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# taz.de -- Zukunft der Mieter in Berlin: „Verdrängung ist nicht zu stoppen�…
> Die grüne Baustadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Sibyll Klotz, über das
> neue Umwandlungsverbot und die Gentrifizierung rund um den
> Gleisdreieckpark.
Bild: Die Mieten steigen und steigen und steigen...
taz: Frau Klotz, am Dienstag hat der Senat die Umwandlungsverordnung
beschlossen. Noch in diesem Monat soll das Instrument, mit dem die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll, in Kraft
treten. Ein Grund zum Feiern?
Sibyll Klotz: Bestimmt nicht, dafür kommt das Ganze viel zu spät. Aber ich
bin zufrieden, dass die Umwandlungsverordnung jetzt endlich da ist.
Was bedeutet das für die Mieter in Tempelhof-Schöneberg?
Es bedeutet, dass überall dort, wo es soziale Erhaltungsgebiete gibt, wir
von der Möglichkeit Gebrauch machen können, die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen abzulehnen.
Wie viele Erhaltungsgebiete haben Sie in Ihrem Bezirk?
Wir haben jetzt drei solcher Gebiete, also einmal rund um den
Barbarossaplatz und den Bayerischen Platz, dann die Bautzener Straße und
schließlich den Kaiser-Wilhelm-Platz. Für ein viertes Gebiet, die
Schöneberger Insel, gibt es einen Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes.
Da laufen derzeit die Untersuchungen.
Wann wird die Schöneberger Insel dazukommen?
Das wird noch im Laufe des Jahres sein.
Wie viele Mieter werden in diesen Gebieten dann geschützt sein?
In den drei festgesetzten Gebieten befinden sich 13.000 Mietwohnungen. Mit
der Schöneberger Insel kommen schätzungsweise noch einmal zwischen 4.000
und 5.000 Wohnungen dazu.
Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen Jahren in
Tempelhof-Schöneberg umgewandelt?
Wie Charlottenburg-Wilmersdorf hat Schöneberg schon in der Vergangenheit
immer viele Eigentumswohnungen gehabt. Jede vierte Wohnung ist bereits
umgewandelt. Oft auch von selbst nutzenden Eigentümern. Entscheidend ist
der Umwandlungsdruck in den vier Erhaltungsgebieten. So hat sich im Bereich
Kaiser-Wilhelm-Platz die Zahl der Umwandlungen von 2012 zu 2013 fast
verdoppelt. Es ist nach unserer Einschätzung so, dass es bei weiteren
Umwandlungen eine deutliche Entmischung der Wohnbevölkerung gäbe. Da wollen
wir gegensteuern.
Jede Umwandlung in den Erhaltungsgebieten muss nun ja vom Bezirk genehmigt
werden. Mit welcher Begründung können Sie das verweigern?
Mit den städtebaulichen Gründen, mit denen wir auch die soziale
Erhaltungsverordnung ins Leben gerufen haben. Wir wollen mit diesem
Instrument einen Beitrag dazu leisten, dass es keine Entmischung der
Wohnbevölkerung gibt. Wir können Verdrängung zwar nicht stoppen, aber wir
können sie verlangsamen.
Wenn der Eigentümer aber sagt, dass er innerhalb von sieben Jahren nur an
die Mieter verkauft, müssen Sie genehmigen.
Das ist die Ausnahmeregelung, ja. Ebenso wenn die Verweigerung zu
wirtschaftlicher Unzumutbarkeit führt oder das Grundstück vererbt wird und
zu Teileigentum für die Erben führt.
Eines der großen Themen in Ihrem Bezirk ist der Verkauf der Großgörschen-
und Katzlerstraße durch die bundeseigene Bima an einen privaten Käufer. Im
Februar hat der Haushaltsausschuss des Bundestags dafür grünes Licht
gegeben. Kein Happy End.
Nein, überhaupt kein Happy End. Im Gegenteil. Das ist super ärgerlich, weil
die Mieterinnen und Mieter der Großgörschen- und Katzlerstraße diejenigen
waren, die Bima-Wohnungen in Berlin als Thema auf die politische Bühne
gehoben haben. Sie haben auch dazu beigetragen, dass es die Paketlösung
gibt, mit der der Senat 4.660 Wohnungen von der Bima kauft. Dass es nun
ausgerechnet sie sind, die nicht im Paket sind, das ist schon ziemlich
bitter.
Nun haben Sie eine Frist, innerhalb deren sie als Bezirk entscheiden
können, ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Wollen Sie denn?
Ja, das wollen wir.
Wie läuft dieses Verfahren konkret?
Das heißt, dass wir das Negativzeugnis, das der Eigentümer bei uns
beantragt, nicht erteilen.
Das Negativzeugnis bedeutet, dass der Bezirk keine Bedenken gegen den
Verkauf hat.
Genau. Wir wollen den neuen Eigentümer auf die Ziele verpflichten, die es
im sozialen Erhaltungsgebiet gibt, zu dem ja die ehemaligen Bima-Häuser
gehören.
Das ist die sogenannte Abwendungsvereinbarung, mit der der Eigentümer Ihr
Vorkaufsrecht abwenden kann.
So ist es. Er muss in einem solchen Dokument versichern, dass er keine
Luxusmodernisierung und keine Umwandlung vornimmt. Wenn das so ist, werden
wir das auch unterzeichnen. Man muss dazu aber wissen, dass das nur eine
Gültigkeit von zehn Jahren hat.
Was, wenn er dazu nicht bereit ist?
Dann müssen wir in der Lage sein, juristisch und finanziell das
Vorkaufsrecht auszuüben. Das wollen wir tun.
Hat sich der Eigentümer bereits dazu geäußert?
Nein.
Es wurde ja kritisiert, dass das Verkehrswertgutachten, dass die Bima
erstellt hat, mit 7,1 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt war. Zumal in
einem Gebiet, in dem nun auch eine Umwandlung nicht mehr ohne weiteres
möglich ist. Haben Sie als Bezirk da auch ein eigenes Gutachten in Auftrag
gegeben?
Ich kenne das Verkehrswertgutachten der Bima bis heute nicht. Übrigens auch
nicht die Abgeordneten, die im Haushaltsausschuss des Bundestages sitzen.
Das ist schon ein tolles Ding. Aber natürlich ist eine Voraussetzung für
die Ausübung des Vorkaufsrechtes die, dass es ein eigenes
Verkehrswertgutachten gibt.
Das liegt bei Ihnen in der Schublade.
Ja.
Mit welchem Ergebnis? Waren die 7,1 Millionen wirklich zu teuer?
Dazu möchte ich beim jetzigen Stand des Verfahrens nichts sagen.
Falls es nicht zu dieser Vereinbarung mit den Eigentümern kommt, müssen Sie
innerhalb von acht Wochen den ganzen Verkauf stemmen. Nun hat der Bezirk
dafür aber kein Geld. Sind Sie da in Gesprächen mit dem Senat und den
Wohnungsbaugesellschaften?
Wir sind als Bezirk mit allen relevanten Stellen in einem guten Kontakt. Es
ist auch kein Geheimnis, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die ja selbst im
Bieterverfahren den Finger gehoben hat …
die Gewobag
… dass es mit denen auch Gespräche gibt.
Das wäre ja ein Präzedenzfall.
So ist es.
Kommen wir zum Neubau. Mittlerweile ist es so, dass jedes Neubauvorhaben zu
Protesten führt. Am Mauerpark hat Bausenator Geisel nun die Reißleine
gezogen und das Verfahren an sich gezogen. Damit wird auch einem
Bürgerbegehren die Grundlage entzogen. Ein unfreundlicher Akt des Senats
gegenüber den Bezirken?
Das muss ich schon aus bezirklicher Sicht kritisieren. Bei der Bewertung
des konkreten Falls will ich mich zurückhalten, weil ich da zu wenig
drinstecke. Grundsätzlich ist es aber ein Problem, wenn es bei Bauvorhaben
lange Aushandlungsprozesse gibt, die zu einem Kompromiss führen, dieser
dann aber zum Schluss von einer Partei wieder grundsätzlich in Frage
gestellt wird. Wir werden beim Thema Neubau immer wieder diese Kompromisse
schließen müssen.
Auch der Gleisdreieckpark ist fertiggestellt. Können Sie schon sagen,
inwieweit er auch zur Aufwertung und Verdrängung beigetragen hat?
Wenn eine Gegend mehr Grün bekommt, mehr Freiräume, mehr Spielplätze, ist
das natürlich auch eine Verbesserung der Wohngegend. Ich kann aber nicht
sagen, wie viel an Aufwertung der Gegend auf den Park zurückzuführen ist.
Aber was sagt das auch aus? Dass wir keine Grünflächen und Spielplätze mehr
machen sollen?
In der Pohlstraße, war neulich aus dem Quartiersrat zu hören, seien viele
türkische und arabische Namen von den Klingelschildern verschwunden.
Das jetzt allein auf den Park zurückführen zu wollen, ist aber reichlich
unterkomplex. Die Verdrängung hat mit vielen Faktoren zu tun.
6 Mar 2015
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Wohnungspolitik
Senat
Berlin
Park am Gleisdreieck
Modernisierung
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