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# taz.de -- Urteil zu Hessendata: Kein generelles Verbot
> Das Karlsruher Gericht sieht Nachholbedarf bei der Regelung für den
> Einsatz von Hessendata. Für die Zukunft bleibt das Gericht gnädig mit der
> Polizei.
Bild: Das BVerfG verkündet das Urteil in Sachen Automatisierte Datenauswertung…
Das Bundesverfassungsgericht hat die automatisierte Datenauswertung der
hessischen Polizei mit dem Programm Hessendata für verfassungswidrig
erklärt. Das Polizeigesetz sei viel zu weit formuliert, entschieden die
Richter:innen. [1][Das Urteil] ist bundesweit relevant, weil andere
Bundesländer ähnliche Regelungen haben oder planen. Die Karlsruher
Richter:innen haben nicht die Praxis der hessischen Polizei beanstandet,
sondern nur die gesetzliche Regelung.
Die bisherige [2][Praxis von Hessendata] war nämlich eher harmlos. So wurde
lediglich die Durchsuchung bestehender Polizeidateien erleichtert. Es gab
weder einen Einsatz künstlicher Intelligenz noch eine Auswertung des
Internets oder ein „predictive policing“, also eine Polizeiarbeit, die
Straftaten bisher unbekannter Täter:innen vorherzusehen versucht.
Karlsruhe hat nur beanstandet, dass der hessische Gesetzgeber Derartiges
weder ausgeschlossen noch adäquat geregelt hat.
Das aber war kein bedauerliches Malheur, sondern hat Methode. Denn bei der
Einführung von Hessendata versprach Innenminister Peter Beuth, die
Polizeiarbeit werde durch die Software „in ein neues Zeitalter gehoben“.
Dass Beuth und der Hessische Landtag postwendend den „Big Brother Award“
bekamen, passt dazu. Aufschneiderei auf der einen Seite, Dramatisieren auf
der anderen Seite. Das Karlsruher Verfahren hat die Diskussion nun
rationalisiert.
Das Gericht zeigte auf, wie Hessendata bisher genutzt wird und vor allem
wie das Programm bisher nicht genutzt wird. Für die Zukunft war das
Bundesverfassungsgericht relativ gnädig mit der Polizei. Zwar wurden die
aktuellen Regeln für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts hat Karlsruhe
generell verboten, auch nicht den fehlerträchtigen Einsatz [3][künstlicher
Intelligenz]. Das Urteil hat ihn nur auf Fälle besonders großer Gefahr für
besonders wichtige Rechtsgüter beschränkt.
Wenn die neuen Polizeimethoden aber zu konkreten Problemen führen, wird es
neue Klagen und neue Entscheidugnen geben. Das Hessendata-Urteil war sicher
noch nicht das letzte Wort aus Karlsruhe.
16 Feb 2023
## LINKS
[1] https://www.hessenschau.de/politik/warum-die-polizei-software-hessendata-vo…
[2] /Datenanalyse-bei-der-Polizei/!5900762
[3] /Polizei-will-Erlaubnis-fuer-Datenanalysen/!5619959
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Polizei Hessen
Bundesverfassungsgericht
GNS
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
Peter Beuth
personenbezogene Daten
Polizei Hessen
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Datenschutz
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
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