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# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Es gibt keine Eile, aber
> Obwohl sie nicht verpflichtet ist, soll sich die Regierung auf eine
> Einführung der Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt
> haben.
Bild: Leicht erfassbar: die Verbindungsdaten. Schwer erfassbar: die Tarnung. Kr…
BERLIN taz | Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung auch ohne
EU-Vorgaben einführen. Das meldete der Spiegel am Wochenende. Innenminister
Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) müssten sich
nur noch über die Einzelheiten einer deutschen Regelung einigen.
Die beteiligten Ministerien wollten die teilweise Einigung auf Nachfrage
weder bestätigen noch dementieren. „Wir haben bisher Gespräche geführt und
führen auch weiterhin Gespräche“, sagte eine Sprecherin des
Innenministeriums. Am späten Nachmittag dementierte Maas in der
Süddeutschen Zeitung die angeblichen Pläne für einen Alleingang der
Bundesregierung: es gäbe „nichts Neues“, so der Bundesjustizminister.
Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, zeigte
sich überrascht. „Eigentlich hatten die Koalitionsfraktionen vereinbart,
zunächst das weitere Vorgehen der EU-Kommission abzuwarten.“ Derzeit führe
die EU-Kommission eine Umfrage unter den EU-Mitgliedstaaten durch, ob eine
neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erwünscht ist, nachdem der
Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 die bisherige Richtlinie für
rechtswidrig erklärt hatte. Die EU-Regierungen sollten auch mitteilen, wie
eine neue Richtlinie aussehen könnte. „Mit Ergebnissen ist in den nächsten
Wochen oder Monaten zu rechnen“, so Fechners Erwartung.
„Sollte die Koalition eine Vorratsdatenspeicherung ohne EU-Vorgabe
einführen wollen, wäre das nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, sagt
Fechner. „Dann müsste zumindest der SPD-Parteikonvent im Juni darüber
beraten.“ Eine so grundlegende Frage könne nicht ohne Rückkoppelung mit der
Partei entschieden werden.
Eine erste Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hatte die EU 2006
beschlossen. Danach mussten die EU-Staaten sicherstellen, dass
Telefonverbindungs- und -standortdaten mindestens ein halbes Jahr bei den
Providern gespeichert werden. Das Gleiche gilt für die Internet- und
E-Mail-Verbindungsdaten, insbesondere die zugeteilte IP-Adresse. In
Deutschland wurde die Vorratsspeicherung 2008 eingeführt. 2010 forderte das
Bundesverfassungsgericht jedoch ein Gesetz mit mehr Datenschutz.
Anschließend blockierte die damalige FDP-Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger eine Wiedereinführung.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2013 heißt es, man werde die
EU-Richtlinie umsetzen, um Zwangsgelder zu vermeiden. Dann aber kippte der
EuGH im April 2014 aufgrund von Klagen aus Irland und Österreich die
EU-Richtlinie. Sie greife zu sehr in die EU-Grundrechte auf Privatheit und
Datenschutz ein. Seither besteht keine Pflicht mehr zur Einführung.
Zunächst sah es so aus, als ob in dieser Wahlperiode nichts mehr passieren
würde. Selbst wenn die EU-Kommission sich dazu entschließt, einen neuen
Vorschlag vorzulegen, dürfte es zwei bis drei Jahre dauern, bis er von
EU-Ministerrat und Europäischem Parlament beschlossen ist. Falls sich die
Bundesregierung wirklich darauf geeinigt hat, nicht auf die EU zu warten,
wäre das eine völlig neue Lage.
8 Mar 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
EU
Schwerpunkt Überwachung
Bundesregierung
Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht
SPD
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Schwarz-rote Koalition
Hans-Peter Uhl
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