| # taz.de -- Verhandlung über Compact-Verbot: Kann die Innenministerin Medien v… | |
| > Der Prozess um das Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags beginnt mit | |
| > einer grundsätzlichen Frage: Hebeln Vereinsverbote die Pressefreiheit | |
| > aus? | |
| Bild: Prozessauftakt: Jürgen Elsässer (M), Compact-Chefredakteur, seine Ehefr… | |
| LEIPZIG taz | Die Anwälte der [1][rechtsextremen Compact Magazin GmbH] | |
| halten das Vereinsverbot schon im Ansatz für haltlos: Ein Presseorgan könne | |
| nicht als Verein verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht, dessen | |
| Verhandlung an diesem Dienstag begann, dürften sie damit aber wohl nicht | |
| überzeugen. | |
| Die [2][damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Sommer 2024 | |
| die Compact Magazin GmbH nach dem Vereinsrecht verboten]. Das | |
| herausgegebene Magazin richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, | |
| insbesondere gegen die Menschenwürde von Migrant:innen. [3][In einer | |
| Eil-Entscheidung setzte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Verbot | |
| jedoch bis zur jetzigen Verhandlung aus]. | |
| Zu Beginn der Verhandlung ging es zunächst nur um die Frage, ob ein | |
| Presseorgan überhaupt nach dem Vereinsgesetz verboten werden kann. | |
| Compact-Anwalt Ulrich Vosgerau argumentiert, dass sich solche | |
| Vereinsverbote typischerweise gegen die Organisierte Kriminalität richten. | |
| Ein Presse-Organ wie Compact („mit Impressum“) sei jedoch etwas ganz | |
| anderes. | |
| Vor allem aber sei ein Magazin wie Compact von der Pressefreiheit | |
| geschützt. Das Zensurverbot des Grundgesetzes verbiete auch jedes | |
| präventive Verbot eines Mediums. Deshalb seien in den Landespressegesetzen | |
| keine Presseverbote vorgesehen. Bei Bedarf könne gegen einen Verleger die | |
| Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz beantragt werden. Darüber | |
| entscheide aber das Bundesverfassungsgericht und nicht der Innenminister. | |
| ## Bundesinnenministerium weist Argumente zurück | |
| Für das Bundesinnenministerium wies der Anwalt Wolfgang Roth die Argumente | |
| von Compact zurück. Laut Vereinsgesetz könne ein Verein, der sich gegen die | |
| verfassungsmäßige Ordnung richtet, auch verboten werden, wenn er keine | |
| Straftaten begeht und keine Gewalt ausübt. | |
| Die Pressefreiheit werde auch im Rahmen eines Vereinsverbots geprüft, so | |
| Anwalt Roth, wenn die Organisation ein Medium herausgibt. Das Grundgesetz | |
| garantiere die Pressefreiheit nicht absolut, sondern lasse gesetzlich | |
| Eingriffe zu, etwa durch das Vereinsgesetz. Auch Presseverbote seien | |
| möglich, sie müssten aber verhältnismäßig sein. | |
| Es sei „fernliegend“, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 ein | |
| Verbot von Zeitungen wie der Nazi-Hetzpostille „Der Stürmer“ ausschließen | |
| wollten. Weil der Bund Presseorgane als Vereine verbieten kann, gebe es | |
| auch keine entsprechende Regelung in den Landespressegesetzen. Das strenge | |
| Zensurverbot des Grundgesetzes beziehe sich nicht auf Medienverbote, nur | |
| auf die Pflicht Zeitungen und Artikel vor der Veröffentlichung einem | |
| staatlichen Zensor vorzulegen. | |
| ## Richter verweist auf Compacts Selbstverständnis | |
| Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mehrfach das Verbot von Medien als | |
| Vereine akzeptiert. Oft waren es allerdings Vereinszeitschriften. Zuletzt | |
| wurde 2020 das linksradikale Internetportal linksunten.indymedia.org als | |
| Verein verboten. Ein klassisches unabhängiges Medium mit | |
| Redaktionskonferenz und journalistischen Mitarbeiter:innen wurde auf | |
| dieser Grundlage bisher noch nicht untersagt. | |
| Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft gab allerdings zu bedenken, dass Compact | |
| nach seinem Selbstverständnis auch kein ganz normales Presseorgan sei und | |
| zitierte dabei den Chefredakteur Jürgen Elsässer. „Ein wichtiger | |
| Unterschied zu anderen Medien ist, also wir wollen einfach das Regime | |
| stürzen“, hatte er bei einer internen Veranstaltung erklärt. | |
| Der zweite Compact-Anwalt Laurens Nothdurft versuchte Elsässers Äußerung zu | |
| relativieren. „Das war im Superwahljahr 2024, da ging es nur um Änderungen | |
| auf demokratischem Wege durch Wahlen.“ Compact hatte mit seiner | |
| Veranstaltungsreihe „Blaue Welle“ massiv die AfD unterstützt. | |
| Am Nachmittag des ersten Verhandlungstages wird es um die eigentlichen | |
| Verbotsgründe, die hetzerische Berichterstattung von Compact gehen. Ein | |
| Urteil wird am Dienstag nicht erwartet. | |
| 10 Jun 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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