# taz.de -- Hamburg setzt auf Algorithmus: Polizeigesetz zu scharf | |
> Jurist*innen kritisieren das Hamburger Polizeigesetz. Dass der | |
> Datenschutzbeauftragte eingeschränkt werde, widerspreche EU-Recht. | |
Bild: Was sollen sie dürfen, die Hamburger Polizisten? | |
HAMBURG taz | Jurist*innen haben sich der Kritik der Datenschutzbehörde am | |
neuen Hamburger Polizeigesetz angeschlossen. Der bisherige Gesetzentwurf | |
entspreche in diesem Punkt nicht der EU-Richtlinie, erklärten sie bei einer | |
Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss. Insgesamt sei der Entwurf aber | |
sehr moderat und ausgewogen. | |
Problematisch sei, dass [1][der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes | |
Caspar] die Polizei nicht mehr per Anordnung vom Datensammeln abhalten | |
kann. „Eine unabhängige Behörde ist wichtig, weil Betroffene häufig selbst | |
nichts von der Datensammlung wissen“, kritisierte Dieter Kugelmann vor dem | |
Ausschuss. Er ist Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz. In Hamburg | |
bliebe der Behörde nur eine Feststellungsklage. Das hielten fünf der sechs | |
Expert*innen für unzureichend. | |
Sie forderten außerdem Präzisierungen zur geplanten Datenanalyse. In | |
Zukunft soll ein Algorithmus polizeiliche Daten auswerten, um Straftaten | |
vorherzusehen. Ob das problematisch ist, hänge von der Art der Daten ab, | |
sagte Sebastian Golla von der Uni Mainz. Er schlug eine Informationspflicht | |
des Senats an die Bürgerschaft über die genauen Methoden vor. | |
Die Polizei darf Informationen insgesamt 20 Jahre lang speichern, danach | |
kann sie die Daten weiter „mitziehen“. Rechtsanwältin Anna Luczak forderte, | |
das müsse ein*e Richter*in bestätigen. Auch über die Verlängerung einer | |
Meldeauflage solle ein Gericht entscheiden. | |
## Zehn Tage Präventivhaft | |
[2][Kritik gab es auch an der elektronischen Fußfessel.] Der Gesetzentwurf | |
erlaubt die, wenn eine „Gefahr für Leib und Leben“ besteht. Das könne sch… | |
eine einfache Körperverletzung sein, warnte Matthias Fischer von der | |
hessischen Polizeihochschule: Die Eingriffsschwelle müsse höher liegen. | |
Der Hamburger Gesetzentwurf verzichtet auf Regelungen zur | |
Online-Überwachung und zur Präventivhaft, die andere Bundesländer | |
aufgenommen haben. Das sei aber auch nicht nötig, erklärten die | |
Expert*innen. Die Regeln zur Online-Durchsuchung seien streng und die | |
technischen Möglichkeiten der Polizei begrenzt, sagte Kugelmann. | |
In Rheinland-Pfalz habe die Polizei sie deshalb noch nie genutzt. Die | |
Präventivhaft ist in Hamburg bisher auf zehn Tage beschränkt. Eine | |
Ausweitung sei möglich, aber nicht nötig, waren sich die Jurist*innen | |
einig. Der Innenausschuss berät am 1. Oktober weiter. | |
25 Sep 2019 | |
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[1] /Datenschuetzer-ueber-neues-Polizeigesetz/!5624560/ | |
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## AUTOREN | |
Jana Hemmersmeier | |
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