| # taz.de -- Hamburg setzt auf Algorithmus: Polizeigesetz zu scharf | |
| > Jurist*innen kritisieren das Hamburger Polizeigesetz. Dass der | |
| > Datenschutzbeauftragte eingeschränkt werde, widerspreche EU-Recht. | |
| Bild: Was sollen sie dürfen, die Hamburger Polizisten? | |
| Hamburg taz | Jurist*innen haben sich der Kritik der Datenschutzbehörde am | |
| neuen Hamburger Polizeigesetz angeschlossen. Der bisherige Gesetzentwurf | |
| entspreche in diesem Punkt nicht der EU-Richtlinie, erklärten sie bei einer | |
| Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss. Insgesamt sei der Entwurf aber | |
| sehr moderat und ausgewogen. | |
| Problematisch sei, dass [1][der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes | |
| Caspar] die Polizei nicht mehr per Anordnung vom Datensammeln abhalten | |
| kann. „Eine unabhängige Behörde ist wichtig, weil Betroffene häufig selbst | |
| nichts von der Datensammlung wissen“, kritisierte Dieter Kugelmann vor dem | |
| Ausschuss. Er ist Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz. In Hamburg | |
| bliebe der Behörde nur eine Feststellungsklage. Das hielten fünf der sechs | |
| Expert*innen für unzureichend. | |
| Sie forderten außerdem Präzisierungen zur geplanten Datenanalyse. In | |
| Zukunft soll ein Algorithmus polizeiliche Daten auswerten, um Straftaten | |
| vorherzusehen. Ob das problematisch ist, hänge von der Art der Daten ab, | |
| sagte Sebastian Golla von der Uni Mainz. Er schlug eine Informationspflicht | |
| des Senats an die Bürgerschaft über die genauen Methoden vor. | |
| Die Polizei darf Informationen insgesamt 20 Jahre lang speichern, danach | |
| kann sie die Daten weiter „mitziehen“. Rechtsanwältin Anna Luczak forderte, | |
| das müsse ein*e Richter*in bestätigen. Auch über die Verlängerung einer | |
| Meldeauflage solle ein Gericht entscheiden. | |
| ## Zehn Tage Präventivhaft | |
| [2][Kritik gab es auch an der elektronischen Fußfessel.] Der Gesetzentwurf | |
| erlaubt die, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Das könne sch… | |
| eine einfache Körperverletzung sein, warnte Matthias Fischer von der | |
| hessischen Polizeihochschule: Die Eingriffsschwelle müsse höher liegen. | |
| Der Hamburger Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zur | |
| Online-Überwachung und zur Präventivhaft, die andere Bundesländer | |
| aufgenommen haben. Das sei aber auch nicht nötig, erklärten die | |
| Expert*innen. Die Regeln zur Online-Durchsuchung seien streng und die | |
| technischen Möglichkeiten der Polizei begrenzt, sagte Kugelmann. | |
| In Rheinland-Pfalz habe die Polizei sie deshalb noch nie genutzt. Die | |
| Präventivhaft ist in Hamburg bisher auf zehn Tage beschränkt. Eine | |
| Ausweitung sei möglich, aber nicht nötig, waren sich die Jurist*innen | |
| einig. Der Innenausschuss berät am 1. Oktober weiter. | |
| 25 Sep 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Jana Hemmersmeier | |
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