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# taz.de -- Nach Kritik an einem Flüchtlingsheim: Landkreis bedroht Flüchtlin…
> Der Verein hatte das Strafsystem einer Unterkunft in Wismar kritisiert.
> Die Vorwürfe bestätigt der Landkreis – und prüft dennoch rechtliche
> Schritte.
Bild: Versteht nicht, warum der Flüchtlingsrat ihm Einschüchterung vorwirft: …
Bremen taz | Zu viel Kritik gehört vor Gericht: Weil der Flüchtlingsrat die
Zustände in einem Geflüchtetenheim in Wismar kritisierte, droht der
Landkreis Nordwestmecklenburg nun damit, eine Klage zu prüfen.
Flüchtlingsrat und Opposition sehen darin eine Einschüchterungsstrategie.
Der Flüchtlingsrat hatte sich ursprünglich Anfang Juli an die
Öffentlichkeit gewandt. Der Vorwurf: In der Flüchtlingsunterkunft Haffburg
in Wismar herrsche ein Bestrafungssystem. Wer sich nicht an Regeln der
Hausordnung halte, werde ohne Weiteres in einen anderen Gebäudeteil
versetzt; statt Einzelzimmern gebe es dann Mehrbettzimmer ohne
abschließbare Schränke, ohne abschließbare Zimmertüren und mit nur
eingeschränkten Möglichkeiten zu kochen. Dieses Sanktionssystem sei
menschenverachtend.
Der [1][NDR berichtete als Erster] über die Vorwürfe und sprach dabei auch
mit einer sanktionierten Bewohnerin; die erklärte dort, dass sie seit
sieben Tagen in dem gesonderten Bereich untergebracht sei. „Die erste
Übernachtung, ich kann nicht meine Kleidung mitbringen“, erzählt sie, mit
dem Rücken zur Kamera, dem NDR. Ihr Vergehen: Sie hatte sich nicht an den
Putzplan gehalten, weil sie am betreffenden Tag vormittags zum
Integrationskurs und nachmittags zu ihrer Arbeit musste.
Flüchtlingsrat und Landkreis gingen im Anschluss an die Veröffentlichung
ins Gespräch; einen Teilerfolg als Ergebnis der Gespräche vermeldete der
Flüchtlingsrat am 11. Juli: die „bisherigen Sanktionen bei Verstößen gegen
Hygieneregeln in der Gemeinschaftsunterkunft“ würden, zumindest vorläufig,
ausgesetzt. Auch der Landkreis spricht im Nachhinein von konstruktiven
Gesprächen.
## Landrat will „rechtliche Schritte“ prüfen
Überraschend kommt daher die neue Wendung, die die Geschichte bei einer
Kreistagssitzung am 24. Juli erfuhr: Die Grünen hatten dort eine Anfrage zu
den Zuständen in der Haffburg gestellt, der Landrat Tino Schomann (CDU)
antwortete persönlich.
„Wir weisen aufs Schärfste zurück, was dort als menschenverachtendes
Sanktionssystem angeprangert wurde“, sagte Schomann. „Ich habe auch
angekündigt, dass wir rechtliche Schritte gegen die Äußerungen prüfen, weil
es nicht der Wahrheit entspricht, was hier geäußert wurde.“
Was genau „nicht der Wahrheit entspricht“ bleibt allerdings unklar. Schon
im NDR-Bericht wird von der Behörde praktisch alles bestätigt, was der
Unterkunft konkret vorgeworfen wurde. „Richtig ist: In dem Fall hat sich
eine Frau nicht an die, in der Hausordnung vorgeschriebenen,
Reinigungspläne gehalten (…). In der Konsequenz wurde sie einem gesonderten
Wohnbereich zugeteilt, der in einem anderen Teil des Hauses liegt“, zitiert
der Sender den Landkreis.
Das entspricht dem, was der Flüchtlingsrat kritisiert hatte. Ein Sprecher
des Landkreises bleibt auf Nachfrage dabei: „Es gab sachliche
Falschaussagen. So wurde und wird nach wie vor von einem Sanktionssystem
[gesprochen, Ergänzung der Redaktion]. Es gibt entsprechende
Ordnungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung und Hygiene, aber kein
Sanktionssystem“.
Eine Unterscheidung, die nicht standhält: „Das kommt auf das Gleiche
hinaus“, befindet Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und [2][Legal Director bei
der Gesellschaft für Freiheitsrechte]. Sie hat sich schon mehrfach in
Klagen mit [3][grundrechtswidrigen Hausordnungen von Geflüchtetenheimen]
auseinandergesetzt.
Der Landkreis greife hier in den eigenen Wohnbereich und die Privatsphäre
der Betroffenen ein. „Egal, ob man es Sanktion nennt, Konsequenz oder
Ordnungsmaßnahme, rechtlich muss es sich an den gleichen Maßstäben messen
lassen“, sagt Lincoln. Die rechtliche Grundlage für Sanktionen sei hier
nicht ausreichend.
Es gibt zwar eine „Erstbelehrung“, die – in deutscher Sprache – allen
Bewohner*innen ausgehändigt wird. „Reinigung der Gemeinschaftsräume,
Konsequenzen bei Nichteinhaltung (7 Tage Übernachtungsbereich und
Reinigung, bevor wieder zum zugewiesenen Bettenplatz)“, heißt es dort als
Notiz hinter einem Spiegelstrich.
Aber, so Lincoln: „Die Erstbelehrung ist keine rechtliche Grundlage für
eine Sanktionierung. Sie ist völlig formlos, man erfährt nicht einmal, wer
das schreibt und woraus sich das ergeben soll.“
Eine Hausordnung gibt es zwar auch – doch die handelt nur ganz allgemein
von Pflichten. „Die Regelung ist zu unbestimmt für so einen gravierenden
Eingriff“, so Sarah Lincoln. „Sanktionen müssen immer im Verhältnis zum
Verstoß gesehen werden. Keinesfalls kann ein Verstoß gegen die Putzordnung
einen Verweis aus dem eigenen Wohnbereich rechtfertigen.“
## Landkreis stört sich an einer Meinung
Der Landkreis hat allerdings noch mehr auszusetzen an der Kritik am
Flüchtlingsheims. „Schon gar nicht ist der Bereich,menschenverachtend’,
sondern mit allem zum Leben notwendigen ausgestattet“, sagt der Sprecher
des Kreises.
Das allerdings ist kein unumstößliches Sachurteil, sondern am Ende eine
Bewertungsfrage – und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Schockiert ist der Flüchtlingsrat denn vor allem über die Ankündigung
rechtlicher Schritte. „Es scheint ein neuer Trend bei bestimmten
politischen Akteuren zu sein, [4][zivilgesellschaftliche Akteure
einzuschüchtern“], sagt Sabine Ziesemer, Sprecherin des Flüchtlingsrats.
Die möglichen konkreten Folgen dagegen machen ihr keine Angst. „Wir sind da
zutiefst gelassen“, sagt Ziesemer. „Sollte der Landkreis wirklich
rechtliche Schritte einleiten, lernt man dort vielleicht etwas über
Meinungsfreiheit. Wir haben hier nur eine Wertung vorgenommen.“
## Akteur für den Rechtsstaat
Die Grünenfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns springt dem
Flüchtlingsrat bei. „Nicht die Äußerungen seitens des Flüchtlingsrats
bedürfen einer rechtlichen Überprüfung, sondern die Unterbringungssituation
in der Haffburg“, findet die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Nur
indem er Missstände dokumentiere und mögliche Menschenrechtsverletzungen
öffentlich mache, könne er seine Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen.
Der Landkreis wiederum zeigt sich irritiert über die Aufregung. Schließlich
habe man mit dem Flüchtlingsrat doch vertrauensvolle und konstruktive
Gespräche zum Thema geführt. Dass nach der Landkreissitzung, bei der
Landrat Schomann die Prüfung von rechtlichen Schritten gegen den
Flüchtlingsrat angekündigt hat, nun Einschüchterungsvorwürfe kommen,
versteht die Verwaltung nicht und teilt mit: „Das erneute
öffentlichkeitswirksame Vorpreschen des Flüchtlingsrates ist aus Sicht des
Landkreises befremdlich.“
6 Aug 2025
## LINKS
[1] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/haffburg-in-wismar-fl…
[2] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796
[3] /Bedingungen-in-Fluechtlingsheimen/!5754756
[4] /Deutscher-Gesetzentwurf-zu-Slapp-Klagen/!6101904
## AUTOREN
Lotta Drügemöller
## TAGS
Mecklenburg-Vorpommern
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