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# taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Haftbefehl gegen Putin
> Russlands Präsident wird für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht. Er
> habe die Entführung ukrainischer Kinder angeordnet.
Bild: In 123 Ländern mit Haftbefehl gesucht: Der russische Präsident Wladimir…
Freiburg taz | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat
einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.
Ihm wird [1][die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland]
vorgeworfen. Putin muss nun in weltweit 123 Staaten mit der Verhaftung
rechnen.
Seit März 2022 ermittelt der britische IstGH-Chefankläger Karim Khan zur
„Situation in der Ukraine“. Dabei blieben die Ermittlungen bisher offiziell
neutral. Doch am 22. Februar 2023 beantragte Khan einen Haftbefehl gegen
den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Diesem Antrag gab nun eine mit
drei Richter:innen besetzte Vorprüfungskammer des Internationalen
Strafgerichtshof statt.
Der Haftbefehl wird mit der rechtswidrigen Verschleppung ukrainischer
Kinder nach Russland begründet. Nach dem römischen Statut, auf dem der
IStGH gründet, gilt dies [2][als Kriegsverbrechen]. Putin sei – gemeinsam
mit anderen – persönlich für das Verbrechen verantwortlich, so der
Gerichtshof. Die ukrainische Regierung wirft Russland vor, dass 16.000
ukrainische Kinder aus den besetzten Gebieten nach Russland gebracht
wurden.
Ein zweiter Haftbefehl richtet sich gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische
Beauftragte für Kinderrechte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung
organisiert sie die Verbringung der Kinder. Sie wirbt auch regelmäßig im
Fernsehen dafür, dass russische Eltern die ukrainischen Kinder adoptieren
sollen. Putin habe ergänzend hierzu im vergangenen Mai ein Dekret erlassen,
um ukrainische Kinder schneller in Russland einbürgern zu können.
## Erste Haftbefehle im Zusammenhang mit russischem Überfall
Wie die New York Times am Montag berichtete, wollte Chefermittler Khan den
Haftbefehl gegen Putin auch noch auf einen zweiten Grund stützen: [3][die
gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur], etwa von Kraftwerken. Auch dies
hätte als Kriegsverbrechen gegolten. Dieser Vorwurf wird jedoch in der am
Freitag veröffentlichten Mitteilung des IStGH nicht erwähnt.
Der Haftbefehl gegen Putin und Lwowa-Belowa ist der erste bekannt gewordene
Haftbefehl im Zusammenhang [4][mit dem russischen Überfall auf die
Ukraine]. Denkbar ist, dass es schon früher Haftbefehle gegen russische
Verantwortliche gab, die aber geheim gehalten werden, um die Ermittlungen
nicht zu stören. Im konkreten Fall hat sich der IStGH allerdings bewusst
für eine Veröffentlichung entschieden, auch in der Hoffnung, dass die
weitere Verschleppung von Kindern nun aufhöre.
Putin muss nun nicht unmittelbar mit einer Verhaftung rechnen – solange er
sich in Russland aufhält oder in anderen Staaten, die das Römische Statut
nicht unterzeichnet haben. Dazu zählen etwa China, Indien oder
Weißrussland. Dagegen sind die 123 Unterzeichnerstaaten des IStGH-Statuts,
inklusive aller EU-Staaten, nun verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er
ihr Gebiet betritt. Der russische Präsident müsste dann an den IStGH nach
Den Haag in den Niederlanden überstellt werden, wo er in Untersuchungshaft
genommen würde. Die übliche völkerrechtliche Immunität für Staats-Chefs
gilt vor dem IStGH nicht.
Der Haftbefehl war möglich, obwohl Russland das Römische Statut nicht
unterzeichnet hat und daher eigentlich nicht an die entsprechenden
Verpflichtungen gebunden ist. Allerdings fand das [5][mutmaßliche
Verbrechen auf ukrainischem Boden] statt. Und die Ukraine hat sich in zwei
Erklärungen von 2014 und 2015 der Rechtsprechung des IStGH für alle
Verbrechen ab November 2013 unterworfen. Wegen dieser alten Erklärungen
sind Ermittlungen gegen Putin möglich, obwohl auch die Ukraine das Römische
Statut bisher nicht unterzeichnet hat.
17 Mar 2023
## LINKS
[1] /Krieg-in-der-Ukraine/!5849294
[2] /Ermordete-Zivilisten-in-der-Ukraine/!5919243
[3] /Treffen-der-G7-Innenminister/!5896168
[4] /Ex-Praesident-Hollande-ueber-den-Krieg/!5915497
[5] /Gespraech-mit-ukrainischem-Justizminister/!5897201
## AUTOREN
Christian Rath
Dominic Johnson
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