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# taz.de -- Gesetz zur Frauenquote: Männer werden nicht gefördert
> Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird das Gleichstellungsgesetz noch
> einmal geändert. Die Männerförderung wird so ausgehöhlt.
Bild: Männer profitieren nicht mehr vom künftigen Gleichstellungsgesetz.
BERLIN taz | Pünktlich zum Internationalen Frauentag soll das Gesetz zur
Frauenquote Ende der Woche im Bundestag verabschiedet werden. Jetzt wird es
noch einmal geändert. Die Veränderung betrifft das Gleichstellungsgesetz
für den öffentlichen Dienst, das zusammen mit der Einführung der
Frauenquote für die Wirtschaft novelliert werden soll.
Entfernt wird aus dem Gesetzentwurf die Förderung von Männern dort wo sie
„unterrepräsentiert“ sind. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der
Unionsfraktion, Nadine Schön, mit. „Männerförderung soll es nur geben, wenn
eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert“, sagte sie.
Zuvor hatte es geheißen, dass Männer gefördert werden sollten, wo sie
„unterrepräsentiert“ sind. Das hätte bedeutet, dass männliche Erzieher u…
Sekretäre gefördert werden. Das wurde nun verhindert.
„De fakto ist die Männerförderung damit ausgehöhlt“, heißt es in
Koalitinskreisen. Denn Bereiche, in denen Männer strukturell benachteiligt
werden, sind schwer vorstellbar. „Angesichts einer nicht bestehenden
strukturellen Benachteiligung von Männern wirkt der Vorschlag der
Bundesregierung planlos“, urteilt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin
der Grünen im Bundestag.
Die Grünen wollen, dass der gesamte Gesetzesteil, der den öffentlichen
Dienst betrifft, noch einmal überarbeitet wird. „Anstelle hilfloser
Gesichtswahrungsversuche sollte die Bundesregierung unserem Änderungsantrag
folgen, das Bundesgleichstellungsgestz aus dem Verfahren zu nehmen und auf
einer soliden Grundlage überarbeiten.“
Die Änderung soll Dienstagnachmittag in den Regierungsfraktionen
beschlossen werden. Am Freitag soll das Gesetz rechtzeitig zum
Internationalen Frauentag im Bundestag verabschiedet werden. Die Änderung
kam zustande, nachdem Gleichstellungsbeauftragte protestiert hatten. Sie
befürchteten eine Arbeitsflut, wenn sie Männer dort fördern sollten, wo sie
unterrepräsentiert werden. Zudem hatten namhafte Juristen bemängelt, dass
das Grundgesetz nur vorsehe, das real benachteiligte Geschlecht zu fördern.
Das seien aber Männer in Sekretärsberufen mit Sicherheit nicht. Das Gesetz
sei damit nicht verfassungsfest.
3 Mar 2015
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Bundestag
Förderung
Wirtschaft
Gleichstellung
Frauenquote
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Gender
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