# taz.de -- Karlsruhe zu hessischem Polizeigesetz: Polizei-KI wird etwas einges… | |
> Das Bundesverfassungsgericht beanstandet das hessische Polizeigesetz, | |
> lässt aber eine Neuregelung zu. Bis Herbst hat die Landesregierung dafür | |
> Zeit. | |
Bild: Bei „Hessendata“ muss die Polizei Hessen nochmal nachbessern | |
KARLSRUHE taz | Die hessische Regelung [1][zur automatisierten Auswertung | |
von Polizeidaten] ist verfassungswidrig. Das entschied an diesem Donnerstag | |
das Bundesverfassungsgericht. Die Eingriffsbefugnis erlaube der Polizei zu | |
viel, ohne hohe Eingriffsschwellen zu benennen. Es komme nicht darauf an, | |
dass davon bisher kaum Gebrauch gemacht wurde. | |
Seit 2017 nutzt das schwarz-grün regierte Hessen eine Software der | |
[2][CIA-nahen US-Firma Palantir] zur Abwehr künftiger Gefahren. Im Original | |
heißt die Software „Gotham“, in Hessen lautet der Name „Hessendata“. E… | |
Norm im hessischen Polizeigesetz erlaubt seit 2018 diese „automatisierte | |
Datenanalyse“. In [3][Hamburg] und NRW gibt es ähnliche Normen, die aber | |
nur in NRW auch genutzt werden. Bayern hat mit Palantir bereits ebenfalls | |
einen Vertrag geschlossen. Andere Bundesländer können und wollen sich dem | |
Vertrag anschließen. | |
Hessendata erlaubt eine schnelle Analyse von Informationen und | |
Zusammenhängen. Wer kennt wen? Wer war wann wo? Dabei werden keine neuen | |
Daten erhoben, sondern nur die Daten genutzt, die bei der hessischen | |
Polizei bereits vorliegen. Ermittler:innen müssen nicht mehr sieben | |
Datentöpfe abfragen und dann die Treffer zusammenführen, das macht nun | |
Hessendata. | |
Rund 14.000 Mal pro Jahr wird das Programm genutzt. Die von der | |
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordinierten Kläger:innen | |
(darunter die taz-Journalistin [4][Katharina Schipkowski]) hielten die | |
polizeigesetzlichen Regelungen für unverhältnismäßig. Ihre | |
Verfassungsbeschwerde hatte nun Erfolg. | |
## Das Gericht stellt Verhältnismäßigkeit infrage | |
Auch wenn nur Daten analysiert werden, die bereits bei der Polizei | |
vorhanden sind, werteten die Richter:innen dies als Eingriff in das | |
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil die Polizei so neue | |
Erkenntnisse gewinnen kann. Entscheidende Frage war, ob dieser Eingriff zu | |
rechtfertigen ist. | |
Die Richter:innen halten das grundsätzlich für möglich. Schließlich | |
fallen bei Ermittlungen zu Terror und Organisierter Kriminalität immer mehr | |
Daten an, die nur noch automatisiert und nicht mehr manuell ausgewertet | |
werden können. Entscheidend war wie stets bei staatlichem Handeln die | |
Verhältnismäßigkeit. | |
Je problematischer ein Eingriff, desto konkreter muss die Gefahr und desto | |
wichtiger das bedrohte Rechtsgut sein, so der Karlsruher Maßstab. Besonders | |
problematisch seien Maßnahmen, die fehlerträchtig sind und die Gefahr von | |
Diskriminierungen mit sich bringen oder die Persönlichkeit tief | |
ausforschen. Problematisch sei auch, wenn softwaregestützte Verknüpfungen | |
überhaupt nicht nachvollzogen werden können, wie etwa bei selbstlernenden | |
Systemen der künstlichen Intelligenz. | |
## Es gehe nicht um Praxis, sondern Möglichkeit des Eingriffs | |
All das wird vom Bundesverfassungsgericht aber nicht verboten, sondern an | |
das Vorliegen einer „konkretisierten Gefahr für besonders gewichtige | |
Rechtsgüter“ gebunden. Dieser Anforderung wird das hessische Polizeigesetz | |
aber nicht gerecht. „Die Befugnisse lassen die automatisierte Verarbeitung | |
unbegrenzter Datenbestände mittels rechtlich unbegrenzter Methoden zu“, | |
kritisierten die Richter:innen und erklärten die entsprechende Norm | |
daher für verfassungswidrig. | |
Dass derzeit weder künstliche Intelligenz eingesetzt noch das gesamte | |
Internet ausgewertet wird, rette die Norm nicht, denn es gehe nicht um die | |
Praxis, sondern um die „Möglichkeit“ des Eingriffs. Hessendata kann in | |
begrenzten Ausnahmefällen noch bis 30. September genutzt werden. Spätestens | |
bis dahin muss der hessische Landtag eine Neuregelung beschließen. | |
16 Feb 2023 | |
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[1] /Datenanalyse-bei-der-Polizei/!5900762 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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