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# taz.de -- Verhandlung über Compact-Verbot: Kann die Innenministerin Medien v…
> Der Prozess um das Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags beginnt mit
> einer grundsätzlichen Frage: Hebeln Vereinsverbote die Pressefreiheit
> aus?
Bild: Prozessauftakt: Jürgen Elsässer (M), Compact-Chefredakteur, seine Ehefr…
LEIPZIG taz | Die Anwälte der [1][rechtsextremen Compact Magazin GmbH]
halten das Vereinsverbot schon im Ansatz für haltlos: Ein Presseorgan könne
nicht als Verein verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht, dessen
Verhandlung an diesem Dienstag begann, dürften sie damit aber wohl nicht
überzeugen.
Die [2][damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Sommer 2024
die Compact Magazin GmbH nach dem Vereinsrecht verboten]. Das
herausgegebene Magazin richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung,
insbesondere gegen die Menschenwürde von Migrant:innen. [3][In einer
Eil-Entscheidung setzte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Verbot
jedoch bis zur jetzigen Verhandlung aus].
Zu Beginn der Verhandlung ging es zunächst nur um die Frage, ob ein
Presseorgan überhaupt nach dem Vereinsgesetz verboten werden kann.
Compact-Anwalt Ulrich Vosgerau argumentiert, dass sich solche
Vereinsverbote typischerweise gegen die Organisierte Kriminalität richten.
Ein Presse-Organ wie Compact („mit Impressum“) sei jedoch etwas ganz
anderes.
Vor allem aber sei ein Magazin wie Compact von der Pressefreiheit
geschützt. Das Zensurverbot des Grundgesetzes verbiete auch jedes
präventive Verbot eines Mediums. Deshalb seien in den Landespressegesetzen
keine Presseverbote vorgesehen. Bei Bedarf könne gegen einen Verleger die
Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz beantragt werden. Darüber
entscheide aber das Bundesverfassungsgericht und nicht der Innenminister.
## Bundesinnenministerium weist Argumente zurück
Für das Bundesinnenministerium wies der Anwalt Wolfgang Roth die Argumente
von Compact zurück. Laut Vereinsgesetz könne ein Verein, der sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung richtet, auch verboten werden, wenn er keine
Straftaten begeht und keine Gewalt ausübt.
Die Pressefreiheit werde auch im Rahmen eines Vereinsverbots geprüft, so
Anwalt Roth, wenn die Organisation ein Medium herausgibt. Das Grundgesetz
garantiere die Pressefreiheit nicht absolut, sondern lasse gesetzlich
Eingriffe zu, etwa durch das Vereinsgesetz. Auch Presseverbote seien
möglich, sie müssten aber verhältnismäßig sein.
Es sei „fernliegend“, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 ein
Verbot von Zeitungen wie der Nazi-Hetzpostille „Der Stürmer“ ausschließen
wollten. Weil der Bund Presseorgane als Vereine verbieten kann, gebe es
auch keine entsprechende Regelung in den Landespressegesetzen. Das strenge
Zensurverbot des Grundgesetzes beziehe sich nicht auf Medienverbote, nur
auf die Pflicht Zeitungen und Artikel vor der Veröffentlichung einem
staatlichen Zensor vorzulegen.
## Richter verweist auf Compacts Selbstverständnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mehrfach das Verbot von Medien als
Vereine akzeptiert. Oft waren es allerdings Vereinszeitschriften. Zuletzt
wurde 2020 das linksradikale Internetportal linksunten.indymedia.org als
Verein verboten. Ein klassisches unabhängiges Medium mit
Redaktionskonferenz und journalistischen Mitarbeiter:innen wurde auf
dieser Grundlage bisher noch nicht untersagt.
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft gab allerdings zu bedenken, dass Compact
nach seinem Selbstverständnis auch kein ganz normales Presseorgan sei und
zitierte dabei den Chefredakteur Jürgen Elsässer. „Ein wichtiger
Unterschied zu anderen Medien ist, also wir wollen einfach das Regime
stürzen“, hatte er bei einer internen Veranstaltung erklärt.
Der zweite Compact-Anwalt Laurens Nothdurft versuchte Elsässers Äußerung zu
relativieren. „Das war im Superwahljahr 2024, da ging es nur um Änderungen
auf demokratischem Wege durch Wahlen.“ Compact hatte mit seiner
Veranstaltungsreihe „Blaue Welle“ massiv die AfD unterstützt.
Am Nachmittag des ersten Verhandlungstages wird es um die eigentlichen
Verbotsgründe, die hetzerische Berichterstattung von Compact gehen. Ein
Urteil wird am Dienstag nicht erwartet.
10 Jun 2025
## LINKS
[1] /Compact/!t5008029
[2] /Aufhebung-des-Compact-Verbotes/!6028064
[3] /Verbot-von-rechtsextremem-Magazin/!6027026
## AUTOREN
Christian Rath
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