# taz.de -- Polizei will Erlaubnis für Datenanalysen: Präventives Durchleucht… | |
> Die Reform des Hamburger Polizeigesetzes soll automatisierte | |
> Datenanalysen ermöglichen. Die Polizei will damit Straftaten vorhersehen | |
> können. | |
Bild: Auch in Hessen sind neue Datenanalyse-Methoden bei der Polizeiarbeit ein … | |
HAMBURG taz | Die Kritik an der Reform des Hamburger Polizeigesetzes | |
wächst: [1][Als der rot-grüne Senat den Entwurf Ende Juli öffentlich | |
machte], versprach er, es würde sich um eine „maßvolle Weiterentwicklung“ | |
handeln. Doch Datenschützer*innen, Anwaltsvereine und die Opposition sehen | |
weitreichende Eingriffe in die Grundrechte. Insbesondere die automatisierte | |
Datenanalyse steht im Zentrum der Kritik. „Hier wird die Idee der | |
Vorhersagung von Straftaten zur konkreten Ermittlungspraxis“, sagt | |
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. | |
Der [2][Paragraf 49 des Entwurfs] soll der Polizei die vorbeugende | |
Bekämpfung von Straftaten durch automatisierte Datenanalyse erlauben. | |
Mithilfe einer Software sollen „in polizeilichen Dateisystemen gespeicherte | |
personenbezogene Daten“, wie es im Entwurf heißt, durchleuchtet werden. Die | |
Ermittler*innen erhoffen sich dadurch, Beziehungen oder Zusammenhänge | |
zwischen Personen, Gruppierungen oder Objekten besser erkennen zu können. | |
Damit würden schwere Straftaten schon im Vorfeld verhindert werden – | |
Predictive Policing nennt sich dieser Ansatz. | |
Um welche Daten es sich handelt, ist unklar. „Weder die Art der | |
personenbezogenen Daten, die genutzt werden sollen, noch aus welchen | |
Dateien die Polizei diese ziehen kann, ergeben sich aus dem Entwurf“, sagt | |
Hamburgs oberster Datenschützer, Johannes Caspar. Daniel Schaefer, Sprecher | |
der Innenbehörde, erklärt, es handle sich dabei um „rechtmäßig gespeicher… | |
polizeiliche Dateien“. | |
Schneider kritisiert zudem, dass sich durch das Zusammenbringen | |
unterschiedlicher Daten problemlos vermeintliche Gefahren konstruieren | |
lassen: „Alles wird herangezogen“, sagt sie. | |
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert die Pläne ebenfalls. | |
Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger würden in den Fokus geraten: „Der | |
Einsatz der Datenanalyse, lange bevor überhaupt eine konkrete Gefahr | |
vorliegt, betrifft naturgemäß auch vollkommen legale Aktivitäten eines | |
jeden“, sagt DAV-Sprecher David Albrecht. | |
Allerdings ist laut Caspar fraglich, ob der Paragraf aufgrund der fehlenden | |
Begrenzung der Überwachung rechtmäßig ist. „Es lässt sich nicht erkennen, | |
inwieweit limitierende Kriterien gegenüber umfassenden | |
Massendatenverarbeitungen bestehen“, sagt der Datenschützer. Damit stelle | |
der Paragraf einen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle | |
Selbstbestimmung dar. | |
Einen gleichlautenden Paragrafen gibt es seit 2017 in Hessen. Die als | |
„Hessen-Data“ bekannte Analysesoftware baut auf der Software des | |
umstrittenen US-amerikanischen Unternehmens Palantir auf. Ob Hamburgs | |
Polizei ebenfalls die Software von Palantir nutzen will, sei noch offen, | |
teilt die Innenbehörde mit. G[3][egen „Hessen-Data“ läuft derzeit eine | |
Verfassungsbeschwerde.] | |
22 Aug 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Neues-Polizeigesetz/!5610094 | |
[2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67514/drittes_gesetz_zur_a… | |
[3] https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/verfassungsbeschwerde-gegen-hessens-… | |
## AUTOREN | |
André Zuschlag | |
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