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# taz.de -- Hamburg setzt auf Algorithmus: Polizeigesetz zu scharf
> Jurist*innen kritisieren das Hamburger Polizeigesetz. Dass der
> Datenschutzbeauftragte eingeschränkt werde, widerspreche EU-Recht.
Bild: Was sollen sie dürfen, die Hamburger Polizisten?
Hamburg taz | Jurist*innen haben sich der Kritik der Datenschutzbehörde am
neuen Hamburger Polizeigesetz angeschlossen. Der bisherige Gesetzentwurf
entspreche in diesem Punkt nicht der EU-Richtlinie, erklärten sie bei einer
Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss. Insgesamt sei der Entwurf aber
sehr moderat und ausgewogen.
Problematisch sei, dass [1][der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes
Caspar] die Polizei nicht mehr per Anordnung vom Datensammeln abhalten
kann. „Eine unabhängige Behörde ist wichtig, weil Betroffene häufig selbst
nichts von der Datensammlung wissen“, kritisierte Dieter Kugelmann vor dem
Ausschuss. Er ist Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz. In Hamburg
bliebe der Behörde nur eine Feststellungsklage. Das hielten fünf der sechs
Expert*innen für unzureichend.
Sie forderten außerdem Präzisierungen zur geplanten Datenanalyse. In
Zukunft soll ein Algorithmus polizeiliche Daten auswerten, um Straftaten
vorherzusehen. Ob das problematisch ist, hänge von der Art der Daten ab,
sagte Sebastian Golla von der Uni Mainz. Er schlug eine Informationspflicht
des Senats an die Bürgerschaft über die genauen Methoden vor.
Die Polizei darf Informationen insgesamt 20 Jahre lang speichern, danach
kann sie die Daten weiter „mitziehen“. Rechtsanwältin Anna Luczak forderte,
das müsse ein*e Richter*in bestätigen. Auch über die Verlängerung einer
Meldeauflage solle ein Gericht entscheiden.
## Zehn Tage Präventivhaft
[2][Kritik gab es auch an der elektronischen Fußfessel.] Der Gesetzentwurf
erlaubt die, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Das könne sch…
eine einfache Körperverletzung sein, warnte Matthias Fischer von der
hessischen Polizeihochschule: Die Eingriffsschwelle müsse höher liegen.
Der Hamburger Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zur
Online-Überwachung und zur Präventivhaft, die andere Bundesländer
aufgenommen haben. Das sei aber auch nicht nötig, erklärten die
Expert*innen. Die Regeln zur Online-Durchsuchung seien streng und die
technischen Möglichkeiten der Polizei begrenzt, sagte Kugelmann.
In Rheinland-Pfalz habe die Polizei sie deshalb noch nie genutzt. Die
Präventivhaft ist in Hamburg bisher auf zehn Tage beschränkt. Eine
Ausweitung sei möglich, aber nicht nötig, waren sich die Jurist*innen
einig. Der Innenausschuss berät am 1. Oktober weiter.
25 Sep 2019
## LINKS
[1] /Datenschuetzer-ueber-neues-Polizeigesetz/!5624560/
[2] /Neues-Polizeigesetz/!5610094/
## AUTOREN
Jana Hemmersmeier
## TAGS
Polizeigesetz
Reform
Präventivhaft
Fußfessel
Hamburg
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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Datenschutzbeauftragte
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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