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# taz.de -- Ausschreibung für Solaranlagen: Genossen sehen sich benachteiligt
> Bedeutet die EEG-Novelle das Aus für Bürgerenergie? Angeblich profitieren
> davon Großinvestoren. Kleinprojekte haben es künftig schwerer.
Bild: Eine Solar-Freiflächenanlage in Bayern. Gebaut noch ohne teure Ausschrei…
BERLIN taz | Die deutschen Energiegenossenschaften fürchten um ihre
Wettbewerbsfähigkeit. Das Ausschreibungsverfahren, das aufgrund der
EEG-Novelle von 2014 ab sofort für Solar-Freiflächenanlagen gilt und 2017
auf alle Ökostromkraftwerke ausgedehnt werden soll, bevorzuge
Großinvestoren, sagte Matthias Partetzke vom Ingenieur-Netzwerk Energie am
Dienstag beim Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende.
„Das Unternehmen, das am wenigsten für den Strom haben will, darf das
Projekt bauen“, sagte Partetzke. Für die Teilnahme an der Ausschreibung
muss jede Firma einen aufwendigen Projektierungsbericht einreichen, der die
Kosten detailliert darlegt. Das macht es für kleinere Betriebe und
Genossenschaften, die oft mit nur einem Projekt antreten, unrentabel, an
der Ausschreibung teilzunehmen.
Denn sie wissen, dass sie die Kosten der Projektierung nicht erstattet
bekommen, falls der Entwurf keinen Zuschlag erhält. Das Ergebnis werde „ein
Oligopol von wenigen großen Direktvermarktern“ sein, fürchtet Nicolai
Ferchl von der Heidelberger Energiegenossenschaft.
Die Bundesregierung begründet die Einführung des Ausschreibungsverfahrens
mit Kostenersparnis, besserer Marktintegration des grünen Stroms sowie der
unfassenden Kontrolle von Energieprojekten in Deutschland. Ferchl zweifelt
das an.
## Bürokratischer Mehraufwand
Er fürchtet einen bürokratischen Mehraufwand durch die immensen
Planungskosten sowie geringere Transparenz durch das komplexe Verfahren.
Auch könne es sein, dass Unternehmen Zuschläge auf Vorrat kaufen, die
Projekte jedoch nicht realisieren. Fraglich ist für ihn der Erhalt der
Akteursvielfalt und die Übertragung des Prinzips auf alle Bereiche der
erneuerbaren Energien ab 2017.
Ferchl hat jedoch einen Vorschlag, „wie man das Falsche besser machen
könnte“. Er fordert eine Sonderregelung für Kleinunternehmen und
Bürgerenergiegesellschaften. Diese könnten beispielsweise bei Nichtzuschlag
einen Teil des in die Projektierung investierten Geldes zurückerhalten.
4 Feb 2015
## AUTOREN
Julian Gutberlet
## TAGS
Photovoltaik
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