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# taz.de -- Umstrittenes Kleinanlegerschutzgesetz: Alternative Anlageformen in …
> Trotz Nachbesserungen: Anbieter von Crowdfunding und Gemeinwohlprojekten
> sehen das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern als Bedrohung.
Bild: Eine solche Initiative ist in Zukunft womöglich nicht mehr realisierbar:…
BERLIN taz | Anbieter alternativer Geldanlageformen fürchten wegen des
Kleinanlegerschutzgesetzes, das der Bundestag derzeit berät, weiterhin um
ihre Zukunft. Durch das Gesetz werde „die Bürgerbeteiligung an sozialen und
ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet“, warnte Werner Landwehr von der
auf alternative Anlagen spezialisierten GLS Bank am Montag bei einer
Anhörung im Finanzausschuss.
Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Verbraucher besser vor riskanten
Finanzgeschäften zu schützen, indem auch der sogenannte graue Kapitalmarkt
künftig stärker reguliert wird – etwa indem ausführliche, von der
Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüfte Prospekte für die Anlageprodukte
erstellt werden müssen und die Werbemöglichkeiten eingeschränkt werden.
Doch diese Maßnahmen könnten ein Problem darstellen, sowohl für
gemeinwohlorientierte Projekte wie Dorfläden, Bürgerenergie oder
Wohnungsbau als auch für die Finanzierung neuer Ideen über das Internet,
das sogenannte Crowdfunding. Die neuen Auflagen, so die Befürchtung, seien
so teuer und aufwändig, dass viele Projekte nicht mehr realisierbar wären.
Als Reaktion auf die Kritik hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf
bereits nachgebessert und Ausnahmen für Genossenschaften,
gemeinwohlorientierte Vereine und Crowdfunding-Projekte aufgenommen. Doch
diese gehen vielen der betroffenen Akteure nicht weit genug.
## Obergrenze von 5 Millionen Euro gefordert
Die Ausnahmeregelungen gingen „an der Realität vorbei“, meint etwa das
Mietshäuser-Syndikat, das bundesweit 90 nicht auf Gewinn ausgerichtete
Hausprojekte realisiert hat. So sollten die Ausnahmen nicht nur für Vereine
gelten, sondern unabhängig von der Rechtsform für alle gemeinnützigen
Projekte, forderte Judith Janschewski bei der Anhörung. Um größere
Bauprojekte realisieren zu können, müsse zudem die Obergrenze für
Finanzierungen von 1 Million auf 5 Millionen Euro angehoben werden, ebenso
der maximal zulässige Zinssatz.
Ähnliche Forderungen erhob der Zentralverband deutscher
Konsumgenossenschaften. Die Crowdfunding-Plattform Companisto plädierte für
eine Anhebung des erlaubten Finanzierungsbedarfs und für eine Aufhebung des
geplanten Werbeverbots in sozialen Medien. Diese seien für Crowdfunding
unverzichtbar, sagte Geschäftsführer Tamo Zwinge.
Widerspruch kam vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Crowdfunding sei
„hoch riskant“, hieß es in dessen Stellungnahme; eine Ausnahme von der
Prospektpflicht sei daher „nicht nachvollziehbar“. Und für gemeinnützige
Projekte solle die Obergrenze von 1 Million Euro und die Beschränkung des
Zinssatzes bestehen bleiben, meinen die Verbraucherschützer.
16 Mar 2015
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Bafin
Verbraucherschutz
Gemeinwohl
Crowdfunding
Windkraft
Genossenschaft
Investorenschutz
Crowdfunding
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