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# taz.de -- Fluggastdaten-Speicherung: EU-Abgeordnete knicken ein
> Bis zum Ende des Jahres soll es eine Richtlinie zur vorsorglichen
> Überwachung aller Passagiere geben. Das Parlament stimmt jetzt doch zu.
Bild: Verunsicherte Fluggäste: Die Piloten streiken – und jetzt will die EU-…
FREIBURG taz | Das Europäische Parlament hat seinen Widerstand gegen die
geplante vorsorgliche Speicherung aller europäischen Fluggastdaten
aufgegeben. In einer Resolution versprachen die Abgeordneten am
Mittwochnachmittag, „bis Ende des Jahres“ auf die Verabschiedung einer
entsprechenden EU-Richtlinie hinzuarbeiten.
Die Resolution wurde mit 532 Stimmen von Christ- und Sozialdemokraten sowie
Liberalen getragen, während die 136 Gegenstimmen vor allem von Grünen und
Linken kamen. Bisher hatte das Europäische Parlament eine
Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten verhindert, nun ist die Mehrheit
nach den Anschlägen von Paris eingeknickt – obwohl die
Charlie-Hebdo-Attentäter kein Flugzeug benutzten.
Die Idee der Fluggastdatenspeicherung und der Auswertung stammt von den
USA. Nach den Anschlägen von 2001, die mit entführten Flugzeugen
durchgeführt wurden, forderten die USA von den europäischen
Fluggesellschaften die Übermittlung der Fluggastdaten. Sie wollten Zugriff
auf alle Daten, die die Passagiere im Reisebüro angegeben hatten. Im Falle
der Weigerung drohten die USA mit dem Entzug der Landerechte. Deshalb gaben
die Airlines nach.
Die EU reagierte damals empört und versuchte in einem Abkommen, den Umfang
der Speicherung zu begrenzen. Das war aber schwierig, da die USA am
längeren Hebel saßen. Nach einigen Jahren kippte aber die Diskussion.
## 42 Datensätze pro Fluggast
Die EU war nicht mehr empört, sondern wollte nun selbst die Fluggastdaten
auswerten. Zunächst ging es nur um interkontinentale Strecken. Inzwischen
wird aber auch über eine Überwachung des innereuropäischen Verkehrs
diskutiert. 2007 legte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine
Richtlinie vor.
Nach dem aktuellen Vorschlag der Kommission sollen 42 Datensätze pro
Fluggast gespeichert werden. Wer fliegt wann wohin, mit welchem Konto wird
gezahlt, gab es Mitreisende oder besondere Essenswünsche? Die Daten sollen
fünf Jahre lang gespeichert werden. So sollen zum einen nachträglich die
Wege und Kontakte von Verdächtigen rekonstruiert werden können. Zum anderen
sollen so aber auch verdächtige Reisemuster von bisher unbekannten Personen
erst erkannt werden.
Das Europäische Parlament will, dass die Fluggastdaten künftig parallel mit
der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung verhandelt werden. Das
Zugeständnis bei den Fluggastdaten soll also ausgerechnet dem seit Langem
stockenden Großprojekt beim allgemeinen Datenschutz neuen Schwung
verleihen.
Außerdem hat das Parlament die EU-Kommission aufgefordert, zu zeigen, wie
die Fluggastdatenspeicherung mit der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs vereinbar ist. Dieser hat schließlich im letzten April die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekomdaten für nichtig
erklärt.
12 Feb 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
EU-Kommission
Fluggastdatenspeicherung
Datenspeicherung
Schengen-Abkommen
Datenschutz
Schwarz-rote Koalition
Datenschutz
Hans-Peter Uhl
NSA
EU-Richtlinien
Streik
Datenschutz
Europa
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