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# taz.de -- Neue Nutzungsbedingungen: Bundestag prüft Facebook
> Zum Monatsende ändert Facebook seine AGBs. Damit wird die Erhebung von
> Daten vereinfacht. Die Neuerungen sind nun Thema im Bundestag.
Bild: Wer sich nach dem 30. Januar 2015 auf Facebook einloggt, stimmt den neuen…
BERLIN/SAN FRANCISCO dpa/rtr | Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook
beschäftigt nun auch den Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der
Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und
Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht
ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft
würden. „Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und
wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?“, sagte Mechthild Heil
(CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist.
Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das
Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass
zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die
geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.
Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet
würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. „Facebook ist
nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt“,
sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum
„Recht auf Vergessen“ sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales
Recht halten müsse.
Facebook will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 30. Januar
ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen
kann. Außerdem können sie herausfinden, warum sie bestimmte Werbung sehen.
Nutzer können Anzeigen auch ausblenden. Die neuen AGB ermöglichen aber auch
eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens.
## Widerspruch unmöglich
Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln
automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur
komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD),
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe
mit den neuen AGB „sehr weit“, erklärte Kelber. In einem Brief an das
Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.
Die CDU-Abgeordnete Heil fand auch Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich
bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen
zu liefern. „Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert“,
sagte Heil. „Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird,
auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist.“
Mit ihrer Kritik erreichten die Abgeordneten jedoch kein Einlenken von
Facebook. „Änderungen wurden heute keine angekündigt“, sagte Heil.
## Wachstum dank Smartphone-Werbung
Dafür verkündete Facebook Wachstumskurs. Dank einer großen Nachfrage nach
Werbeanzeigen auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets steigerte das
weltgrößte Internetnetzwerk den Umsatz im vierten Quartal um 49 Prozent auf
3,85 Milliarden Dollar.
Facebook hält mit dem Trend zum mobilen Internet mit. Die Reklame auf
diesen Geräten machte verglichen mit dem gesamten Werbeumsatz 69 Prozent
nach 53 Prozent im Vorjahr aus. Die Zahl der monatlichen Nutzer bezifferte
Facebook auf 1,39 Milliarden. Facebook will nach früheren Angaben im
laufenden Geschäftsjahr deutlich mehr investieren, um seine
milliardenschwere Marktstellung zu behaupten.
29 Jan 2015
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