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# taz.de -- Ausschreibungen für Windkraft: Ausnahmen für Bürgerenergie
> Zwar wurden die Anforderungen gesenkt, Kritiker sehen dennoch weiterhin
> Probleme für Bürgerprojekte bei Windkraftausschreibungen.
Bild: Trotz der Änderungen hellt sich der Himmel für Bürgerenergiegesellscha…
Berlin taz | Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Kritik an den
geplanten Ausschreibungen für erneuerbare Energien reagiert und Ausnahmen
für Bürgerprojekte angekündigt. „Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften
haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus
erneuerbarer Energien gesteigert“, sagte Staatssekretär Rainer Baake. „Wir
brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende.“
Darum sollen die Hürden für Bürgerprojekte bei Windrad-Ausschreibungen
gesenkt werden, erklärte Baake. Sie sollen sich daran beteiligen dürfen,
ohne bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu verfügen,
die mit hohen Kosten verbunden ist.
Bisher bekommen die Betreiber von Windanlagen eine gesetzlich vorgegebene
Vergütung oder einen Aufschlag auf den Börsenpreis für ihren eingespeisten
Strom. Künftig sollen sie vorab erklären, zu welchen Kosten sie den Strom
anbieten; bauen dürfen nur die günstigsten Anbieter. Das soll Kosten senken
und die Menge des Zubaus begrenzen.
Kritiker wie das Bündnis Bürgerenergie hatten die Befürchtung geäußert,
dass Bürgerprojekte unter diesen Bedingungen keine Chance haben. Denn
während Großinvestoren stets mehrere Projekte parallel verfolgen und die
Kosten von nicht realisierten Projekten mit den Gewinnen aus den
verwirklichten verrechnen könnten, blieben Bürger auf den Planungskosten
sitzen, wenn ihr Projekt bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wird,
kritisierte der Verband.
Daran werde sich durch den neuen Vorschlag nichts ändern, fürchtet
Geschäftsführer René Mono. Zwar verringerten sich Planungskosten ohne die
Genehmigung um etwa zwei Drittel. „Doch das reicht nicht aus, um die
Bürgerenergie zu erhalten.“ Denn auch die verbleibenden Vorlaufkosten von
etwa 100.000 Euro pro Windrad hätten noch eine abschreckende Wirkung, sagte
Mono der taz. Er fordert, dass die Bundesregierung Anlagen mit bis zu sechs
Windrädern von der Ausschreibung ausnimmt – das ist die Obergrenze, die die
EU zulässt.
Auch die Grünen-Energiepolitikerin Julia Verlinden hält die Zugeständnisse
des Ministeriums für unzureichend. „Das Beste wäre, Bürgereinergie-Projekte
komplett von Ausschreibungen auszunehmen und ihnen eine feste Vergütung
zuzusichern“, erklärte sie. „Das würde die notwendige Planungssicherheit
schaffen.“
16 Feb 2016
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Windkraft
Erneuerbare Energien
Bürgerenergie
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