# taz.de -- Seiten entfernen auf Facebook: Die Reste der HoGeSa | |
> Von HoGeSa ist auf Facebook nur wenig übrig. Die meisten Seiten wurden | |
> gelöscht. Eine Seltenheit – denn zu oft lässt das Netzwerk hetzerische | |
> Inhalte stehen. | |
Bild: Beleidigende Nazis auf Facebook: oft kein Verstoß gegen die Gemeinschaft… | |
Wenn eine Seite „nicht auf Facebook sein sollte“, kann man sie dem sozialen | |
Netzwerk [1][melden]. Auf Facebook mobilisieren Aktivisten zum kollektiven | |
Anzeigen von Seiten der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) und erreichten | |
so, dass fast sämtliche Seiten und Veranstaltungen aus dem sozialen | |
Netzwerk entfernt wurden. Doch auch die Rechten schafften es, genug Klicks | |
zusammenzubekommen, um die gegnerische „No HogeSa“ auf Facebook | |
verschwinden zu lassen. | |
Zum Löschen ist also vor allem nötig, eine hohe Anzahl an Meldungen zu | |
generieren. Denn von sich aus sieht Facebook selten Anlass, Seiten zu | |
entfernen, auch wenn diese inhaltlich den „Gemeinschaftsstandards“ des | |
sozialen Netzwerks widersprechen. | |
Anders beim Kampf gegen den Rechten und Linken um HoGeSa auf Facebook: Fast | |
stündlich wurden nach der Demo in Köln neue HoGeSa-Seiten in den | |
verschiedensten Rechtschreibvariationen erstellt – und wieder gelöscht. | |
Nach dem Meldungskampf ist momentan noch eine Seite namens „Ho Ge Sa“ | |
übrig, die nicht über die öffentliche Suche zu finden ist und deshalb auch | |
nur 192 „Gefällt mir“ hat. | |
Die Veranstaltung für die „Ho.Ge.Sa“-Demo in Hannover wurde von | |
„Heimatliebe ist kein Verbrechen“ erstellt, deren erste Facebook-Seite | |
ebenfalls schon gelöscht wurde. „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ baut sich | |
nun eine neue Fanpage auf. Daneben gibt es noch zwei auf Facebook aktive | |
Fahrgemeinschaftsgruppen – öffentlich und nicht öffentlicht. Dort regten | |
sich die Rechten über den Bahnstreik während der Demo in Köln auf und wüten | |
nun gegen antifaschistische Seiten. | |
## Das große Jammern | |
Um auf ihre neue Seiten hinzuweisen oder sich über „Zensur“ zu beschweren, | |
weichen einige Rechte auf alternative Netzwerke aus. Nazis gibt es überall: | |
bei Youtube, auf Tumblr und im russischen VKontakte – „Dort werden öfter | |
mal Videos veröffenlicht, die auf Facebook nicht so erwünscht sind“, | |
schreibt der User „Mut zur Wahrheit“ auf Facebook. Bei Twitter klingt das | |
große Jammern so: | |
@HoGeSa_Info: „Facebook sperre Beitraege geloescht !! #JetztErstRecht | |
#Facebook #HoGeSa #WutBürger #Meinungsfreiheit #Grundgesetz“ | |
@Fresse_Presse: „Skandal Facebook löscht Einladung zur Petition 'Sofortige | |
Abschiebung ausländischer Salafisten / Islamisten'“ | |
@Einzelfallbearb: „WARNUNG! NICHT AUF FACEBOOK POSTEN! #Petition Sofortige | |
Abschiebung ausländischer Salafisten / Islamisten“ | |
@AllahPoperzia: „Marokkanisches Unternehmen übernimmt gemeldete Inhalte bei | |
Facebook, deswegen wird auch keine Hass-Islam-Hetze und Kopf-ab-Bilder | |
gelöscht.“ | |
Auch bei Twitter kann man [2][so einiges melden], was eventuell gegen die | |
Richtlinien des Kurznachrichtendienstes verstößt: Spam, pornografische | |
Bilder, Kreditkarteninformationen, private Telefonnummern, gefälschte | |
Waren, gegen das Urheberrecht verstoßende Fotos. Volksverhetzende und zu | |
Straftaten aufrufende Tweets gehen jedoch durch. Und verbotene Symbole | |
sowieso. | |
Zwar kann man diese anzeigen, gelöscht werden diese jedoch nicht. Wenn | |
überhaupt, werden sie nur dem spezifischen Land „vorenthalten“, [3][wie | |
Twitter es nennt]. Mit einer ausländischen IP-Adresse bleiben Tweets und | |
Accounts jedoch weiterhin sichtbar. | |
„Facebook, Instagram und Twitter wenden sich alle an den deutschen Markt, | |
deshalb ist deutsches Recht gegenüber den Internetkonzernen in der Regel | |
anwendbar“, sagt Rechtsanwältin Nina Diercks, die den [4][Social Media | |
Recht Blog] betreibt. Auch das deutsche Datenschutzrecht sei anwendbar, | |
wenn die Konzerne eine Niederlassung in Deutschland haben. | |
Beim Hakenkreuzen sieht es dagegen anders aus: Diese fallen als verbotenes | |
Symbol und Volksverhetzung unters Strafgesetzbuch – und dieses sei | |
personenbezogen, sagt Diercks. Die Nutzer verwirkliche das Hakenkreuz, | |
nicht das Unternehmen. „Insoweit wäre eine Bestrafung des Unternehmens, | |
dessen Kunden die Straftaten begehen, ja auch nicht wirklich sachgerecht“. | |
## Oft kein Richtlinienverstoß | |
So wendet das amerikanische Unternehmen Facebook vor allem seine eigenen | |
Moralvorstellungen an. Dashalb werden pornografische Inhalte zeitnah | |
gelöscht, gewaltverherrlichende Videos dagegen bleiben in der Timeline. | |
Auch die Seite „Steinbruch statt Asylheim“ verstieß nicht gegen Facebooks | |
Standards: „Danke, dass du dir die Zeit nimmst, etwas zu melden, was | |
eventuell gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“, antwortet Facebook | |
auf die Meldungen wegen hetzerischen Posts gegen Flüchtlinge. Einen Grund | |
zur Löschung sah Facebook jedoch nicht. | |
Inzwischen haben die Betreiber der Seite diese selbst heruntergenommen. Bis | |
dahin stellte Facebook jedoch keinen Richtlinienverstoß fest: „Wir haben | |
die von dir wegen Hassbotschaften oder -symbole gemeldete Seite geprüft und | |
festgestellt, dass sie nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“. | |
Die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook betonen zwar, dass es verboten | |
sei, Personen oder Gruppen „aufgrund ihrer Rasse, Volkszugehörigkeit, | |
nationalen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres | |
Gesundheitszustands oder Geschlechts anzugreifen“, doch der Spielraum ist | |
groß, denn: „Facebook erlaubt keine Hassbotschaften, unterscheidet | |
allerdings zwischen ernsthaften und humorvollen Botschaften“, heißt es | |
weiter. | |
Doch wie humorvoll ist ein Satz wie „Nach Deutschland billigt jetzt auch | |
Österreich Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien“? Der | |
findet sich auf der Seite „Deutschland gegen Kindesmissbrauch“ mit über | |
41.000 Likes. | |
4 Nov 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://www.facebook.com/help/263149623790594/ | |
[2] http://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/238-report-… | |
[3] http://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/238-report-… | |
[4] http://www.socialmediarecht.de/ | |
## AUTOREN | |
Svenja Bednarczyk | |
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