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# taz.de -- Keine Stadtwerke im Schwarzwald: Kartellamt verhindert Bürgerenerg…
> Die Kommune Titisee-Neustadt soll die eigenen Stadtwerke bei der
> Stromnetz-Vergabe bevorzugt haben. Nun gibt es eine neue Ausschreibung.
Bild: Titisee-Neustadt, auch „Wälderstadt“ genannt, liegt im Regierungsbez…
FREIBURG taz | Die Stadt Titisee-Neustadt hat es nun schwarz auf weiß: Bei
der Ausschreibung und Vergabe ihres Strom- und Gasnetzes habe sie
„missbräuchlich“ gehandelt, beschied ihr das Bundeskartellamt. Die
Konzession war an die neu gegründeten eigenen Stadtwerke gegangen. Die
Kartellwächter befanden, das Auswahlverfahren sei „diskriminierend“
gewesen. Die Auswahlkriterien bezeichneten sie als „unzulässig und
rechtswidrig“.
Dabei wollte die Stadt doch nur Gutes: Die Energieversorgung
Titisee-Neustadt sollte nach dem Willen des Gemeinderates sowohl ein
Musterbeispiel für Bürgernähe als auch für ökologische Energieversorgung
werden. Als Netzbetreiber vor Ort beispielsweise kam deshalb nur jemand
infrage, der auch eine Bürgergenossenschaft mit ins Boot nimmt. Die
Stadtwerke erfüllten diese Anforderungen – und übernahmen zum 1. Mai 2012
das Stromnetz der 12.000-Einwohner-Stadt.
Nun, fast drei Jahre später, verdonnert die Kartellbehörde die Stadt, das
Auswahlverfahren noch mal aufzurollen. „Im Sinne aller Verbraucher sollten
Gemeinden für den Betrieb der Netze den Anbieter auswählen, der das beste
Angebot macht“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das
„beste Angebot“ ist rein ökonomisch zu interpretieren, Kriterien wie
Bürgernähe zählen nicht.
Die Bonner Behörde beruft sich darauf, dass Gemeinden „bei der Vergabe von
Wegerechten unternehmerisch tätig“ würden und „als alleiniger Inhaber der
Wegerechte eine marktbeherrschende Stellung“ hätten. Die Stadt hatte
vergebens dagegengehalten, dass die Energieversorgung auch Daseinsvorsorge
sei, also nicht ausschließlich an marktwirtschaftlichen Kriterien
ausgerichtet werden müsse.
Im Hochschwarzwald ärgert man sich auch über den Zeitpunkt der behördlichen
Verfügung: Weil das Kartellamt einen Beschluss angekündigt hatte und sich
die Stadtväter von Titisee-Neustadt in ihrer nach Artikel 28
grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung beeinträchtigt
sahen, hatten sie im Dezember eine Kommunalverfassungsbeschwerde
eingereicht. Die Entscheidung darüber wollte das Kartellamt jedoch nicht
abwarten.
Die Gemeinde kann nun Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen
– damit könnte sie erst einmal Zeit gewinnen. Denn die Entscheidung des
Verfassungsgerichts würde man im Schwarzwald doch gerne abwarten können,
ehe man das gesamte Vergabeverfahren neu aufrollt.
2 Feb 2015
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Energieversorgung
Schwarzwald
Kartellamt
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
EU
Photovoltaik
Energiepolitik
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