# taz.de -- Umstrittenes Kleinanlegerschutzgesetz: Alternative Anlageformen in … | |
> Trotz Nachbesserungen: Anbieter von Crowdfunding und Gemeinwohlprojekten | |
> sehen das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern als Bedrohung. | |
Bild: Eine solche Initiative ist in Zukunft womöglich nicht mehr realisierbar:… | |
BERLIN taz | Anbieter alternativer Geldanlageformen fürchten wegen des | |
Kleinanlegerschutzgesetzes, das der Bundestag derzeit berät, weiterhin um | |
ihre Zukunft. Durch das Gesetz werde „die Bürgerbeteiligung an sozialen und | |
ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet“, warnte Werner Landwehr von der | |
auf alternative Anlagen spezialisierten GLS Bank am Montag bei einer | |
Anhörung im Finanzausschuss. | |
Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Verbraucher besser vor riskanten | |
Finanzgeschäften zu schützen, indem auch der sogenannte graue Kapitalmarkt | |
künftig stärker reguliert wird – etwa indem ausführliche, von der | |
Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüfte Prospekte für die Anlageprodukte | |
erstellt werden müssen und die Werbemöglichkeiten eingeschränkt werden. | |
Doch diese Maßnahmen könnten ein Problem darstellen, sowohl für | |
gemeinwohlorientierte Projekte wie Dorfläden, Bürgerenergie oder | |
Wohnungsbau als auch für die Finanzierung neuer Ideen über das Internet, | |
das sogenannte Crowdfunding. Die neuen Auflagen, so die Befürchtung, seien | |
so teuer und aufwändig, dass viele Projekte nicht mehr realisierbar wären. | |
Als Reaktion auf die Kritik hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf | |
bereits nachgebessert und Ausnahmen für Genossenschaften, | |
gemeinwohlorientierte Vereine und Crowdfunding-Projekte aufgenommen. Doch | |
diese gehen vielen der betroffenen Akteure nicht weit genug. | |
## Obergrenze von 5 Millionen Euro gefordert | |
Die Ausnahmeregelungen gingen „an der Realität vorbei“, meint etwa das | |
Mietshäuser-Syndikat, das bundesweit 90 nicht auf Gewinn ausgerichtete | |
Hausprojekte realisiert hat. So sollten die Ausnahmen nicht nur für Vereine | |
gelten, sondern unabhängig von der Rechtsform für alle gemeinnützigen | |
Projekte, forderte Judith Janschewski bei der Anhörung. Um größere | |
Bauprojekte realisieren zu können, müsse zudem die Obergrenze für | |
Finanzierungen von 1 Million auf 5 Millionen Euro angehoben werden, ebenso | |
der maximal zulässige Zinssatz. | |
Ähnliche Forderungen erhob der Zentralverband deutscher | |
Konsumgenossenschaften. Die Crowdfunding-Plattform Companisto plädierte für | |
eine Anhebung des erlaubten Finanzierungsbedarfs und für eine Aufhebung des | |
geplanten Werbeverbots in sozialen Medien. Diese seien für Crowdfunding | |
unverzichtbar, sagte Geschäftsführer Tamo Zwinge. | |
Widerspruch kam vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Crowdfunding sei | |
„hoch riskant“, hieß es in dessen Stellungnahme; eine Ausnahme von der | |
Prospektpflicht sei daher „nicht nachvollziehbar“. Und für gemeinnützige | |
Projekte solle die Obergrenze von 1 Million Euro und die Beschränkung des | |
Zinssatzes bestehen bleiben, meinen die Verbraucherschützer. | |
16 Mar 2015 | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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