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# taz.de -- Polizeigesetz in Schleswig-Holstein: Von Todesschüssen und Fußfes…
> Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein legt einen Entwurf für ein
> neues Polizeigesetz vor und rühmt sich, Bürgerrechte gewahrt zu haben.
Bild: Sollen künftig auch in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen: Fußfesseln
Neumünster taz | Tödliche Schüsse, Waffengebrauch gegen Minderjährige,
Fußfesseln: Im Entwurf für das Polizeigesetz, das Schleswig-Holsteins
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Dienstag in Kiel vorstellte,
stehen Punkte, die unter den Parteien der Jamaika-Koalition umstritten
waren. Dennoch sei der Entwurf insgesamt etwas, „mit dem wir uns sehen
lassen können“, fasst Burkhard Peters, Sicherheitsexperte der grünen
Landtagsfraktion, im Gespräch mit der taz zusammen. Auch CDU und FDP sind
zufrieden. Die Opposition bleibt kritisch.
„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir unseren Polizistinnen und Polizisten
die nötige Rechts- und Handlungssicherheit geben“, sagte Grote. Er verwies
darauf, dass es heute ganz andere Gefährdungslagen gebe als bei der
jüngsten Reform vor zwölf Jahren. Dass das Polizeigesetz geändert wird,
liegt an bundesrechtlichen Vorgaben, an die die Landesgesetze angepasst
werden müssen. In vielen Regionen nutzten die Regierungen die Reform, um
die Rechte der Behörden auszuweiten, was – wie in Bayern – heftige Proteste
nach sich zog.
Im Norden solle das nicht passieren, so Peters, und der polizeipolitische
Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg Hansen, pflichtet mit Verweis auf
Bürgerrechte bei: „Ein Polizeigesetz nach bayerischem Vorbild ist mit
unserem Selbstverständnis nicht vereinbar.“
Dennoch dürfen, wenn das Gesetz wie geplant im Frühjahr in Kraft tritt,
Polizist*innen in Schleswig-Holstein tödliche Schüsse anwenden, um
Täter*innen in Extremlagen zu stoppen. Die Waffe darf auch gegen
Jugendliche unter 14 Jahren eingesetzt werden. Burkhard Peters nennt als
Beispiel einen Amoklauf an einer Schule, bei dem das Leben anderer Kinder
bedroht ist.
## Ausgeweitete Überwachungsrechte
Fußfesseln sollen bei sogenannten Gefährder*innen zum Einsatz kommen.
Elektroschocker, sogenannte Taser, sollen getestet werden. Bodycams haben
einen Test bereits hinter sich, nun sollen die Kameras am Körper regelhaft
angewendet werden. Ausschalten muss die Polizei sie aber, wenn sie
Verdächtige in deren Wohnungen verfolgen. Ausgeweitet werden
Überwachungsrechte. Unter anderem soll die Landespolizei anlasslos in
Grenzregionen und auf Verkehrsachsen kontrollieren dürfen.
Aus Sicht der Grünen waren auch Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung im
Netz schwierige Punkte. Gemeinsam mit der FPD sei es gelungen, die CDU von
einer Spähsoftware wie dem „Staatstrojaner“ abzubringen. „Mit solchen
Methoden beteiligt sich der Staat daran, die Sicherheit des Netzes zu
korrumpieren“, sagt Burkhard Peters. Den Trojaner hatten Grüne zur „roten
Linie“ erklärt.
Kritik am Gesamtpaket kommt auch von der SPD. Wesentliche Punkte der
sicherheitspolitischen Diskussion würden ausgeblendet, sagte deren
polizeipolitische Sprecherin, Kathrin Wagner-Bockey. Zudem werde zu viel
über Terror und zu wenig über Alltagskriminalität gesprochen. So fehle etwa
das Thema häusliche Gewalt.
6 Nov 2019
## AUTOREN
Esther Geißlinger
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