# taz.de -- Verhandlung über Compact-Verbot: Kann die Innenministerin Medien v… | |
> Der Prozess um das Verbot des rechtsextremen Compact-Verlags beginnt mit | |
> einer grundsätzlichen Frage: Hebeln Vereinsverbote die Pressefreiheit | |
> aus? | |
Bild: Prozessauftakt: Jürgen Elsässer (M), Compact-Chefredakteur, seine Ehefr… | |
LEIPZIG taz | Die Anwälte der [1][rechtsextremen Compact Magazin GmbH] | |
halten das Vereinsverbot schon im Ansatz für haltlos: Ein Presseorgan könne | |
nicht als Verein verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht, dessen | |
Verhandlung an diesem Dienstag begann, dürften sie damit aber wohl nicht | |
überzeugen. | |
Die [2][damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Sommer 2024 | |
die Compact Magazin GmbH nach dem Vereinsrecht verboten]. Das | |
herausgegebene Magazin richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, | |
insbesondere gegen die Menschenwürde von Migrant:innen. [3][In einer | |
Eil-Entscheidung setzte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Verbot | |
jedoch bis zur jetzigen Verhandlung aus]. | |
Zu Beginn der Verhandlung ging es zunächst nur um die Frage, ob ein | |
Presseorgan überhaupt nach dem Vereinsgesetz verboten werden kann. | |
Compact-Anwalt Ulrich Vosgerau argumentiert, dass sich solche | |
Vereinsverbote typischerweise gegen die Organisierte Kriminalität richten. | |
Ein Presse-Organ wie Compact („mit Impressum“) sei jedoch etwas ganz | |
anderes. | |
Vor allem aber sei ein Magazin wie Compact von der Pressefreiheit | |
geschützt. Das Zensurverbot des Grundgesetzes verbiete auch jedes | |
präventive Verbot eines Mediums. Deshalb seien in den Landespressegesetzen | |
keine Presseverbote vorgesehen. Bei Bedarf könne gegen einen Verleger die | |
Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz beantragt werden. Darüber | |
entscheide aber das Bundesverfassungsgericht und nicht der Innenminister. | |
## Bundesinnenministerium weist Argumente zurück | |
Für das Bundesinnenministerium wies der Anwalt Wolfgang Roth die Argumente | |
von Compact zurück. Laut Vereinsgesetz könne ein Verein, der sich gegen die | |
verfassungsmäßige Ordnung richtet, auch verboten werden, wenn er keine | |
Straftaten begeht und keine Gewalt ausübt. | |
Die Pressefreiheit werde auch im Rahmen eines Vereinsverbots geprüft, so | |
Anwalt Roth, wenn die Organisation ein Medium herausgibt. Das Grundgesetz | |
garantiere die Pressefreiheit nicht absolut, sondern lasse gesetzlich | |
Eingriffe zu, etwa durch das Vereinsgesetz. Auch Presseverbote seien | |
möglich, sie müssten aber verhältnismäßig sein. | |
Es sei „fernliegend“, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1949 ein | |
Verbot von Zeitungen wie der Nazi-Hetzpostille „Der Stürmer“ ausschließen | |
wollten. Weil der Bund Presseorgane als Vereine verbieten kann, gebe es | |
auch keine entsprechende Regelung in den Landespressegesetzen. Das strenge | |
Zensurverbot des Grundgesetzes beziehe sich nicht auf Medienverbote, nur | |
auf die Pflicht Zeitungen und Artikel vor der Veröffentlichung einem | |
staatlichen Zensor vorzulegen. | |
## Richter verweist auf Compacts Selbstverständnis | |
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mehrfach das Verbot von Medien als | |
Vereine akzeptiert. Oft waren es allerdings Vereinszeitschriften. Zuletzt | |
wurde 2020 das linksradikale Internetportal linksunten.indymedia.org als | |
Verein verboten. Ein klassisches unabhängiges Medium mit | |
Redaktionskonferenz und journalistischen Mitarbeiter:innen wurde auf | |
dieser Grundlage bisher noch nicht untersagt. | |
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft gab allerdings zu bedenken, dass Compact | |
nach seinem Selbstverständnis auch kein ganz normales Presseorgan sei und | |
zitierte dabei den Chefredakteur Jürgen Elsässer. „Ein wichtiger | |
Unterschied zu anderen Medien ist, also wir wollen einfach das Regime | |
stürzen“, hatte er bei einer internen Veranstaltung erklärt. | |
Der zweite Compact-Anwalt Laurens Nothdurft versuchte Elsässers Äußerung zu | |
relativieren. „Das war im Superwahljahr 2024, da ging es nur um Änderungen | |
auf demokratischem Wege durch Wahlen.“ Compact hatte mit seiner | |
Veranstaltungsreihe „Blaue Welle“ massiv die AfD unterstützt. | |
Am Nachmittag des ersten Verhandlungstages wird es um die eigentlichen | |
Verbotsgründe, die hetzerische Berichterstattung von Compact gehen. Ein | |
Urteil wird am Dienstag nicht erwartet. | |
10 Jun 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Compact/!t5008029 | |
[2] /Aufhebung-des-Compact-Verbotes/!6028064 | |
[3] /Verbot-von-rechtsextremem-Magazin/!6027026 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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