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# taz.de -- Debatte Alternatives Wirtschaften: Gründet Genossenschaften!
> Genossenschaften sind ein zukunftsfähiges Modell. Denn gemeinschaftliches
> Wirtschaften ist krisenfest und die Haftung ist beschränkt.
Bild: Petri heil: Fischereibetriebe schließen sich sehr häufig zu Genossensch…
Gemeinschaftliches Wirtschaften braucht nicht nur gute Ideen, sondern auch
geeignete Rechtsformen. Manche Gruppen legen einfach los und werden damit
automatisch zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Kein Problem,
solange alles gut geht. Für die Schulden einer GbR haften allerdings alle
Gesellschafter*innen mit ihrem privaten Vermögen.
Andere gründen einen Verein, der nur mit dem Vereinsvermögen haftet. Dieser
ist jedoch – mit wenigen Ausnahmen – ideellen Zwecken vorbehalten. Schon
die Eintragung ins Vereinsregister kann schwierig werden, wenn es um
wirtschaftliche Ziele geht.
Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind mindestens
25.000 Euro Eigenkapital erforderlich, eine Unternehmergesellschaft (UG)
ist ohne Mindestkapital möglich. Bei beiden muss der Ein- und Ausstieg von
Gesellschafter*innen notariell beurkundet und beim Amtsgericht eingereicht
werden. Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Einlage.
Wenn Gesellschafter*innen gehen, kann es passieren, dass sie neben der
Auszahlung ihrer Einlage auch einen Anteil an den Wertsteigerungen, den
stillen Reserven, beanspruchen. Das lässt sich anders regeln, aber im
schlimmsten Streitfall, wenn die Trennung vor Gericht verhandelt wird,
zählt dort das Recht auf Eigentum oft mehr als die schönsten solidarischen
Vereinbarungen.
## Beschränkte Haftung
All diese Probleme gibt es bei Genossenschaften nicht. Sie dienen nicht der
Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern den wirtschaftlichen, sozialen oder
kulturellen Zwecken ihrer Mitglieder. In Genossenschaften lässt sich die
Haftung der Mitglieder auf ihre Einlage beschränken, und ein Mindestkapital
ist nicht vorgeschrieben. Der Vorstand führt die Mitgliederliste. Jedes
Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Gewinne
können an die Mitglieder ausgeschüttet werden, jedoch muss ein Teil des
Gewinns in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Ausscheidende
Mitglieder haben nur Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlage, Rücklage und
stille Reserven verbleiben in der Genossenschaft.
Trotzdem wird für Neugründungen die Rechtsform der Genossenschaft nur
selten gewählt, denn sie gilt als kompliziert und teuer. Vor allem deshalb,
weil zur Gründung und später – je nach Größe – alle ein bis zwei Jahre …
Pflichtprüfung nötig ist. Diese ist mit Kosten verbunden, die aber sehr
unterschiedlich ausfallen können, je nach Prüfungsverband.
Genossenschaftsbanken, Landwirtschafts- oder Wohnungsbaugenossenschaften
sind teilweise schon über 100 Jahre alt. Ein neueres Beispiel ist die
[1][Genossinnenschaft Schokofabrik], der ausschließlich Frauen angehören.
Mit dem Kauf eines Hausanteils in Berlin-Kreuzberg konnte sie das dort
ansässige Frauenzentrum Schokofabrik vor dem Verkauf an einen Investor
bewahren. Oder die [2][Solargenossenschaft Lausitz], die nach einem
verlorenen Volksentscheid gegen das Abbaggern von Dörfern durch Vattenfall
gegründet wurde. Sie installiert Solaranlagen auch auf Gebäuden, die dem
Braunkohletagebau weichen sollen. Oder [3][Fairmondo] in Berlin, die erste
Genossenschaft 2.0, die sich online organisiert und einen fairen Marktplatz
als Alternative zu Amazon und eBay aufbaut.
Auch die taz ist bekanntlich eine Genossenschaft. Die
Gestaltungsmöglichkeiten von Genossenschaften sind noch lange nicht
ausgeschöpft und bieten viele Chancen für Gruppen, die gemeinschaftlich
solidarisch wirtschaften möchten.
Die Autorin ist Betriebswirtin und Publizistin
4 Sep 2015
## LINKS
[1] http://www.genossinnenschaft-schokofabrik.de/
[2] http://www.solar-lausitz.de/
[3] https://www.fairmondo.de/
## AUTOREN
Elisabeth Voß
## TAGS
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