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# taz.de -- Deutscher Gesetzentwurf zu Slapp-Klagen: Einschüchterung oder rech…
> Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zu Einschüchterungsklagen
> umsetzen. Der Entwurf spaltet Jurist:innen und
> Presse-Vertreter:innen.
Bild: Einschüchterungsklagen: Slapps werden europaweit zunehmend zum Problem
Berlin taz | Ein [1][Referentenentwurf der Bundesregierung von Mitte Juni
zur Umsetzung einer EU-Richtlinie] in nationales Recht spaltet aktuell die
Rechtslandschaft und Vertreter:innen der Pressefreiheit. Es geht um
sogenannte „Slapps“, die im Entwurf mit der etwas komplizierten
Formulierung „missbräuchliche Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und
Handelssachen, die gegen eine Person wegen ihrer Beteiligung am
öffentlichen Meinungsbildungsprozess angestrengt werden“, definiert werden.
[2][Gemeint sind sogenannte Einschüchterungsklagen, die unterschiedliche
Tatbestände umfassen können], wie Abmahnungen, Vorwürfe der Rufschädigung
oder Verstöße gegen Datenschutzrechte. Das Besondere an diesen Klagen ist,
dass es den Kläger:innen oft nicht (nur) darum geht zu gewinnen, sondern
die von der Klage Betroffenen etwa mit hohen Schadensersatzforderungen und
drohenden Gerichtskosten unter Druck zu setzen.
Häufig sind die Kläger:innen finanzstarke Einzelpersonen und Unternehmen
und die Angeklagten Journalist:innen, die von weiterer Berichterstattung
abgehalten werden sollen. Und: Slapps werden europaweit zunehmend zum
Problem.
2024 wurde daher eine EU-Richtlinie umgesetzt, die nun auch bis Mai 2026 in
deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der Entwurf geht sogar noch einen
Schritt weiter als von der EU gefordert und bezieht sich auch auf nationale
und nicht nur landesübergreifende Slapps.
## DJV sieht wichtiges Signal für Pressefreiheit
Das begrüßt der Deutsche Journalistenverband (DJV), der sich im Vorfeld
auch dafür eingesetzt hatte. Er sieht im Entwurf ein wichtiges Signal für
die Pressefreiheit. Verbesserungsbedarf sieht der [3][DJV darin, dass die
Zahlung einer Sicherheitsleistung noch definiert werden müsse, schreibt der
Verein in einer Stellungnahme].
Eine Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag oder eine Garantie, die etwa
der Kläger beim Gericht hinterlegen muss. Damit könnten dann etwa die
Gerichtskosten bezahlt werden, falls die Kläger das Verfahren verlieren.
Außerdem fehle laut dem DJV-Bundesvorsitzenden Mika Beuster „eine klare
Regelung, um offensichtlich unbegründete Klagen zum frühestmöglichen
Zeitpunkt abzuweisen“.
Der Deutsche Richterbund (DRB) habe hingegen „erhebliche Bedenken“ gegen
den Entwurf, [4][schreibt er in einer Stellungnahme vom 25. Juli 2025].
Würde er so umgesetzt, „hätte dies verheerende Auswirkungen für
Rechtssuchende, die gerichtlichen Schutz gegen
persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen“, so der DRB weiter.
Der DRB geht in der Kritik noch weiter: Er würde Missbrauch von
Rechtsmitteln nicht verhindern, sondern erst ermöglichen. Und das läge auch
daran, dass der Entwurf, wie vom DJV begrüßt, über die EU-Richtlinie
hinausgehe, obwohl dies nicht notwendig sei. Das Problem an dem Entwurf
sei, so der DRB, dass unklar sei, wann ein Gerichtsverfahren als
missbräuchlich definiert werden könne und fordert, diese Definition im
Entwurf enger zu fassen, damit nicht die Gefahr besteht, dass darunter auch
Fälle fallen, die rechtmäßig sind.
In knapp zehn Monaten muss das Gesetz eingeführt werden. Bis dahin bleibt
abzuwarten, auf welche Inhalte sich das Bundesjustizministerium einigen
wird und wie sie es schaffen, gleichzeitig für mehr Fairness in
(außer)gerichtlichen Streitigkeiten als auch für mehr Schutz von unter
Beschuss geratenen Journalist:innen zu sorgen.
4 Aug 2025
## LINKS
[1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.ht…
[2] /Pressefonds-gegen-Klage-von-Rechts/!5939864
[3] https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/DJV/INFORMATIONEN/medienpolitik/St…
[4] https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/4-2025
## AUTOREN
Ann-Kathrin Leclere
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
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Stefanie Hubig
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