, wenn sie ihren Honig als gentechnisch verändert brandmarken
müssten.
## Imker Bablok klagt in Karlsruhe
Die Hürden für den Gentechnikanbau will der Deutsche Imkerbund nun auch
durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhöhen. „Wir wollen,
dass ein ausreichender Abstand zwischen Bienenständen und Feldern mit
gentechnisch veränderten Pflanzen eingehalten wird“, sagte
Geschäftsführerin Barbara Löwer der taz. Bisher sei etwa bei Mais nur ein
Abstand von 500 Metern vorgeschrieben. „Doch die Bienen fliegen bis zu 3
bis 5 Kilometer weit.“
Aus diesem Grund finanziere der Verband die Beschwerde des Imkers
Karl-Heinz Bablok. Dieser ist ein gewichtiger Gegner der Industrie: Eine
frühere Klage Babloks hatte zum Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
geführt.
19 Mar 2014
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## AUTOREN
Jost Maurin
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