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# taz.de -- Polizei will Erlaubnis für Datenanalysen: Präventives Durchleucht…
> Die Reform des Hamburger Polizeigesetzes soll automatisierte
> Datenanalysen ermöglichen. Die Polizei will damit Straftaten vorhersehen
> können.
Bild: Auch in Hessen sind neue Datenanalyse-Methoden bei der Polizeiarbeit ein …
Hamburg taz | Die Kritik an der Reform des Hamburger Polizeigesetzes
wächst: [1][Als der rot-grüne Senat den Entwurf Ende Juli öffentlich
machte], versprach er, es würde sich um eine „maßvolle Weiterentwicklung“
handeln. Doch Datenschützer*innen, Anwaltsvereine und die Opposition sehen
weitreichende Eingriffe in die Grundrechte. Insbesondere die automatisierte
Datenanalyse steht im Zentrum der Kritik. „Hier wird die Idee der
Vorhersagung von Straftaten zur konkreten Ermittlungspraxis“, sagt
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Der [2][Paragraf 49 des Entwurfs] soll der Polizei die vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten durch automatisierte Datenanalyse erlauben.
Mithilfe einer Software sollen „in polizeilichen Dateisystemen gespeicherte
personenbezogene Daten“, wie es im Entwurf heißt, durchleuchtet werden. Die
Ermittler*innen erhoffen sich dadurch, Beziehungen oder Zusammenhänge
zwischen Personen, Gruppierungen oder Objekten besser erkennen zu können.
Damit würden schwere Straftaten schon im Vorfeld verhindert werden –
Predictive Policing nennt sich dieser Ansatz.
Um welche Daten es sich handelt, ist unklar. „Weder die Art der
personenbezogenen Daten, die genutzt werden sollen, noch aus welchen
Dateien die Polizei diese ziehen kann, ergeben sich aus dem Entwurf“, sagt
Hamburgs oberster Datenschützer, Johannes Caspar. Daniel Schaefer, Sprecher
der Innenbehörde, erklärt, es handle sich dabei um „rechtmäßig gespeicher…
polizeiliche Dateien“.
Schneider kritisiert zudem, dass sich durch das Zusammenbringen
unterschiedlicher Daten problemlos vermeintliche Gefahren konstruieren
lassen: „Alles wird herangezogen“, sagt sie.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert die Pläne ebenfalls.
Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger würden in den Fokus geraten: „Der
Einsatz der Datenanalyse, lange bevor überhaupt eine konkrete Gefahr
vorliegt, betrifft naturgemäß auch vollkommen legale Aktivitäten eines
jeden“, sagt DAV-Sprecher David Albrecht.
Allerdings ist laut Caspar fraglich, ob der Paragraf aufgrund der fehlenden
Begrenzung der Überwachung rechtmäßig ist. „Es lässt sich nicht erkennen,
inwieweit limitierende Kriterien gegenüber umfassenden
Massendatenverarbeitungen bestehen“, sagt der Datenschützer. Damit stelle
der Paragraf einen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung dar.
Einen gleichlautenden Paragrafen gibt es seit 2017 in Hessen. Die als
„Hessen-Data“ bekannte Analysesoftware baut auf der Software des
umstrittenen US-amerikanischen Unternehmens Palantir auf. Ob Hamburgs
Polizei ebenfalls die Software von Palantir nutzen will, sei noch offen,
teilt die Innenbehörde mit. G[3][egen „Hessen-Data“ läuft derzeit eine
Verfassungsbeschwerde.]
22 Aug 2019
## LINKS
[1] /Neues-Polizeigesetz/!5610094
[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67514/drittes_gesetz_zur_a…
[3] https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/verfassungsbeschwerde-gegen-hessens-…
## AUTOREN
André Zuschlag
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