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# taz.de -- Streit um Rüstungsexporte: Deutsche Waffenschieberei
> Der Präsident des Verfassungsgerichts beschwert sich: Biegt die
> Bundesregierung ihre Regeln für Waffenlieferungen je nach Tagesform?
Bild: Ärgert sich über die Regierung: Verfassungsgerichtspräsident Andreas V…
FREIBURG taz | Will die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht
hinters Licht führen? Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts, hat im
Verfahren um die Transparenz von Rüstungsexporten offensichtlich diesen
Verdacht und bittet die Regierung nun um Aufklärung. Voßkuhles Schreiben
liegt der taz vor.
Anlass ist eine Organklage des Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele, der
sich in Karlsruhe gegen die nach seiner Ansicht mangelhafte
Informationspolitik der Bundesregierung zur Genehmigung von Waffenexporten
wendet. Mitte April fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt.
Umstritten war dabei vor allem, ob die Regierung den Bundestag auch über
Vorabzusagen an Waffenhersteller informieren muss. Bevor die
Rüstungsschmieden sich auf langwierige Verhandlungen mit potenziellen
Käufern einlassen, fragen sie nämlich den Bundessicherheitsrat, einen
Ausschuss der Bundesregierung, ob der Export des Waffensystems in das
fragliche Land überhaupt genehmigungsfähig wäre. Die Bundesregierung gibt
dann entweder grünes Licht oder antwortet einfach nicht. Ströbele will
natürlich wissen, wem die Regierung solche Vorabzusagen gibt. Doch die
Regierung erklärte, dass diese Zusagen ganz unverbindlich seien und deshalb
dem Parlament nicht mitzuteilen sind.
Ganz anders antwortete die Regierung im Mai aber dem Linken-Abgeordneten
Jan van Aken, der wissen wollte, warum die Bundesregierung 2014 plötzlich
so viele Rüstungsexporte genehmigt. Hier hieß es nun, die Genehmigungen
beruhten „zum Teil auf rechtlich verbindlichen Exportzusagen der
vorangegangenen Jahre“. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) könne also
nichts dafür.
Was denn nun? Sind die Exportzusagen unverbindlich oder verbindlich? Oder
gilt immer gerade das, was der Regierung besser passt? Das fragte sich
Andreas Voßkuhle, der in Karlsruhe zufällig auch federführend für dieses
Verfahren ist. Die Bundesregierung solle doch bitte erklären, schrieb er,
welche Rechtsauffassung das Gericht nun seinem Urteil zugrunde legen soll.
13 Jun 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Waffenexporte
Verfassungsgericht
Bundesregierung
Arbeitsplätze
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Ralf Stegner
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