# taz.de -- Urteil zu Hessendata: Kein generelles Verbot | |
> Das Karlsruher Gericht sieht Nachholbedarf bei der Regelung für den | |
> Einsatz von Hessendata. Für die Zukunft bleibt das Gericht gnädig mit der | |
> Polizei. | |
Bild: Das BVerfG verkündet das Urteil in Sachen Automatisierte Datenauswertung… | |
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Datenauswertung der | |
hessischen Polizei mit dem Programm Hessendata für verfassungswidrig | |
erklärt. Das Polizeigesetz sei viel zu weit formuliert, entschieden die | |
Richter:innen. [1][Das Urteil] ist bundesweit relevant, weil andere | |
Bundesländer ähnliche Regelungen haben oder planen. Die Karlsruher | |
Richter:innen haben nicht die Praxis der hessischen Polizei beanstandet, | |
sondern nur die gesetzliche Regelung. | |
Die bisherige [2][Praxis von Hessendata] war nämlich eher harmlos. So wurde | |
lediglich die Durchsuchung bestehender Polizeidateien erleichtert. Es gab | |
weder einen Einsatz künstlicher Intelligenz noch eine Auswertung des | |
Internets oder ein „predictive policing“, also eine Polizeiarbeit, die | |
Straftaten bisher unbekannter Täter:innen vorherzusehen versucht. | |
Karlsruhe hat nur beanstandet, dass der hessische Gesetzgeber Derartiges | |
weder ausgeschlossen noch adäquat geregelt hat. | |
Das aber war kein bedauerliches Malheur, sondern hat Methode. Denn bei der | |
Einführung von Hessendata versprach Innenminister Peter Beuth, die | |
Polizeiarbeit werde durch die Software „in ein neues Zeitalter gehoben“. | |
Dass Beuth und der Hessische Landtag postwendend den „Big Brother Award“ | |
bekamen, passt dazu. Aufschneiderei auf der einen Seite, Dramatisieren auf | |
der anderen Seite. Das Karlsruher Verfahren hat die Diskussion nun | |
rationalisiert. | |
Das Gericht zeigte auf, wie Hessendata bisher genutzt wird und vor allem | |
wie das Programm bisher nicht genutzt wird. Für die Zukunft war das | |
Bundesverfassungsgericht relativ gnädig mit der Polizei. Zwar wurden die | |
aktuellen Regeln für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts hat Karlsruhe | |
generell verboten, auch nicht den fehlerträchtigen Einsatz [3][künstlicher | |
Intelligenz]. Das Urteil hat ihn nur auf Fälle besonders großer Gefahr für | |
besonders wichtige Rechtsgüter beschränkt. | |
Wenn die neuen Polizeimethoden aber zu konkreten Problemen führen, wird es | |
neue Klagen und neue Entscheidugnen geben. Das Hessendata-Urteil war sicher | |
noch nicht das letzte Wort aus Karlsruhe. | |
16 Feb 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://www.hessenschau.de/politik/warum-die-polizei-software-hessendata-vo… | |
[2] /Datenanalyse-bei-der-Polizei/!5900762 | |
[3] /Polizei-will-Erlaubnis-fuer-Datenanalysen/!5619959 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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