# taz.de -- Nach Kritik an einem Flüchtlingsheim: Landkreis bedroht Flüchtlin… | |
> Der Verein hatte das Strafsystem einer Unterkunft in Wismar kritisiert. | |
> Die Vorwürfe bestätigt der Landkreis – und prüft dennoch rechtliche | |
> Schritte. | |
Bild: Versteht nicht, warum der Flüchtlingsrat ihm Einschüchterung vorwirft: … | |
Bremen taz | Zu viel Kritik gehört vor Gericht: Weil der Flüchtlingsrat die | |
Zustände in einem Geflüchtetenheim in Wismar kritisierte, droht der | |
Landkreis Nordwestmecklenburg nun damit, eine Klage zu prüfen. | |
Flüchtlingsrat und Opposition sehen darin eine Einschüchterungsstrategie. | |
Der Flüchtlingsrat hatte sich ursprünglich Anfang Juli an die | |
Öffentlichkeit gewandt. Der Vorwurf: In der Flüchtlingsunterkunft Haffburg | |
in Wismar herrsche ein Bestrafungssystem. Wer sich nicht an Regeln der | |
Hausordnung halte, werde ohne Weiteres in einen anderen Gebäudeteil | |
versetzt; statt Einzelzimmern gebe es dann Mehrbettzimmer ohne | |
abschließbare Schränke, ohne abschließbare Zimmertüren und mit nur | |
eingeschränkten Möglichkeiten zu kochen. Dieses Sanktionssystem sei | |
menschenverachtend. | |
Der [1][NDR berichtete als Erster] über die Vorwürfe und sprach dabei auch | |
mit einer sanktionierten Bewohnerin; die erklärte dort, dass sie seit | |
sieben Tagen in dem gesonderten Bereich untergebracht sei. „Die erste | |
Übernachtung, ich kann nicht meine Kleidung mitbringen“, erzählt sie, mit | |
dem Rücken zur Kamera, dem NDR. Ihr Vergehen: Sie hatte sich nicht an den | |
Putzplan gehalten, weil sie am betreffenden Tag vormittags zum | |
Integrationskurs und nachmittags zu ihrer Arbeit musste. | |
Flüchtlingsrat und Landkreis gingen im Anschluss an die Veröffentlichung | |
ins Gespräch; einen Teilerfolg als Ergebnis der Gespräche vermeldete der | |
Flüchtlingsrat am 11. Juli: die „bisherigen Sanktionen bei Verstößen gegen | |
Hygieneregeln in der Gemeinschaftsunterkunft“ würden, zumindest vorläufig, | |
ausgesetzt. Auch der Landkreis spricht im Nachhinein von konstruktiven | |
Gesprächen. | |
## Landrat will „rechtliche Schritte“ prüfen | |
Überraschend kommt daher die neue Wendung, die die Geschichte bei einer | |
Kreistagssitzung am 24. Juli erfuhr: Die Grünen hatten dort eine Anfrage zu | |
den Zuständen in der Haffburg gestellt, der Landrat Tino Schomann (CDU) | |
antwortete persönlich. | |
„Wir weisen aufs Schärfste zurück, was dort als menschenverachtendes | |
Sanktionssystem angeprangert wurde“, sagte Schomann. „Ich habe auch | |
angekündigt, dass wir rechtliche Schritte gegen die Äußerungen prüfen, weil | |
es nicht der Wahrheit entspricht, was hier geäußert wurde.“ | |
Was genau „nicht der Wahrheit entspricht“ bleibt allerdings unklar. Schon | |
im NDR-Bericht wird von der Behörde praktisch alles bestätigt, was der | |
Unterkunft konkret vorgeworfen wurde. „Richtig ist: In dem Fall hat sich | |
eine Frau nicht an die, in der Hausordnung vorgeschriebenen, | |
Reinigungspläne gehalten (…). In der Konsequenz wurde sie einem gesonderten | |
Wohnbereich zugeteilt, der in einem anderen Teil des Hauses liegt“, zitiert | |
der Sender den Landkreis. | |
Das entspricht dem, was der Flüchtlingsrat kritisiert hatte. Ein Sprecher | |
des Landkreises bleibt auf Nachfrage dabei: „Es gab sachliche | |
Falschaussagen. So wurde und wird nach wie vor von einem Sanktionssystem | |
[gesprochen, Ergänzung der Redaktion]. Es gibt entsprechende | |
Ordnungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung und Hygiene, aber kein | |
Sanktionssystem“. | |
Eine Unterscheidung, die nicht standhält: „Das kommt auf das Gleiche | |
hinaus“, befindet Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und [2][Legal Director bei | |
der Gesellschaft für Freiheitsrechte]. Sie hat sich schon mehrfach in | |
Klagen mit [3][grundrechtswidrigen Hausordnungen von Geflüchtetenheimen] | |
auseinandergesetzt. | |
Der Landkreis greife hier in den eigenen Wohnbereich und die Privatsphäre | |
der Betroffenen ein. „Egal, ob man es Sanktion nennt, Konsequenz oder | |
Ordnungsmaßnahme, rechtlich muss es sich an den gleichen Maßstäben messen | |
lassen“, sagt Lincoln. Die rechtliche Grundlage für Sanktionen sei hier | |
nicht ausreichend. | |
Es gibt zwar eine „Erstbelehrung“, die – in deutscher Sprache – allen | |
Bewohner*innen ausgehändigt wird. „Reinigung der Gemeinschaftsräume, | |
Konsequenzen bei Nichteinhaltung (7 Tage Übernachtungsbereich und | |
Reinigung, bevor wieder zum zugewiesenen Bettenplatz)“, heißt es dort als | |
Notiz hinter einem Spiegelstrich. | |
Aber, so Lincoln: „Die Erstbelehrung ist keine rechtliche Grundlage für | |
eine Sanktionierung. Sie ist völlig formlos, man erfährt nicht einmal, wer | |
das schreibt und woraus sich das ergeben soll.“ | |
Eine Hausordnung gibt es zwar auch – doch die handelt nur ganz allgemein | |
von Pflichten. „Die Regelung ist zu unbestimmt für so einen gravierenden | |
Eingriff“, so Sarah Lincoln. „Sanktionen müssen immer im Verhältnis zum | |
Verstoß gesehen werden. Keinesfalls kann ein Verstoß gegen die Putzordnung | |
einen Verweis aus dem eigenen Wohnbereich rechtfertigen.“ | |
## Landkreis stört sich an einer Meinung | |
Der Landkreis hat allerdings noch mehr auszusetzen an der Kritik am | |
Flüchtlingsheims. „Schon gar nicht ist der Bereich,menschenverachtend’, | |
sondern mit allem zum Leben notwendigen ausgestattet“, sagt der Sprecher | |
des Kreises. | |
Das allerdings ist kein unumstößliches Sachurteil, sondern am Ende eine | |
Bewertungsfrage – und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. | |
Schockiert ist der Flüchtlingsrat denn vor allem über die Ankündigung | |
rechtlicher Schritte. „Es scheint ein neuer Trend bei bestimmten | |
politischen Akteuren zu sein, [4][zivilgesellschaftliche Akteure | |
einzuschüchtern“], sagt Sabine Ziesemer, Sprecherin des Flüchtlingsrats. | |
Die möglichen konkreten Folgen dagegen machen ihr keine Angst. „Wir sind da | |
zutiefst gelassen“, sagt Ziesemer. „Sollte der Landkreis wirklich | |
rechtliche Schritte einleiten, lernt man dort vielleicht etwas über | |
Meinungsfreiheit. Wir haben hier nur eine Wertung vorgenommen.“ | |
## Akteur für den Rechtsstaat | |
Die Grünenfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns springt dem | |
Flüchtlingsrat bei. „Nicht die Äußerungen seitens des Flüchtlingsrats | |
bedürfen einer rechtlichen Überprüfung, sondern die Unterbringungssituation | |
in der Haffburg“, findet die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Nur | |
indem er Missstände dokumentiere und mögliche Menschenrechtsverletzungen | |
öffentlich mache, könne er seine Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen. | |
Der Landkreis wiederum zeigt sich irritiert über die Aufregung. Schließlich | |
habe man mit dem Flüchtlingsrat doch vertrauensvolle und konstruktive | |
Gespräche zum Thema geführt. Dass nach der Landkreissitzung, bei der | |
Landrat Schomann die Prüfung von rechtlichen Schritten gegen den | |
Flüchtlingsrat angekündigt hat, nun Einschüchterungsvorwürfe kommen, | |
versteht die Verwaltung nicht und teilt mit: „Das erneute | |
öffentlichkeitswirksame Vorpreschen des Flüchtlingsrates ist aus Sicht des | |
Landkreises befremdlich.“ | |
6 Aug 2025 | |
## LINKS | |
[1] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/haffburg-in-wismar-fl… | |
[2] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796 | |
[3] /Bedingungen-in-Fluechtlingsheimen/!5754756 | |
[4] /Deutscher-Gesetzentwurf-zu-Slapp-Klagen/!6101904 | |
## AUTOREN | |
Lotta Drügemöller | |
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