# taz.de -- Polizeigesetz in Schleswig-Holstein: Von Todesschüssen und Fußfes… | |
> Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein legt einen Entwurf für ein | |
> neues Polizeigesetz vor und rühmt sich, Bürgerrechte gewahrt zu haben. | |
Bild: Sollen künftig auch in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen: Fußfesseln | |
NEUMÜNSTER taz | Tödliche Schüsse, Waffengebrauch gegen Minderjährige, | |
Fußfesseln: Im Entwurf für das Polizeigesetz, das Schleswig-Holsteins | |
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Dienstag in Kiel vorstellte, | |
stehen Punkte, die unter den Parteien der Jamaika-Koalition umstritten | |
waren. Dennoch sei der Entwurf insgesamt etwas, „mit dem wir uns sehen | |
lassen können“, fasst Burkhard Peters, Sicherheitsexperte der grünen | |
Landtagsfraktion, im Gespräch mit der taz zusammen. Auch CDU und FDP sind | |
zufrieden. Die Opposition bleibt kritisch. | |
„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir unseren Polizistinnen und Polizisten | |
die nötige Rechts- und Handlungssicherheit geben“, sagte Grote. Er verwies | |
darauf, dass es heute ganz andere Gefährdungslagen gebe als bei der | |
jüngsten Reform vor zwölf Jahren. Dass das Polizeigesetz geändert wird, | |
liegt an bundesrechtlichen Vorgaben, an die die Landesgesetze angepasst | |
werden müssen. In vielen Regionen nutzten die Regierungen die Reform, um | |
die Rechte der Behörden auszuweiten, was – wie in Bayern – heftige Proteste | |
nach sich zog. | |
Im Norden solle das nicht passieren, so Peters, und der polizeipolitische | |
Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg Hansen, pflichtet mit Verweis auf | |
Bürgerrechte bei: „Ein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild ist mit | |
unserem Selbstverständnis nicht vereinbar.“ | |
Dennoch dürfen, wenn das Gesetz wie geplant im Frühjahr in Kraft tritt, | |
Polizist*innen in Schleswig-Holstein tödliche Schüsse anwenden, um | |
Täter*innen in Extremlagen zu stoppen. Die Waffe darf auch gegen | |
Jugendliche unter 14 Jahren eingesetzt werden. Burkhard Peters nennt als | |
Beispiel einen Amoklauf an einer Schule, bei dem das Leben anderer Kinder | |
bedroht ist. | |
## Ausgeweitete Überwachungsrechte | |
Fußfesseln sollen bei sogenannten Gefährder*innen zum Einsatz kommen. | |
Elektroschocker, sogenannte Taser, sollen getestet werden. Bodycams haben | |
einen Test bereits hinter sich, nun sollen die Kameras am Körper regelhaft | |
angewendet werden. Ausschalten muss die Polizei sie aber, wenn sie | |
Verdächtige in deren Wohnungen verfolgen. Ausgeweitet werden | |
Überwachungsrechte. Unter anderem soll die Landespolizei anlasslos in | |
Grenzregionen und auf Verkehrsachsen kontrollieren dürfen. | |
Aus Sicht der Grünen waren auch Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung im | |
Netz schwierige Punkte. Gemeinsam mit der FPD sei es gelungen, die CDU von | |
einer Spähsoftware wie dem „Staatstrojaner“ abzubringen. „Mit solchen | |
Methoden beteiligt sich der Staat daran, die Sicherheit des Netzes zu | |
korrumpieren“, sagt Burkhard Peters. Den Trojaner hatten Grüne zur „roten | |
Linie“ erklärt. | |
Kritik am Gesamtpaket kommt auch von der SPD. Wesentliche Punkte der | |
sicherheitspolitischen Diskussion würden ausgeblendet, sagte deren | |
polizeipolitische Sprecherin, Kathrin Wagner-Bockey. Zudem werde zu viel | |
über Terror und zu wenig über Alltagskriminalität gesprochen. So fehle etwa | |
das Thema häusliche Gewalt. | |
6 Nov 2019 | |
## AUTOREN | |
Esther Geißlinger | |
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