| # taz.de -- Urteil zu Hessendata: Kein generelles Verbot | |
| > Das Karlsruher Gericht sieht Nachholbedarf bei der Regelung für den | |
| > Einsatz von Hessendata. Für die Zukunft bleibt das Gericht gnädig mit der | |
| > Polizei. | |
| Bild: Das BVerfG verkündet das Urteil in Sachen Automatisierte Datenauswertung… | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Datenauswertung der | |
| hessischen Polizei mit dem Programm Hessendata für verfassungswidrig | |
| erklärt. Das Polizeigesetz sei viel zu weit formuliert, entschieden die | |
| Richter:innen. [1][Das Urteil] ist bundesweit relevant, weil andere | |
| Bundesländer ähnliche Regelungen haben oder planen. Die Karlsruher | |
| Richter:innen haben nicht die Praxis der hessischen Polizei beanstandet, | |
| sondern nur die gesetzliche Regelung. | |
| Die bisherige [2][Praxis von Hessendata] war nämlich eher harmlos. So wurde | |
| lediglich die Durchsuchung bestehender Polizeidateien erleichtert. Es gab | |
| weder einen Einsatz künstlicher Intelligenz noch eine Auswertung des | |
| Internets oder ein „predictive policing“, also eine Polizeiarbeit, die | |
| Straftaten bisher unbekannter Täter:innen vorherzusehen versucht. | |
| Karlsruhe hat nur beanstandet, dass der hessische Gesetzgeber Derartiges | |
| weder ausgeschlossen noch adäquat geregelt hat. | |
| Das aber war kein bedauerliches Malheur, sondern hat Methode. Denn bei der | |
| Einführung von Hessendata versprach Innenminister Peter Beuth, die | |
| Polizeiarbeit werde durch die Software „in ein neues Zeitalter gehoben“. | |
| Dass Beuth und der Hessische Landtag postwendend den „Big Brother Award“ | |
| bekamen, passt dazu. Aufschneiderei auf der einen Seite, Dramatisieren auf | |
| der anderen Seite. Das Karlsruher Verfahren hat die Diskussion nun | |
| rationalisiert. | |
| Das Gericht zeigte auf, wie Hessendata bisher genutzt wird und vor allem | |
| wie das Programm bisher nicht genutzt wird. Für die Zukunft war das | |
| Bundesverfassungsgericht relativ gnädig mit der Polizei. Zwar wurden die | |
| aktuellen Regeln für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts hat Karlsruhe | |
| generell verboten, auch nicht den fehlerträchtigen Einsatz [3][künstlicher | |
| Intelligenz]. Das Urteil hat ihn nur auf Fälle besonders großer Gefahr für | |
| besonders wichtige Rechtsgüter beschränkt. | |
| Wenn die neuen Polizeimethoden aber zu konkreten Problemen führen, wird es | |
| neue Klagen und neue Entscheidugnen geben. Das Hessendata-Urteil war sicher | |
| noch nicht das letzte Wort aus Karlsruhe. | |
| 16 Feb 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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