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# taz.de -- Schutz vor riskanten Geldanlagen: Dorfläden bleiben verschont
> Gut für das Mietshäuser-Syndikat: Nun soll es im neuen
> Kleinanlegerschutzgesetz Ausnahmen für Genossenschaften und gemeinnützige
> Projekte geben.
Bild: Sollen es nicht so schwer haben: Dorfläden, hier in Simonshofen bei Lauf…
BERLIN taz | Die Kritik aus der alternativen Szene war laut: Das neue
Kleinanlegerschutzgesetz, mit dem Menschen vor riskanten Geldanlagen
geschützt werden sollen, hätte in der zunächst geplanten Form nicht nur
unseriösen Abzockern das Leben schwer gemacht. Auch Genossenschaften und
gemeinnützigen Projekten wäre das Einwerben von Geldern massiv erschwert
worden.
Das hatte etwa das Mietshäuser-Syndikat kritisiert, in dem bundesweit 90
soziale Wohnprojekte zusammengeschlossen sind: Auch sie hätten künftig
teure Verkaufsprospekte erstellen und genehmigen lassen müssen, was viele
Projekte wie Dorfläden oder kleine Bürgerenergieanlagen finanziell und
organisatorisch überfordert hätte.
Doch der Protest blieb nicht ohne Wirkung. Der neue Entwurf für das Gesetz,
der an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet worden ist, sieht nach
Angaben aus Regierungskreisen im Vergleich zum früheren Referentenentwurf
eine Reihe zusätzlicher Ausnahmen vor.
Genossenschaften, die Kredite bei ihren eigenen Mitgliedern einwerben,
bleiben von den Vorgaben ausgenommen. Ebenso soziale und gemeinnützige
Projekte, die höchstens eine Million Euro einwerben und deren Rendite nicht
höher liegt als die von Hypothekenpfandbriefen mit vergleichbarer Laufzeit.
## Eine Million Euro Grenze für Crowdfunding
Bei Crowdfunding-Projekten, für die im Internet Geld eingeworben wird, gilt
wie bisher schon geplant eine Ausnahme, wenn sie nicht mehr als eine
Million Euro einwerben. Einzelne Anteilszeichner dürfen generell höchstens
1.000 Euro beisteuern, bei hohem Einkommen oder Vermögen kann diese Grenze
auf 10.000 Euro steigen.
Auf diese Weise sei eine „vernünftige Balance“ zwischen dem
Verbraucherschutz und der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
geschaffen worden, hieß es aus der Regierung.
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz reagiert die Bundesregierung auf die
Pleite des Energie-Projektierers Prokon. Dieser hatte mit hohen
Renditeversprechen 75.000 Anleger geworben, die nach der Insolvenz einen
großen Teil der insgesamt investierten 1,4 Milliarden Euro verlieren
werden. Deshalb sollen künftig auch Produkte des sogenannten Grauen
Kapitalmarkts, der zwar legal, aber bisher kaum reguliert ist, konkretere
Informationspflichten erfüllen müssen.
Dazu gehört es, für jedes Produkt einen aktuellen und genehmigten
Verkaufsprospekt zu erstellen. Zudem wird die Werbung für solche
Finanzprodukte beschränkt: Im öffentlichen Raum, etwa in Bussen, ist sie
künftig nicht mehr erlaubt. Per Post darf nur noch nach expliziter
Zustimmung geworben werden. Und im Rundfunk sollen Werbespots für
Graumarkt-Anlagen nur im Umfeld von wirtschaftlichen Informationen zulässig
sein. Ähnliche Vorgaben für Zeitungen wurden fallengelassen – hier muss
lediglich gewarnt werden, dass ein „vollständiger Verlust“ des Geldes
möglich sei.
Zudem soll die Finanzaufsicht Bafin künftig auch für den „kollektiven
Verbraucherschutz“ zuständig sein. Das heißt, sie kann bei wiederholten
Verstößen Vertriebsbeschränkungen- oder verbote aussprechen. Das Gesetz
soll im Frühjahr im Bundestag beraten werden und im Sommer in Kraft treten.
12 Nov 2014
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Investorenschutz
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Energiewende
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